Die Verkammerung der Pflegeberufe ist ein sehr umstrittenes Thema, das auf Widerstand trifft. Die Pflegekräfte sollen dabei in einer Pflegkammer organisiert werden, für die auch ein Zwangsbeitrag erhoben wird. Diese neue Behörde hat die Aufgabe, die Pflegestandards zu definieren. Zudem soll sie berufsfachliche Fortbildungsverpflichtungen festlegen, sowie die Organisation dieser Veranstaltungen verantworten. Doch welche Regelungen wurden für die einzelnen Bundesländer getroffen und welche Vor- und Nachteile hat eine solche Organisation von Pflegekräften in einer Kammer?
Regelungen auf Bundesebene
Am 28. September 2017 fand die Konstituierung der Gründungkonferenz der Bundespflegekammer satt. Beschlossen wurde die Errichtung einer Gründungkonferenz bereits Mitte August 2017 vom Deutschen Pflegerat und der Pflegekammer Rheinland-Pfalz. Aufgabe dieser Konferenz ist es, sämtliche Vorbereitungen bezüglich der Bundespflegekammer zu treffen. Diese wird von den Landespflegekammern getragen.
Regelungen auf Ebene der Bundesländer
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Entwicklungen in Bezug auf die Etablierung einer Pflegekammer. Deshalb werden im Folgenden die Stände einzelner Bundesländer vorgestellt:
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Baden-Württemberg:
Die Landesregierung möchte die Errichtung einer Kammer unterstützen, sofern dies von den Beschäftigten gewünscht ist. Deshalb finden von Januar bis März 2018 Befragungen statt, die bis April 2018 ausgewertet sein sollen.
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Bayern:
Die bayerischen Pflegekräfte haben sich am 24. Oktober 2017 zur “Vereinigung der Pflegenden in Bayern” zusammengeschlossen. Dies wurde vom Landtag bereits am 6. April 2017 beschlossen und in einem entsprechenden Gesetz festgehalten, das am 1. Mai 2017 in Kraft trat.
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Berlin:
Das Thema der Errichtung einer Pflegekammer trifft im Berliner Abgeordnetenhaus auf kontroverse Diskussionen.
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Hamburg:
Nach Auswertung der durchgeführten Befragung hat die Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks mitgeteilt, keine Pflegekammer zu errichten.
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Niedersachsen:
Seit März 2017 besteht in Niedersachsen der Errichtungsausschuss der Pflegekammer. Diese soll organisatorische sowie rechtliche Grundlagen schaffen. Bereits am 14. Dezember 2016 wurde das “Gesetz über die Pflegekammer Niedersachsen” beschlossen. Dieses trat am 1. Januar 2017 in Kraft.
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Nordrhein-Westfalen:
Im Koalitionsvertrag von Juli 2017 wurde festgehalten, dass eine Befragung der Pflegenden stattfinden soll.
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Rheinland-Pfalz:
Die Pflegekammer trat in Reinland-Pfalz bereits im März 2016 in Kraft.
Vor- und Nachteile der Organisation von Pflegekräften in einer Kammer
Die Befürworter der Pflegeverkammerung begründen ihre Position durch zahlreiche Argumente. Durch die Errichtung einer Kammer für Pflegende wird Autonomie in der Verwaltung geschaffen. Zudem sollen die Interessen gegenüber der Politik vertreten werden und vor unsachgemäßer Pflege geschützt werden.
Gegner der Zwangsverkammerung führen an, dass eine staatlich legitimierte Minderheit die Kosten verwaltet. Zudem wollen Sie nicht gezwungen werden, vom eigenen Lohn einen Beitrag für die Kammer zu bezahlen.
Kommentar eines Geschäftsführers im Bereich der ambulanten Pflege
Kai Warneke, Geschäftsführer des Pflegedienstes PMK, hat eine Stellungnahme zur Zwangsverkammerung in Niedersachsen abgegeben:
Seit Anfang des Jahres gibt es die Pflegekammer, die von SPD und Bündnis90/Grünen hier in Niedersachsen per Beschluss vom 12.12.2016 gegen die Stimmen von FDP und CDU durchgesetzt wurde.
