Rente bei Scheidung: Wie verhält es sich mit den Ansprüchen

Rente bei ScheidungFrüher undenkbar, heute keine Besonderheit mehr: Immer mehr Menschen, die unter ihrer Beziehung leiden, treffen die Entscheidung sich scheiden zu lassen. Ehepaare, die sich scheiden lassen möchten, müssen dabei viele finanzielle Angelegenheiten regeln. Neben dem Zugewinnausgleich, bei dem das gemeinsam erworbene Vermögen aufgeteilt wird, sind auch die Rentenansprüche zu verteilen, worum es in diesem Artikel gehen soll.

Rente bei Scheidung: Versorgungsausgleich trifft in Kraft

Dies geschieht durch den gesetzlichen Versorgungsausgleich. Er wurde im Jahre 1977 eingeführt und regelt die Aufteilung von Anwartschaften und Anrechten auf Altersversorgung zwischen den ehemaligen Ehepartnern. Dabei handelt es sich ausschließlich um Ansprüche, die Ehegatten während der Dauer der Ehe erworben haben. Zu diesen Versorgungsanwartschaften gehören vor allem die gesetzlichen Rentenansprüche, aber genauso auch Anwartschaften aus der Riester Rente beziehungsweise Rürup Rente oder anderen Verträgen zur privaten Altersvorsoge. Genauso sind die Ansprüche zu teilen, die aus einer betrieblichen Altersvorsorge resultieren, wie beispielsweise einer Pensionszusage oder einer Versorgungskasse.

Das Konzept des Versorgungsausgleichs

Dem Versorgungsausgleich liegt die Auffassung zugrunde, dass sämtliche Ansprüche auf Altersvorsorge während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurden und beiden Partnern zu gleichen Teilen zustehen. Da in der Regel Ehefrau und –mann unterschiedlich hohe Versorgungsansprüche gesammelt haben, ist ein Ausgleich erforderlich.

Das Familiengericht, das für die Scheidung zuständig ist, führt den Versorgungsausgleich zusammen mit dem Ehescheidungsverfahren durch. Sobald der Versorgungsausgleich rechtskräftig ist, nimmt die gesetzliche Rentenversicherung die dadurch erforderliche Aufteilung der Rentenansprüche vor. In der Regel kommt dabei die sogenannte Halbe-Halbe-Methode zur Anwendung, die vorsieht, dass jeder Partner die Hälfte der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche auf den anderen überträgt. Aus diesen gesetzlichen Vorschriften ergibt sich unmittelbar, dass der Versorgungsausgleich den Partner begünstigt, der während der Ehe geringere Rentenansprüche erworben hat.

Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Im Rahmen einer notariellen Vereinbarung können Ehegatten den Versorgungsausgleich ausschließen. Sie legen in diesem Vertrag fest, dass es im Falle der Scheidung zu keiner gegenseitigen Übertragung von Rentenansprüchen kommen soll. Allerdings überprüft das Amtsgericht im Zuge des Scheidungsverfahrens dennoch, ob die Regelung angemessen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Vereinbarung nichtig und es kommt dennoch zur Durchführung des Versorgungsausgleichs.

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Partner während der Ehe auf eine eigene Berufstätigkeit verzichtet, um Familie und Haushalt zu versorgen, und so selbst nicht für sein Alter vorsorgen konnte.

Umgekehrt kann ein Gericht den an sich vorzunehmenden Versorgungsausgleich ablehnen, wenn sich der begünstigte Partner grobes Fehlverhalten zu Schulden hat kommen lassen. Dies geschieht beispielsweise dann regelmäßig, falls er tätliche Angriffe auf den Ehepartner unternommen hat. Auch wenn die Ehe kürzer als drei Jahre bestanden hat, erfolgt kein Versorgungsausgleich. Allerdings kann ein Ehepartner in diesem Fall darauf bestehen, dass das Gericht den Ausgleich der Versorgungsansprüche durchführt.

Rente bei Scheidung: Sonderfälle

Grundsätzlich gilt dieses Verfahren der Aufteilung von Altersvorsorgeansprüchen als gerecht und transparent. Dies gilt jedoch nicht für alle aus früheren Scheidungen resultierende Ausgleichsfälle. Bei diesen kam ein anderes Verfahren zur Anwendung, dass beim Versterben des begünstigten geschiedenen Partners zu einer als unbillig empfundenen Belastung des Überlebenden führte.

Rente bei ScheidungIn diesem Zusammenhang sorgte im letzten Jahre der Fall eines Rentners für Aufsehen. Er musste im Rahmen des sogenannten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs Monat für Monat einen Abzug seiner Rentenleistung hinnehmen und ging dagegen gerichtlich vor, da seine Ex-Frau bereits verstorben war und die Überweisung somit direkt an die Rentenkasse ging. Bei diesem Verfahren wird der Versorgungsausgleich nämlich durch einen Geldtransfer ausgeführt.

Mittlerweile hat der betroffene Rentner vor Gericht Recht bekommen und muss nicht weiter Rente an seine verstorbene Ex-Frau zahlen. Eine derartige Einstellung der Zahlungen ist allerdings nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Vor allem ist eine Rückübertragung der Ansprüche dann nicht mehr möglich, wenn der Ex-Partner vor seinem Tod bereits länger als fünf Jahre Rentenzahlungen erhalten hat.

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