Fehler im Rentenbescheid: die Hochrechnung als Fehlerquelle?

Fehler Rentenbescheid HochrechnungOft wird berichtet, dass Rentenbescheide falsch sind. Der Rentenbescheid ist nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Arbeitsleben ein wichtiges Arbeitspapier, weil dort das gesamte Erwerbsleben und die angesparte Rente als häufig einzige Einkommensquelle für das Alter ausgewiesen sind. Ein genauer Blick auf den Rentenbescheid lohnt sich daher.

Häufige Fehlerquellen im Rentenbescheid

Häufige Fehlerquellen sind Zahlendreher in der Einkommenserfassung, fehlende rentenrechtliche Zeiten (Berufsausbildung, Kindererziehung, Wehrdienst oder Minijob-Zeiten) oder deren falsche Bewertung, die falsche Rentenart oder fehlende Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente. Ist so etwas falsch, kann man bis zu 4 Jahre rückwirkend den Rentenbescheid korrigieren lassen, wenn ein Fehler zum Nachteil des Rentner ist, § 44 Sozialgesetzbuch Nr. 10. Dann könnte sich unter Umständen auch eine Rentennachzahlung ergeben. Dies ist aber immer im Einzelfall zu prüfen.

Fehlerursache Hochrechnung: Anrechnung von fiktivem Einkommen

Anders ist die Lage bei der sogenannten Hochrechnung. Sie als Fehlerquelle ausfindig zu machen, ist schon schwierig genug. Man kann diesen Mangel nicht ohne weiteres rückgängig machen, weil hier andere gesetzliche Regelungen gelten. Bei der Hochrechnung im Rentenbescheid geht es darum, dass der Rentenantragsteller für die letzten 3 Monate vor dem Rentenbeginn ein fiktives Einkommen angerechnet bekommt, was dazu führen soll, dass die Rente nach dem gesetzgeberischen Willen rechtzeitig und pünktlich ausgezahlt wird. Im Rentenbescheid ist die Hochrechnung für die letzten 3 Monate im Versicherungsverlauf in der Anlage 2 eindeutig gekennzeichnet.

Das fiktive Einkommen berechnet sich aus dem 12-Monatsdurchschnitt rückwirkend ab Ende des Monates, der vor dem letzten viertel Jahr vor Rente beginnt.

Beispiel:

Renteneintritt ist der 01.01.2016.
Fiktives Einkommen für Zeitraum 01.10.2015 bis zum 31.12.2015.
Zeitraum für die Rentenberechnung ist der 30.09.2015 bis zum 01.10.2014. Wenn also in dieser Zeit 36.000 Euro brutto verdient worden sind, beträgt das fiktive Einkommen für den Zeitraum 01.10.2015 bis zum 31.12.2015 = 9.000 € brutto (36.000/12 x 3).

Jetzt ist aber häufig so, dass der Rentenantragsteller am Jahresende noch eine Weihnachtsgratifikation oder Bonuszahlungen bekommt, welche rentenrechtlich relevant sind. Wenn also der Rentenantragsteller im Dezember 2015 noch 5.000 € brutto zusätzlich erhält, hätte er statt 3.000 € jetzt ein Einkommen von 8.000 €. Somit wäre sein Gesamtverdienst für die 3 Monate auf 14.000 € angestiegen (1.10.2015 bis 31.12.2015).

Wenn der Rentenantragssteller aber in der Rentenantragstellung die sogenannte Hochrechnung beantragt und dabei vergisst, dass er noch zusätzlich 5.000 € erhält, wäre dies in seinem Falle also fatal. Er würde bei einem bestandskräftigen Rentenbescheid nach einer Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes keine Änderung der beantragten und erfolgten Hochrechnung mehr durchsetzen können und seine Rente wäre niedriger als ohne die Hochrechnung.

Falscher RentenbescheidIst der Rentenbescheid noch nicht rechtskräftig, kann man gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und die Sache rückgängig machen. Dann muss die Rente aber neu beantragt werden. Hier läuft man Gefahr, dass die Rente nicht mehr zum ursprünglichen Eintrittstermin erfasst werden kann, weil das SGB VI bei der Altersrente einen Antrag nur für 3 Monate rückwirkend zulässt, § 99 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Nr. 6. Wird der Rentenantrag später gestellt, gilt die Regel, dass die Rente erst ab dem Monat bewilligt wird, in dem sie beantragt wird-

Für diesen Fall würde der Antragsteller die Altersrente erst später bekommen und dann Rentenverluste erleiden. Daneben kann auch rückwirkend der Krankenversicherungsschutz in der Krankenversicherung der Rentner entfallen. Daher sollte genau geprüft werden, ob dieser Weg sinnvoll ist.

