Fahrverbot für Senioren: Individuelle Eignung bleibt ausschlaggebend

Fahrverbot für SeniorenÄltere Menschen spielen durch die demographische Entwicklung als Teilnehmer im Straßenverkehr eine zunehmend größere Rolle. Dieser Befund schlägt sich auch in der regelmäßig wiederkehrenden Debatte um ein Fahrverbot für Senioren nieder. Ein Gastbeitrag von Kevin Geisler.

In den letzten Jahren begegnet uns regelmäßig im öffentlichen Diskurs die Forderung nach einem Fahrverbot für Senioren. Das sich der Blick der Gesellschaft zunehmend auf ältere Menschen als Teilnehmer im Fahrverkehr richtet, ist eine direkte Folge ihres stetig wachsenden Anteils an der Gesamtbevölkerung. Zwar kann man sich fragen, inwiefern diese Debatte gerechtfertigt ist, da nach Zahlen des deutschen Verkehrssicherheitsrates e. V. 2014 ältere Menschen ab 65 Jahren zwar 20,8% der Gesamtbevölkerung ausmachten, jedoch nur 12,6% aller Unfallbeteiligten.

Hierbei wird aber außer Acht gelassen, dass diese verhältnismäßig geringe Zahl in weiten Teilen der geringeren Verkehrsteilnahme und dem Umstand geschuldet sind, dass die PKW-Verfügbarkeit besonders bei älteren Frauen erheblich geringer ist. Festzuhalten ist, dass Ältere zwar noch keine Hochrisikogruppe darstellen. Aber bei einer Unfallbeteiligung haben sie ihn in 75% der Fälle verursacht.

Ziel dieses Artikels ist es, aber nicht das Für und Wider eines Fahrverbotes für Senioren zu sinnieren, sondern über die geltenden rechtlichen Bestimmungen beim Fahrverbot aufzuklären, um eine geeignete Diskussionsgrundlage für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Fahrverbot vs. Fahrerlaubnisentzug

Erste Erkenntnis ist, dass die Diskussion gar nicht im juristischen Sinne um ein Fahrverbot kreist, sondern um den Fahrerlaubnisentzug. Das Fahrverbot ist lediglich eine zeitlich begrenzte Maßnahme, die oftmals verkehrserzieherisch eingesetzt wird. Für ein bis drei Monate ist es untersagt, ein Fahrzeug zu führen. Der Führerscheinentzug hingegen ist eine zeitlich unbegrenzte Anordnung, die von einer Behörde oder einem Gericht verhängt wird. Dafür bedarf es aber begründeter Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen. Nach einer festgelegten Sperrfrist, die mindestens sechs Monate beträgt, ist es allerdings möglich die Fahrerlaubnis neu zu beantragen. Sie kann aber auch auf 5 Jahre ausgeweitet werden.

Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis ist, auf gut Deutsch, der „Lappen“ weg. Wer dennoch weiterhin ein Auto führt, macht sich der Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ schuldig. Gemäß des Straf- und Verkehrsrechts existieren in der Bundesrepublik sowohl körperliche und geistige als auch charakterliche Mängel als Begründung für den Entzug der Fahrerlaubnis.

Ärztliches Fahrverbot

Für die Begründung eines Fahrverbotes oder juristisch korrekt des Fahrerlaubnisentzuges für Senioren kann man dabei wohl am ehesten körperliche Mängel, wie eine starke Seeschwäche oder Demenz als Begründung anführen. Nach bishe individuellriger Rechtslage kann man mit dieser Begründung aber nicht einfach eine ganze Bevölkerungsgruppe vom Straßenverkehr ausschließen.

Stattdessen muss individuell die medizinische Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen untersucht werden. Die Grundlage dafür wird im §11 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beschrieben, wonach

Bewerber um eine Fahrerlaubnis […] die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen [müssen].“

Gemäß Anlage 4 FeV kann dabei folgendes beispielsweise untersucht werden:

  • Mangelndes Sehvermögen
  • Hochgradige Schwerhörigkeit
  • Bewegungsbehinderung
  • Psychische Störung
  • Krankheit des Nervensystems

Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperre ist es möglich einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu stellen. Nach Ende der Sperrfrist ist es allerdings möglich, dass die Aushändigung des Führerscheins an bestimmte Bedingungen geknüpft wird. Oftmals muss eine medizinisch-psychologische Untersuchung bestanden werden oder Abstinenznachweise beim Entzug wegen Alkohol oder Drogen erbracht werden.

Weitere Informationen, rund ums Fahrverbot in Deutschland, hat der Berufsverband der Rechtsjournalisten e. V. auf seinem umfangreichen Ratgeberportal www.fahrverbot.com zusammengestellt. Regelfahrverbote, generelle Fahrverbote, Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot abwenden und Ablauf des Fahrverbots stehen Ihnen dabei als Oberrubriken bei der Schnittstelle zwischen Straf- und Verkehrsrecht als Information zur Verfügung.

Über den Autoren und den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Der Autor und Rechtsjournalist Kevin Geisler, 25, studierte Politikwissenschaft in Frankfurt am Main und arbeitet seit Juli 2016 beim Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. in der PR-Abteilung. Der BvdR. e.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf diversen Internetportalen veröffentlichen. Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevante Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.

Bildquelle: highwaystarz – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. H.Keller kommentierte am 11. März 2023 at 10:58

    Ach aufeinmal sind es die Rentner die Schuld haben an Unfällen,das ist doch nur ein Vorwand
    um den Straßenverkehr zu dezimieren wie es die grünen wünschen,es ist auch eine Entmündigung und Frechheit,
    es kann doch einfach die Unfallhäufigkeit überprüft werden,wenn kein Unfall entstanden ist besteht kein Recht die Fahrtüchtigkeit unter Beweis zu stellen und
    natürlich wieder abzukassieren.
    Ab einem Alter von 80 Jahren wäre das jedem einleuchtender.
    Es geht keine Woche an dem kein Verbot hervorgebracht wird, wenn es so weitergeht
    muß mann sich überlegen ob man nicht auswandert.

  2. Officematt kommentierte am 17. Februar 2020 at 13:22

    Ab einem gewissen Alter, sollte die Fahrtauglichkeit jährlich überprüft werden! Auch zum Schutz der Senioren selbst.Viele Senioren sind uneinsichtig und fahren bei schwerwiegenden Krankheiten und Einschränkungen einfach weiter!Das ist nicht o.k. und gefährdet
    andere Personen!

  3. Anonymous kommentierte am 13. Februar 2020 at 9:43

    Nur auf einzelne Fälle die durch Senioren passieren..sollte man das nicht als Grundlage nehmen…Senioren fahren auf Autobahn keine 260 oder Autorennen…..oder fahren bei Vollrausch da gilt noch ein Paragraph,und drogen werden nicht verantwortlich gemacht….es besteht daher kein Bedarf gründe zu suchen…..da Senioren verantwortungsvoller im Strassenverkehr sind…was soll denn noch alles verboten werden. Ihr alle werdet einmal älter….denkt daran…danke

  4. Anonymous kommentierte am 13. Februar 2020 at 9:34

    Frechheit..jüngere Menschen sind verantwortungsbewusst Loser als ältere Menschen….

    Hört endlich auf ältere Menschen zu schikanieren….

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