Dieses Gesetz ging, so habe ich es von vielen Pflegekräften, Bürgern, zu Pflegenden und deren Angehörigen mitbekommen, recht “geräuschlos” über den parlamentarischen Tresen. Nur wer sehr aufmerksam die Medien, das Internet oder Fernsehen nutzte, konnte über Randnotizen erahnen, was auf die professionell Pflegenden zukommt. Im Oktober kamen dann die ersten Aufforderungen – unter Androhungen bei Nichtbefolgen von Zwangsgeldern in Höhe von 50.000,- EUR – zur Weitergabe der Daten von beschäftigten exam. Pflegepersonal bei den Arbeitgebern an. Diese mussten dann persönliche Daten ihrer Mitarbeiter weitergeben. Der nächste Schritt war die Registrierung per Anschreiben an die Examinierten. In diesen Registrierungsbögen werden neben der Telefonnummer auch noch die E-Mail-Adresse, Dienstadresse, der Geburtsname, zusätzliche Qualifikationen, Hochschulqualifikationen, Weiterbildungen u. a. angefragt. Bei Nichteinhaltung droht ein Zwangsgeld von 2500,- EUR oder schlimmstenfalls die Aberkennung des Examens (wobei es in diesen Zeiten der permanenten Überforderung in der Pflege wahrscheinlich nicht mal eine Strafe ist, sein Examen zu verlieren).Dies alles hat mich dazu bewogen mich seit Sommer diesen Jahres eingehend mit dem Gesetzesentwurf, dem Gesetz und dem Wesen der “Kammer” auseinander zusetzen. Die Infoveranstaltung des Errichtungsausschusses, den ich im Sommer besuchte, ließ sich nicht auf Kritik ein. Vielmehr setzte er darauf den wenigen Anwesenden examinierten Pflegekräften zu erklären, dass die Kammer in derem Sinne sei. Gleichzeitig wurden fertige Wahllisten der größten Einrichtungen in Stadt –und Landkreis präsentiert. Nachdem nun meine Mitarbeiter, Freunde und Bekannte ihre Zwangsregistrierung bekommen hatten, schlugen die Wogen hoch. Im Netz und auch in persönlichen Gesprächen sind schon erste Stimmen zu hören, die ihren Beruf aufgeben wollen, wenn sie weiter mit noch mehr Bürokratie unter Druck gesetzt werden, für die sie auch noch zur Kasse gebeten werden. Die “Pflegekammer” ist in erster Linie zum “Schutze” der Patienten, Kunden bzw. zu Behandelnder gedacht. Aufgabe der Pflegekammer: “Die Hauptaufgabe einer Kammer für Pflegeberufe wird es sein, zum Wohle der Allgemeinheit die Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Nachteilen und Schäden durch unsachgemäße Pflege zu schützen” (Quelle: Internetauftritt der niedersächsischen Pflegekammer). Hier geht es also in erster Linie darum, die Bürger vor den professionell Pflegenden zu schützen! Und was ist mit den Pflegehelfern? Eine Auswahl weiterer Aufgaben (Quelle: Gesetzestext zur Abstimmung für den niedersächsischen Landtag):
Hieraus kann man bereits ersehen, dass es in erster Linie darum geht, im Sinne der Allgemeinheit (Gesellschaft) unser Berufsgruppe zu überwachen und gegebenenfalls gegen den Einzelnen bei Verfehlungen vorzugehen. Denn die Kammer übernimmt zugleich staatliche Aufgaben, also die Aufgaben, wofür wir als Gesellschaft bisher Steuermittel zur Verfügung gestellt haben: § 9 Staatliche Aufgaben Es sollen zwar Gebühren von der Kammer dafür in Rechnung gestellt werden, aber wie sollen die Gebühren aussehen? Und wie wird eine Abgrenzung zu den Sachmitteln und den Personalkosten, welche wir als Pflegende bezahlen müssen, erfolgen? Zudem, wie bereits oben beschrieben, wird die Kammer nicht nur Examen vergeben sondern auch nehmen dürfen. Hier ein kleines Gedankenspiel: Eine Pflegefachkraft oder ein ihr/e beigeordnete/r Pflegehelfer/in unterläuft bei all dem Stress und fehlendem Personal ein Fehler, aufgrund von Überlastung, der zu Schäden beim Patienten führt. Die Angehörigen beschweren sich beim Betreiber, dieser verweist an die Kammer, diese muss nun gegen die Pflegefachkraft vorgehen. Der Pflegende wiederum muss nun versuchen, seine Unschuld zu beweisen und darf sich auf seine Kosten einen Rechtsbeistand gegen die Kammer suchen. Dazu muss