Eine andere Möglichkeit ist gegeben, wenn der Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin der Deutschen Rentenversicherung, trotz des Hinweises auf die Sonderzahlungen durch den Antragssteller, die Hochrechnung angeboten hat. Dieses Verhalten wäre als fehlerhafte Beratung im Rahmen der Antragstellung zu werten und hätte die Folge, dass der Rentner bei einem bestandskräftigen Rentenbescheid die Rückgängigmachung der Hochrechnung nach dem sogenannten sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruch verlangen kann.

Unser Hinweis:

Dem betroffenen Rentner gehen bei der Hochrechnung wertvolle Pflichtbeiträge verloren und seine Rente wird niedriger ausfallen, als mit korrekter Angabe der Einkommen. Dies mag zwar im einzelnen gering sein, aber die Masse macht es. Es gibt Erhebungen, dass die Deutsche Rentenversicherung durch die Hochrechnung jährlich Millionen an Rentenleistungen einspart.

Sollte man die Hochrechnung nicht wünschen, wird die Rente dennoch ab dem gewünschten Termin ausgezahlt. Da noch Entgelte fehlen, weil die Arbeitgeber die Meldungen zur Sozialversicherung erst später machen, dann wird im Rentenbescheid auf Seite 2 ein Hinweis stehen, dass für diesen Fall die Rente nachberechnet wird und die neue Rente und eine eventuelle Nachzahlung mit einem neuen Rentenbescheid noch erfolgen.
Wir empfehlen daher vor der Rentenantragstellung genau zu prüfen, ob und wann noch neben dem normalen Gehalt weitere Zahlungen durch den Arbeitgeber erfolgen. Sollte dies der Fall sein, wäre die Hochrechnung nicht zwingend zu empfehlen, weil dadurch Rentenverluste eintreten können.

Über den Autoren

Peter KnoeppelPeter Knöppel hat sich mit der Rechtsanwalts- und Rentenberatungskanzlei Knöppel auf Sozial- und Rentenrecht spezialisiert. Mit einem Team aus Fachanwälten für Sozialrecht und gerichtlich zugelassenen Rentenberatern bietet die Kanzlei Beratung und Vertretung in allen Fragen des Sozial- und Rentenrechts an. Daneben werden auch erbrechtliche und familienrechtliche Angelegenheiten bearbeitet.

Rechtsanwalts- und Rentenberatungskanzlei Peter Knöppel
Geiststraße 11
06108 Halle(Saale)
Tel.: 0345/ 6782374
www.anwaltsofort-halle.de
www.rentenbescheid24.de

Bildquelle: Dessauer & Janina Dierks – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Anonymous kommentierte am 19. Mai 2021 at 10:19

    Hallo zusammen,
    ich mach mir Gedanken wie das soll sein :
    die Erwerbsfähigkeit Rente die ist berechnet das ich muss bis 70 Jahren noch arbeiten.

    Wie ist das möglich wenn solchen Gesätz ist noch nicht da?
    Seit 2015 bekomme ich 109,00 € Rente die reicht nicht für meine Medikament und wenn ist egal welchen Erhörung bekomme 1 €oder 2 € . So das ich ein eigne 4 wende habe bekomme auch keine Hilfe.
    ich bin geboren im 1959 und nur ein mal in Urlaub gewesen sonst nur gearbeitet,
    Auch wenn meine Tochter ist auf den weit gekommen habe nur 3 Monate Mutterschutz.

    Ich bin sehr krank , kann mich manchmal selber anziehen oder baden und am liebsten werde ich wirklich nicht mehr aufwachen so sat habe ich die
    wunderschöne Menschenrechte .
    Die welchen noch nicht im Leben gearbeitet leben viel besser von Stadt als die welchen über 35 Jahren oder noch länger gearbeitet haben.
    Von alles Seiten alles teurer dank Corona alles ist mehr vebraucht als sonst. Hygiene mit Wäschen, Masken , Desinfektionsmittel wir selber tragen aber die von Sozial bekommen immer mehr in Arsch versteckt.
    Das ist die MODERNE DEMOKRATIE wo Regierung (vielen mit Immunitet) extra verdienen mit Corona.
    Ich habe ein wünsch lassen mich bitte endlich EINSCHLEFERN.

