Privatinsolvenz: Die wichtigsten Infos für Rentner

Privatinsolvenz RentnerGrundsätzlich ist es für jede Privatperson mit finanziellen Schwierigkeiten möglich, eine Privatinsolvenz anzumelden. Ein gutes Gleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen zu finden, ist nicht immer ganz einfach. Insbesondere niedrige Renten in Verbindung mit hohen Fixkosten sorgen daher schon mal für finanzielle Engpässe. Wie Rentner aus der Schuldenfalle herauskommen, erläutert Laura Gosemann in diesem Gastartikel.

Um eine Privatinsolvenz anmelden zu können, spielt es keine Rolle, ob der oder die Betroffene ein Einkommen erzielt. Auch Rentnern, die im Laufe der Jahre Schulden angehäuft haben, steht diese Option offen. Leider sorgen oftmals zu niedrige Renten dafür, dass die Möglichkeit der Privatinsolvenz auch von immer mehr Rentnern in Anspruch genommen werden muss.

Gründe für eine Privatinsolvenz im Alter

Zum einen kommt es mit zunehmendem Alter vermehrt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Teure Medikamente sowie Krankenhausaufenthalte nehmen daher oftmals bereits einen Großteil der ohnehin kargen Rente ein. Aber auch die Kosten für die Strom- oder Gasversorgung und ähnliche Tarife sind von ständigen Erhöhungen geprägt. Dies sowie viele weitere Faktoren machen es Betroffenen besonders schwer, genau zu kalkulieren und mit ihrem Geld zu haushalten.

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Ablauf der Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz beginnt damit, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern angestrebt werden muss, indem ein Schuldenbereinigungsplan aufgestellt wird. Dies sollte unbedingt mit professioneller Unterstützung in Form eines Rechtsanwalts oder einer Schuldnerberatung geschehen. Kann hierbei keine Einigung erzielt werden, wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt, sodass erst im Anschluss die Insolvenz angemeldet werden muss. Im Zuge dessen ist auch eine Restschuldbefreiung zu beantragen.

Es folgt ein vom Gericht eingeleitetes Schuldenbereinigungsverfahren, bei dem erneut versucht wird, sich mit den Gläubigern zu einigen. Erst wenn auch dieser Versuch fehlschlägt, beginnt die eigentliche Insolvenz. Hierbei klärt das Gericht, ob der Schuldner in der Lage ist, die für das Verfahren anfallenden Kosten zu tragen. Ist dies nicht der Fall, wird eine Stundung nötig. Im Anschluss wird ein Treuhänder festgelegt, der über die Insolvenzmasse verfügt und den Gläubigern einen Teil ihres zustehenden Geldes übergibt.

Beim Schlusstermin werden Gläubiger und Treuhänder angehört und das Gericht entscheidet daraufhin, ob eine Restschuldbefreiung möglich ist. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn der Schuldner während der anschließenden Wohlverhaltensperiode seinen vorgeschriebenen Pflichten nachkommt.

Übrigens: Wenn arbeitslose Personen eine Privatinsolvenz anmelden müssen, gehört zu ihren Pflichten während der Wohlverhaltensphase unter anderem das Bemühen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Rentnern wird diese Obliegenheit jedoch selbstverständlich nicht auferlegt. Eine Ausnahme besteht allerdings im Falle des Vorruhestands.

Dauer der Privatinsolvenz

Wie lange die Privatinsolvenz andauert, kann nicht pauschal beantwortet werden. Für die Wohlverhaltensphase existieren jedoch einige mögliche Fristen. So kann diese frühestens nach drei Jahren enden, genauso ist aber auch eine Dauer von fünf bis sechs Jahren Gang und Gäbe.

Die Privatinsolvenz ist nach drei Jahren beendet, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits 35 Prozent der geforderten Summe inklusive aller Verfahrenskosten erbracht werden können. Wird stattdessen nur Letzteres zurückgezahlt, verlängert sich die Wohlverhaltensphase zunächst auf fünf Jahre. Länger als sechs Jahre dauert die Phase in der Regel jedoch nicht.

Selbstbehalt für Rentner

Privatinsolvenz RentnerWährend des Insolvenzverfahrens muss der Schuldner in der Regel einen Teil seiner Einkünfte aus der Berufstätigkeit an den Insolvenzverwalter abtreten. Bei Rentnern gilt der Rentenbezug als Einkommen, welches gepfändet werden kann. Um seinen Lebensunterhalt dennoch weiterhin auf angemessene Weise bestreiten zu können, gibt es aber den sogenannten Selbstbehalt. Für Rentner existiert im Jahr 2018 ein entsprechender Freibetrag in Höhe von 1.140 Euro netto. Erhalten die Personen eine höhere Rente, werden alle Beträge über diese Freigrenze hinaus gepfändet. Bestehen aber Unterhaltspflichten, wird die Freibetragsgrenze erhöht.

Insolvenzauswirkung auf Altersvorsorge

Jüngere Personen, die eine Privatinsolvenz anmelden müssen, brauchen sich keine Sorgen um ihre Rentenversicherung zu machen. Diese ist vor einer Pfändung geschützt, solange sie an den Betroffenen erst ausgezahlt wird, wenn er in das gesetzliche Rentenalter eintritt. Außerdem darf dabei auch kein Recht auf eine Kapitalauszahlung eingeräumt sein. Unter diesen Voraussetzungen sind beispielsweise Riester-Renten im Falle einer Privatinsolvenz geschützt.

Weiterführende Informationen zum Thema stellt die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. unter https://www.schuldnerberatung.de/privatinsolvenz-rentner/ zur Verfügung.

Über die Autorin

GosemannLaura Gosemann studierte Germanistik und Linguistik an der Universität Potsdam und ist derzeit als freie Journalistin für verschiedene Verbände tätig. In ihren Artikeln behandelt sie Themen wie das Verkehrs-, Sozial- und Strafrecht.

Bildquelle: Jan Becke – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch, sind drei Anträge zu stellen:

    1. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    2. Antrag auf Restschuldbefreiung
    3. Antrag auf Verfahrenskostenstundung, wenn diese nicht selbst oder von dritter Seite bezahlt werden können.

    Mehr Infos finden Sie unter: https://verbraucherhilfe.de/privatinsolvenz-anmelden/

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