Mit zunehmendem Alter wird es oftmals immer schwerer, sich frei in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus zu bewegen. Alltägliche Dinge wie Duschen oder Treppensteigen können zu einer großen Herausforderung werden, die unmöglich alleine erledigt werden können. Doch zum Glück muss man nicht immer gleich eine Pflegekraft einstellen oder seinen Freunden und Verwandten zur Last fallen. Es gibt nämlich praktische Hilfsmittel, die extra darauf ausgerichtet sind, denn Alltag für Senioren und mobilitätseingeschränkte Personen maßgeblich zu erleichtern. Einer dieser Helfer ist der Treppenlift, denen wir Ihnen in diesem Artikel näher bringen möchten.
Personentranport von Stockwerk zu Stockwerk
Hierbei wird ein Schienensystem an die Treppe montiert, woran anschließend ein motorisierter Sitz angebracht wird, der die Aufgabe hat, Personen sicher und bequem von Stockwerk zu Stockwerk zu transportieren. Treppenlifte sind jedoch meistens sehr teuer, unter 5.000 Euro werden Sie kein funktionierendes Modell erhalten. Daher gehen wir hier im Besonderen auf die Subventionierungen von diesem Hilfsmittel ein.
Zuschüsse durch eine Pflegeversicherung
Wenn ein Treppenlift als eine verbessernde Maßnahme innerhalb des Wohnraums angeschafft wird, bezuschussen Krankenkassen diesen im Rahmen der Pflegeversicherung. Hierbei muss die betroffene Person einen Pflegegrad vorliegen haben, sonst kann der Pflegekostenzuschuss nicht in Anspruch genommen werden. Hierbei spielt der Pflegegrad jedoch keine Rolle, dieser kann von 1 bis 5 sein. Beanspruchen Sie einen dieser Pflegrade, so kann ein Treppenlift mit bis zu 4.000 Euro von der Krankenkasse subventioniert werden.
Fördermaßnahmen durch die KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zwei verschiedene Zuschussprogramme: Das Kreditprogramm 159 – dieser Kredit kann bei barrierereduzierenden Maßnahmen im Haus/der Wohnung oder bei dem Kauf eines umgebauten Hauses/Wohnung vergeben werden.Und das Zuschussprogramm 455 – dieses kann von Privatpersonen genutzt werden, zum Beispiel private Eigentümer, welche die Wohneinheit barrierefreier gestalten möchten oder solch ein Haus/Wohnung verkaufen möchten. Der Zuschuss beträgt hierbei zehn Prozent der Investitionskosten, was maximal 5.000 Euro pro Wohnraum sind. Sinn ergibt diese Fördermaßnahme vor allem, wenn Sie keinen Pflegegrad innehaben und somit keine Pflegeversicherung abschließen können.
Eigenheimrente abschließen
Die Eigenheimrente oder auch Wohn-Riester genannt, hat den Zweck, selbstgenutzten Wohnraum, welcher die Altersvorsorge unterstützt, über staatliche Mittel zu fördern. Dies ist eine spezielle Form der Zusatzrente, welche auch das eigene Haus oder die eigene Wohnung unterstützen kann. Dies bedeutet, dass ein altersgerechter Umbau in eine Förderung einbezogen werden kann und man Rückzahlungen schneller abwickeln kann.
Den Treppenlift von der Steuer absetzen
Der Kauf eines Treppenlifts lässt sich von der Steuer absetzen. Hierbei muss der Erwerb als „außergewöhnliche Belastung“ gekennzeichnet werden. Dies erfolgt dann, wenn die Montage des Lifts aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
Fazit: Zuschüsse für Treppenlifte
Es gibt viele Optionen, die Kosten von Treppenliften durch Zuschüsse zu verringern. Maßnahmen wie das Abschließen einer Pflegeversicherung oder einer Eigenheimrente werden Ihnen helfen, einen Treppenlift in Ihrem Heim einbauen zu können. Welche Form der Subventionierung für Ihre individuelle Situation in Frage kommt, sollten Sie bei einer qualifizierten Beratung herausfinden.
Dieser Beitrag wurde im Auftrag der Firma Leads2live erstellt und publiziert.
Bildquelle: Ingo Bartussek – Fotolia
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