Was kosten ambulante und stationäre Reha-Maßnahmen?

Kosten RehaEine Rehabilitation ist dafür vorgesehen, bei einer schweren Krankheit, infolge einer Operation oder eines Unfalls, die Erwerbsfähigkeit aufrechtzuhalten. Hier gilt das Prinzip “Reha vor Rente”. Voraussetzung ist, dass die Erwerbsfähigkeit entscheidend gemindert bzw. gefährdet ist. Die Reha soll hier verhindern, dass der Patient pflegebedürftig wird und ihn dabei unterstützten, den Alltag besser zu bewältigen. Doch welche Kosten kommen auf Betroffene zu?

Eine Medizinische Rehabilitation kann ambulant oder stationär erfolgen. In der Regel dauert eine Reha-Maßnahme 3 Wochen. Bei einigen Erkrankungen wie bspw. psychosomatischen Beschwerden kann die Behandlung auch länger dauern. Eine Behandlung kann in deutschlandweit ca. 1180 Rehabilitationseinrichtungen erfolgen.

Im Gegensatz zu einer Vorsorgekur kommt die Rehabilitationskur nur in Frage, wenn schon gesundheitliche Einschränkungen vorhanden sind, wie z.B. nach einer Operation. Rehabilitationsleistungen gehören in der Regel zum Aufgabenbereich der Rentenversicherung oder ggf. auch der Unfallversicherung.

Wenn Sie eine Rehabilitationsmaßnahme wünschen, so sprechen Sie zunächst mit Ihrem Hausarzt oder behandelnden Facharzt darüber. Dieser erstellt dann einen medizinischen Befund und prüft, ob die Reha sinnvoll ist.

Was ist eine ambulante Rehabilitation?

Ambulante RehaEine ambulante Rehabilitationsmaßnahme erfolgt in einer Tages-Rehaklinik oder einem Rehabilitationszentrum. Über Nacht und meist auch an den Wochenenden sind Sie daheim und kommen nur tagsüber zu den Behandlungen in die Einrichtung. Dort werden Sie genauso wie bei einer stationären Reha-Maßnahme von Therapeuten und Ärzten betreut.

Hier stehen verschiedene Therapien auf dem Plan, wie bspw. Krankengymnastik, Massagen oder auch psychologische Betreuung. Wollen Sie eine ambulante Einrichtung besuchen, so darf diese nicht weiter als 45 min von Ihrem Wohnort entfernt sein. Da ambulante Zentren meist kleiner als stationäre Einrichtungen sind, sollten Sie sich vorher informieren, ob Ihre Erkrankungen auch in der von Ihnen ausgesuchten Klinik behandelt wird.

Anspruch auf eine ambulante Rehabilitation haben Sie, wenn andere ambulante Behandlungsmethoden nicht ausreichen oder nicht den gewünschten Erfolg erzielen würden. Der Vorteil der ambulanten Rehabilitation liegt auf der Hand: Sie müssen Ihr Zuhause und Ihre gewohnte soziale Umgebung nicht verlassen.

Was ist eine stationäre Rehabilitation?

Stationäre RehaBei der stationären Rehabilitation sind sie ganztägig inklusive Verpflegung und Übernachtung in einem Rehabilitationszentrum untergebracht. So können Sie rundum betreut werden und eine Auszeit vom Alltag nehmen. Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sind für alle Krankheiten verfügbar, weshalb die meisten Rehabilitationsmaßnahmen stationär erfolgen. Eine stationäre Reha wird allerdings erst dann in Betracht gezogen, wenn ambulante Behandlungen nicht sinnvoll sind bzw. nicht den gewünschten Erfolg bringen.

Welche Kosten können entstehen?

Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten der ärztlichen und therapeutischen Versorgung, wenn der Antrag für die Rehabilitationsmaßnahme bewilligt wurde. Bei einer stationären Reha können allerdings Zusatzkosten für nicht-medizinische Leistungen, wie Unterkunft und Verpflegung, entstehen. Zuzahlen müssen Sie hier etwa 10 Euro pro Tag. Allerdings sind die genauen Zuzahlungen auch abhängig von Ihrem Einkommen und wie lange die Reha-Maßnahme andauern soll. Außerdem gibt es eine wichtige Regelung, sodass nur auf 42 Tage pro Jahr Zuzahlungen anfallen dürfen. Dazu zählen auch andere stationäre Aufenthalte bspw. im Krankenhaus.

Wenn Sie also z. B. dieses Jahr insgesamt bereits 30 Tage im Krankenhaus waren, in denen Sie Zuzahlungen leisten mussten und nun eine Reha-Kur von 22 Tagen verordnet bekommen, so müssen Sie nur 12 Tage der Rehabilitationsmaßnahme etwas zuzahlen.

Eine Zuzahlungsbefreiung ist auch möglich, wenn Ihr Nettoeinkommen im Monat vor der Antragstellung einen gewissen Grenzwert unterschreitet oder Sie Leistungen der Grundsicherung beziehungsweise Hartz IV beziehen. Auch wenn Sie ein Kind haben oder pflegebedürftig sind, können Sie eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Bei einer ganztägigen ambulanten Rehabilitation fallen allerdings keine Zuzahlungen an. Kosten für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto zur An- und Abreise zum Rehabilitationszentrum werden entweder komplett übernommen oder entsprechend entschädigt. In Ihrem Bewilligungsbescheid finden Sie genaue Angaben darüber.

Gut zu wissen: Mit einer Rehabilitationsmaßnahme verhält es sich wie bei einer normalen Krankschreibung. Sie haben 6 Wochen lang einen Anspruch auf Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber. Werden diese 6 Wochen überschritten oder sind bereits ausbezahlt, so erhalten Sie ein Übergangsgeld von Ihrer Rentenversicherung. Auch Selbstständige haben einen Anspruch auf dieses Übergangsgeld. In diesen Fällen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung auch die Sozialversicherungsbeiträge.

Recherchequellen


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Anonymous kommentierte am 9. Oktober 2020 at 17:08

    bin aktuell in einer REHA nach Hüft-TEP und frage mich, was es denn wohl kostet, wenn es in meinem Fall auch nur um Interesse geht.
    Es fällt auf, dass ich auf die simple Frage keine Antwort finde, überall nur Aussagen zu Anspruchsberechtigung, Kostenträger, Zuzahlung ….

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