Immer mehr Deutsche möchten zu einem früheren Zeitpunkt aus dem Arbeitsleben aussteigen. Doch wenn man nicht bis zur Vollendung des gesetzlichen Rentenalters von derzeit 65 Jahren und fünf Monaten berufstätig sein möchte und schon früher in den Ruhestand treten will, muss man oft mit enormen Abschlägen rechnen. Jedoch bestehen einige Möglichkeiten, um früher in Rente zu gehen, ohne große finanzielle Einbußen zu erleiden.
Option 1: Verschiebung des Rentenbezugs
Man kann einen Rentenabschlag vermeiden, wenn man zwar mit 63 Jahren aus dem Berufsalltag ausscheidet, aber die Rente dennoch erst beantragt, wenn man die Rentenaltersgrenze erreicht hat. In der Zeit dazwischen muss man sich selbst finanzieren und bekommt keine staatliche Zuwendung. Deshalb ist diese Möglichkeit vor allem für diejenigen sinnvoll, die einen berufstätigen Partner haben, der sie in dem Zeitraum unterstützen kann. Diese private Zwischenfinanzierung lohnt sich jedoch in der Regel kaum, da man sehr lange Rente bekommen müsste, um die eigenen Kosten auszugleichen.
Option 2: Abzüge hinnehmen
Kann man mindestens 35 Jahre vorweisen, in denen man in die Rentenversicherung eingezahlt hat, so besteht die Möglichkeit der Rente mit 63. In diesem Fall hat man jedoch keine Ansprüche auf reguläre Rentenbezüge, sondern muss pro Monat des früheren Austritts aus dem Berufsleben einen Abzug von 0,3 Prozent hinnehmen.
Option 3: Ausgleichzahlung
Zahlt man zusätzliches Geld in die Rentenkasse ein, so kann man einen Abzug verhindern. Auch diese Möglichkeit – Rentenpunkte kaufen – will sehr gut überlegt sein, da sich der zusätzlich gezahlte Betrag für den Betroffenen erst nach 20 Jahren lohnt.
Option 4: Beantragung der Teilrente
Eine weitere Vorgehensweise, um durch den verfrühten Renteneinritt keine allzu großen finanziellen Einbußen hinnehmen zu müssen, ist die Beantragung einer Teilrente. Dafür muss man 35 Jahre berufstätig gewesen sein. Zwei Jahre vor Beginn des Ruhestands besteht dann die Möglichkeit einer Reduzierung der Arbeitszeit um 50 Prozent. Dadurch verringern sich die Abschläge und man hat geringere Einbußen. Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel zur Flexi-Rente.
Option 5: Nebentätigkeit
Möchte man mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen, kann der Ausgleich der dadurch entstehenden fehlenden Leistungen durch eine Tätigkeit trotz Rente erfolgen. Dabei muss man jedoch unbedingt darauf achten, dass man die Grenze von 450 Euro auf keinen Fall überschreitet, da sonst ein Drittel der Rente gekürzt wird.
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