die Pflegefachkraft sich natürlich auch noch für die unter seiner Verantwortung befindlichen Pflegehelfer rechtfertigen, falls diesen ein „Fehler“ unterlaufen ist. Denn diese sind ja nicht Kammermitglieder. Es heißt nichts anderes als das all diejenigen, die für den Personalmangel verantwortlich sind – also Politik, Gesellschaft, Krankenkassen usw. – sich aus der So werden die professionell „Pflegenden“ erneut ein Opfer ihrer selbst. Und jetzt kommt das I-Tüpfelchen: Damit dieses so von statten geht wird die Kammer wiederum von staatlichen Organen kontrolliert. Weitere Aufgaben sind festzulegen: wer oder was Fortbildungen durchzuführen hat, wer entsprechende Lizenzen zu vergeben darf – das alles natürlich gegen Bezahlung. Die Kammer legt sodann die Intervalle fest, in denen sich die Examinierten fortzubilden haben. Das alles wird zu mehr Kosten führen, die Letztendlich der Versicherte bezahlen muss. Diese Mehrkosten werden in der Regel auf die Sätze für Behandlung und Pflege, die mit den Kassen verhandelt werden, umgelegt. Daraus wird folglich nicht mehr Personal für die Pflege entstehen, sondern mehr in der Verwaltung. Um es polemisch auszudrücken: “Die Verwaltung frisst ihre Kinder!” Ich persönlich möchte zudem anmerken, dass es unerträglich für Pflegende ist, hier permanent bezichtigt zu werden, wir wären an schlechter Qualität schuld und wir würden für die Pflegefehler, die durch Jahrzehnte langes Spardiktat der Regierungsverantwortlichen und ihrer Helfershelfer entstanden sind, verantwortlich sein. Dem pflegenden Personal, das hier seit Jahrzehnten in Unterzahl bei schlechter Bezahlung versucht, Menschen wieder auf die Beine zu helfen, sie zu pflegen, Würde wiederherzustellen, Sorgen zu teilen und sie bei ihrem letzten Weg zu begleiten, steht mehr zu, als es unter Zwang in eine Kammer zu stecken – einer Kammer, welche in erster Linie die Interessen derer Vertritt, die an dieser Misere eine große Mitschuld tragen.Die Pflege ist – allen Unkenrufen zum trotz – obwohl der Personalschlüssel stagnierte bzw. immer weiter sank – immer besser geworden. Dazu muss man sich nur die vom MDK erstellten Zahlen, die bei den Überprüfungen erhoben wurden, anschauen: 27000 Pflegeeinrichtungen werden Jahr für Jahr kontrolliert und fast 100 % haben einen 1’er Schnitt. Wenn es also einer Kammer bedarf, die nur mehr Bürokratie ins Spiel bringt, dann sollte diese auch aus Bundes- und Landesmitteln finanziert werden. Meinetwegen können wir diese dann auch mit “Patienten” und Pflegenden paritätisch besetzen. Nur muss diese Kammer gegenüber Politik und Kassen, der Gesundheitswirtschaft, Ärzten, Pharmaunternehmen usw. in vollem Umfang stimmberechtigt sein. Und sie muss freiwillig sein, wie es im Übrigen auch in der UN-Resolution von 1948 Artikel 20 vorgesehen ist:
Kai Warneke P.S: Die Kammer hat ein mehr als doppelt so großes Budget für Personal und Sachmitteln eingeplant, wie es Betriebe in der Pflege mit 53 Vollzeitkräften an Gesamtumsatz erwirtschaften. Sollte uns Bürokratie wirklich mehr wert sein als die produktiven Kräfte? |
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Nach meinen persönlichen Erfahrungen mit der Kammer, kann ich diesem Artikel eigentlich nichts hinzufügen! Eigenartig erscheint vor diesen Hintergründen doch auch die Argumentation es gäbe eine bindende EU-Verordnung, die scheinbar nicht in jedem Bundesland gilt! Genauso obskur erscheint es, wenn man als Antwort auf den formlosen Antrag einer Freistellung von der Zwangsmitgliedschaft aus gesundheitlichen Gründen(GdB 50, stark Leistungeingeschränkt) den Mitgliedsausweis erhält!Und zu guter Letzt auf die Frage warum die private Telefonnummer so wichtig sei(es wurden bei Nichtangabe ebenfalls Zwangsmaßnahmen angedroht), diese müsse für den Katastrophenfall vorliegen und würde jedes halbes Jahr aktualisiert!!!! Wozu soll diese Kammer nun wirklich dienen?