Regelaltersgrenze bei Rente und Beamtenpension

RegelaltersgrenzeMit der Anhebung der Regelaltersgrenze hat die Regierung für Unruhe bei vielen Menschen gesorgt. Doch was bedeutet dieser Begriff überhaupt und welche Auswirkungen hat eine Anhebung der Regelaltersgrenze auf die Bezüge im Ruhestand? Klar unterschieden werden muss hierbei auch zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und den Beamtenpensionen.

Die Regelaltersgrenze: Eine Definition

Unter der Regelaltersgrenze wird der Zeitpunkt verstanden, ab welchem ein Versicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Regelsaltersrente beanspruchen kann – siehe auch Renteneintrittsalter. Die ehemalige Grenze von 65 Jahren wurde durch die Regierung auf 67 Jahre angehoben, was die Lebensarbeitszeit somit um zwei Jahre erhöht und den Eintritt in die Rente ohne Abzüge nach hinten verschob. Allerdings wurde eine flexible Regelung gewählt, welche vom Alter beziehungsweise vom Geburtsdatum der Menschen abhängig ist:

Regelaltersgrenze 63 65 67Wer vor dem 1.1. 1947 geboren wurde, kann wie gehabt bereits Rente mit 65 Jahren beanspruchen. Wer nach dem Jahr 1964 geboren wurde, muss zwei Jahre länger arbeiten und kann dann die Rente mit 67 Jahren beanspruchen. Wer zwischen diesen beiden Daten geboren wurde, muss zwei Monate pro Jahrgang Unterschied zum Geburtsjahr 1964 an seine Lebensarbeitszeit anhängen, ehe die Regelalterrente gewährt wird.

Ähnlich verhält es sich bei der Beamtenpension. Denn auch dort wurde die Regelung der Lebensarbeitszeit deutlich angepasst, sodass auch hier ein Eintritt in die Pension erst mit 67 Jahren erfolgen kann. Die Modalitäten sind der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgeschaltet, sodass auch hier eine stufenweise Erhöhung der Arbeitszeit je nach Geburtsjahr vorgenommen wurde. Somit sind Beamte und gesetzliche Rentenversicherte in dieser Hinsicht vollkommen gleichgestellt.

Die Regelaltersrente im Detail

Um als Versicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung die Regelsaltersrente zu beziehen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind:

  • Sie müssen die Regelaltersgrenze erreicht haben
  • Sie müssen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben
  • Sie müssen einen Rentenantrag stellen

Wenn Sie vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchten, so ist auch dies problemlos möglich. Allerdings müssen Sie hierfür bestimmte Bedingungen erfüllen und zusätzlich mit Abschlägen bei den Rentenzahlungen leben können. So müssen Sie insgesamt 35 Versicherungsjahre nachweisen, um bereits die Rente mit 63 Jahren in Anspruch nehmen zu können. Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezuges müssen Sie darüber hinaus auf 0,3 Prozent Ihrer Rente verzichten. Wer also mit 63 Jahren direkt in Rente gehen möchte, muss mit einem dauerhaften Abzug von 14,4 Prozent seiner Rente leben können.

Der Unterschied zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und Beamtenpension

Bei einem Vergleich der Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung mit den Regelungen für die Beamtenpensionen werden schnell die Unterschiede deutlich. Das Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg hat die Ein- und Auszahlungen der Renten und Pensionen miteinander verglichen und aufgeschlüsselt. Bei Personen mit einem ähnlichen Ausbildungsstand und einer ähnlichen Ausbildungsdauer gibt es erhebliche Unterschiede.

Regelaltersgrenze bei der RenteSo erhält ein Beamter, welcher nicht in die Rentenversicherung einzahlt im Durchschnitt eine Rentenauszahlung von 550.000 Euro. Ein gesetzlich Rentenversicherter hingegen erhält nur 333.000 Euro als Rente, musste dafür allerdings im Schnitt 200.000 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Somit ist sehr deutlich, welche Höhe die Beamtenpension erreicht, auch wenn die Beamten bei den Abzügen für die Altersvorsorge zunächst deutlich mehr einzahlen.

Was dürfen Sie bei Erreichen der Regelaltersgrenze erwarten?

Wenn Sie – sowohl als gesetzlich Rentenversicherter als auch als Beamter die Regelaltersgrenze erreichen, können Sie ohne Abstriche machen zu müssen in Rente beziehungsweise in Pension gehen. Sie erhalten somit die vorgeschrieben Rente oder Pension ohne Abzüge.

Die Höhe der Rente hängt dabei sowohl von den Beitragsjahren als auch von dem aktuellen Rentenwert und der Rentenart abhängig. Die Formel für die Rentenberechnung der Regelaltersrente lautet:

Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor

Der wichtige Faktor hierbei sind die Entgeldpunkte oder Rentenpunkte. Diese werden jährlich erhoben.

Hierbei wird Ihr Jahresverdienst des aktuellen Jahres mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Liegt Ihr Einkommen im Durchschnitt, erhalten Sie einen Entgeldpunkt. Liegen Sie darunter oder darüber, wird die Zahl der Entgeldpunkte um den entsprechenden Faktor nach oben oder unten korrigiert. Somit bleibt gesichert, dass Sie mit hohem Einkommen auch einen entsprechenden Rentenanspruch generieren. Denn die Entgeldpunkte werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert, welcher je nach wirtschaftlicher Situation angepasst wird. Aktuell liegt der aktuelle Rentenwert bei 30,45 Euro für Westdeutschland und 28,66 Euro für Ostdeutschland.

Der Zugangsfaktor berücksichtigt vor allem die Abzüge, welche bei einem vorzeitigen Renteneintritt angerechnet werden. Wenn Sie also vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente oder Pension gehen, wirkt sich dies dauerhaft auf die monatlichen Rentenzahlungen aus. Hier lohnt es sich durchaus umfassend zu rechnen und zu kalkulieren.

Bildquelle: beeboys, JiSign & Ralf Kleemann – Fotolia


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