  2. Cornelia Thorjussen kommentierte am 13. November 2020 at 5:53

    Ich denke, dass das deutsche Rentensystem
    für sehr gut verdienende Vollzeitkräfte wesentlich
    besser geeignet ist, als für Teilzeitkräfte und Mütter, sowie schlecht verdienende Vollzeitkräfte, die ähnliche Rentenbeiträge leisten, wie gut verdienende Teilzeitkräfte.
    Eine Rentenanpassung auf ein Existenzminimum wäre generell hilfreich, da besonders jüngere Generationen daran zweifeln, dass es noch Sinn G, in die Rentenkasse einzuzahlen, da es sich für sie eventuell gar nicht lohnen würde. Ein “sicheres” Rentensystem für “alle Bürger”, würde den Bürgern selbst mehr Sicherheit geben und die Bereitschaft in die Rentenkasse einzuzahlen, da es nicht nur um Rentenbeiträge für die eigene, sondern um Rentensicherung der jeweils älteren Generation geht! Auch der Staat würde sich und den Bürgern einen bürokratischen Gefallen tun, spätere Rentner die eine niedrige Rente zu erwarten haben, nicht auf 2 Behörden zu verweisen, die dann das Existenzminimum sichern!
    Muss der spätere Rentner davon ausgehen, dass es
    gleichgültig ist, ob die Rentenzahlung 500 Euro und die Grundsicherung 350 Euro ist oder genau umgekehrt, könnte sich eine Art Gleichgültigkeit und fehlende Solidarität gegenüber des Staates
    und dessen Rentensystem einstellen. Eine gesicherte Grundrente für alle Bürger, dürfte somit etwas mehr Vertrauen und Solidarität erzeugen!

  3. Anonymous kommentierte am 3. Februar 2020 at 13:47

    Bekomme etwas über 520€ EURO-Rente und habe dafür 46 Jahre immer Vollzeit gearbeitet???

    was soll des wen wollen sie so etwas erzählen immer unter mindest lohn, da verdient ja eine putzfrau mehr (in voll zeit) 40 stunden woche oder eine frisöse! was haben sie früher verdient die stunde 5 DM /2,50 euro immer unter mindest lohn??? in der gastronomie ( tringgeld nicht angegeben<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<? sonst nicht möglich.oder fehlen doch ein paar jahre?

  4. Mann kommentierte am 18. Juli 2017 at 11:25

    Hallo,
    irgendetwas stimmt hier nicht. Ich habe keine Hochrechnung gewünscht. Mir wurde noch keine Rente bewilligt, und auch noch nichts gezahlt. Erst wenn der Arbeitgeber die Abmeldung geschickt hat wird die Rente berechnet und auch dann erst, rückwirkend, gezahlt. So lange muß man die Zeit finanziell selbst klarkommen. Auch der Mindestkrankenkassenbeitrag muß in dieser Zeit vorgestreckt werden.

    • Mann kommentierte am 14. August 2017 at 12:41

      Nachtrag
      Rentenantrag zum 01.07.2017 fristgerecht gestellt.
      Keine Hochrechnung gewünscht.
      Rentenbescheid am 14.08.2017 bekommen. Keinen vorläufigen Bescheid erhalten, keine vorläufige Zahlung bekommen.
      Erste Zahlung erfolgt Ende September.
      Das Geld für Juli und August wird nachgezahlt. Aber erst wenn Ansprüche dritter getilgt sind. Die Rentenkasse prüft wohl erst ob man Arbeitslosengeld o.a. bekommen hat.

  5. ineke winkler kommentierte am 3. Juli 2017 at 10:47

    Hallo, ja für ältere Frauen ist das Renten System mehr als Ungerecht!

    Mit 140,– DM Rente könnte man noch halbwegs leben, aber mit E 520,– NICHT!!

    Auch das die Ältere Frauen den 3 Erziehungs Punkt nicht bekommen ist mehr als Ungerecht!

    Die Beamten Pensionen würden natürlich sofort Euro entsprechend angepasst!

    Man sollte CDU CSU SPD. nicht mehr wählen!!

    Eine Renten Partei wäre gut!

  6. Bekomme etwas über 520€ EURO-Rente und habe dafür 46 Jahre immer Vollzeit gearbeitet kommentierte am 2. Februar 2016 at 18:41

    Bekomme etwas über 520€ EURO-Rente und habe dafür 46 Jahre immer Vollzeit gearbeitet

    • Frau kommentierte am 22. Oktober 2016 at 16:29

      Hallo, Sie sind bestimmt eine Frau! 520 € Rente nach 46 Jahren Vollzeitarbeit! Da kann man doch nicht existieren, das ist schlimm für so ein reiches Land. Und welche Rente bekommen die tausenden Asylanten? Für`s nichts tun? Wahrscheinlich sogar mehr… Nee, so geht das nicht weiter. Zeit für richtige Veränderungen.

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