Finanzierung der Renten: Ist die Rentenkommission eine Farce?

Rentenkommission

Ein Gastkommentar von Klaus Richard Grün.

Gespenster gehen um in Deutschand. Unzählige Geisterbahnen von der Ostsee bis zu den Alpen werden damit bestückt. Ein Geist, der in allen Geisterbahnen herumgeistert, ist der “Geist des Geldes”. Der Geist, welcher auch die künftige Finanzierung der Renten fest in seinen knorrigen Geisterhänden hält. Er will dieses Geheimnis nicht lüften. Ich helfe nach!

Rettung ist angeblich in Sicht. “Geisterjäger” wurden offiziell am 03.05.2018 vom Bundesarbeitsminister, Herrn Hubertus Heil, zur Lösung der Problematik in die Geisterspur geschickt, in Form einer Rentenkommission. Neben Fachpolitikern der Parteien gehören ihr auch Wissenschaftler, Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern an!

“Dieses Gremium ist keine Versammlung von Erbsenzählern. Wir haben keine Denkverbote”

soll Kommissionschefin Frau Lösekrug-Möller in Berlin gesagt haben. Ich will über diese Kommission nicht viele Worte machen, weil sie nichts weiter als ein Rohrkrepierer sein wird. Wie ist es möglich eine derartige Kommission einzuberufen, die vorwiegend aus Juristen, Sozialpädagogen und Wissenschaftlern besteht? Keiner hat Ahnung von dieser Materie. Es hätten Personen ausgewählt werden müssen, die etwas von Finanzen verstehen! Doch lassen wir diese Kommission völlig außer acht.

Etwas zu meiner Person

Um nachfolgende Darlegungungen fair, sachlich und neutral einordnen zu können betrachte ich es für erforderlich, dass sie etwas zu meiner Person wissen sollten. Eins stelle ich gleich vorweg, ich bin kein Rentenexperte. Ich bin der “Finanzrevisor Pfiffig aus der DDR”.

Ich wohne in Leipzig, bin 65 Jahre jung. Ich war 20 Jahre als Finanzrevisor beim obersten Finanzkontrollorgan der DDR, bei der Staatlichen Finanzrevision, Inspektion Leipzig, angestellt und war dort zuständig für die Prüfung von staatlichen Organen und Einrichtungen in den nördlichen Kreisen des Bezirkes Leipzig. Die Staatliche Finanzrevision war als oberstes Finanzkontrollorgan direkt dem Ministerium der Finanzen unterstellt. Sie war Bestandteil der Machtorgane der DDR und hatte ihr zu dienen.

Nach der Wiedervereinigung war ich weitere 20 Jahre im kommunalen Prüfungswesen tätig. Einige Zeit war ich Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes eines Landkreises. 15 Jahre habe ich im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig gearbeitet. Ich habe damit zwei Prüfungssysteme in Gesellschaftsordnungen kennen gelernt, wie sie unterschiedlicher nicht sein können.

Seit 2016 bin ich im Ruhestand.

Ich gehörte nie einer Partei an. Nachdrücklich weise ich darauf hin, dass ich nicht im Interesse irgendeiner Partei schreibe.

Ich habe 20 Jahre den erheblichen Einfluss der SED sowie der Staatssicherheit der DDR auf die Finanzkontrolle kennengelernt. Es war skandalös. Mit der Wiedervereinigung hatte ich große Hoffnungen, dass endlich der politische Einfluss vom Prüfungswesen fern gehalten wird. Ich wurde maßlos enttäuscht.

Im Juli 2012 ist im Engelsdorfer Verlag unter dem Pseudonym Klaus Richard Grün mein Buch “Finanzrevisor Pfiffig aus der DDR” erschienen. Das soll zu meiner Person reichen.

Viele Wege führen nach Rom

Nun zurück zur künftigen Finanzierung der Renten. Ich beziehe mich dabei auf eine Zeitraum für die kommenden 50 Jahre. Dabei gehe ich davon aus, dass es auch dann noch Renten in dieser Form geben wird.

Analysieren wir die gegenwärtige Lage. Benutzen wir dazu einen guten logischen Menschenverstand, ein neutrales, möglichst unpolitisches Denken, und nicht zu vergessen, meine – nicht unerheblichen Fachkenntnisse – beim Umgang mit Steuergeld.

Der wichtigste Ausgangspunkt unserer Analyse ist die öfters gebräuchliche Redewendung “Viele Wege führen nach Rom”.

Bei Diskussionen um die künftige Finanzierung der Renten hat man den Eindruck, dass es im Prinzip nur 3 Wege gibt, um die Finanzierung zu gewährleisten. Die Finanzierung durch eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit, durch eine Erhöhung des Beitragssatzes sowie durch eine Erhöhung von Steuern. Bei unserer Betrachtung lassen wir zum Beispiel solche Vorschläge, wie die Bildung einer Bürgerversicherung, einfach weg.

Gehen wir davon aus, dass auch in 50 Jahren die 3 Säulen der Rentenfinzierung – also die staatliche, die betriebliche und die private Altersvorsorge – noch Bestand haben werden. Bezüglich der privaten und betrieblichen Atersvorsorge besteht durchaus noch erheblicher Nachholbedarf, besonders in den neuen Bundesländern. Auch wenn es mir nicht schwer fallen würde einige Anmerkungen zur privaten und betriebliche Altersvorsorge zu machen, möchte ich das nicht thematisieren. Befassen wir uns ausschließich mit der staatlichen Rentenversicherung, mit der ausreichenden finanziellen Ausstattung der Rentenkasse.

Zur Beruhigung nehme ich es vorweg, eine ausreichende finanzielle Ausstattung durch Zuschüsse aus dem Bundeshauhalt (= Steuergelder) ist problemlos möglich! Unglaublich, aber wahr!

Weshalb? Die Rentenproblematik ist nicht neu. Doch was haben die regierenden Parteien (CDU / CSU, SPD und FDP) diesbezüglich seit Jahrzehnten getan? Nichts weiter als Flickschusterei, wie der helle Sachse dazu sagt. Eine der wesentlichsten Ursachen dafür ist, dass die Besetzung des Bundestages vorwiegend geprägt war von Juristen und Politikwissenschaftlern. Dieser Juristenkult ist eine der Wurzeln diesen (Renten)Übels. Vieler Übel. Auch die immer noch ausstehende Anpassung der Renten Ost an West ist mehr als peinlich.

Das Zauberwort heißt “Föderalismusreform”. Also Reformen, die, obwohl dringend erforderlich, seit Jahrzehnten nicht erfolgten!

Ich nenne nun einige: Dringend sind Föderalismusreformen bei der Steuerfahndung (Bildung der Zentralen Steuerfahndung Deutschlands), knallharte Reform der kommunalen Finanzkontrolle also der Kontrolle der Steuergelder (beeinhaltet zum Beispiel die Zerschlagung aller Rechnungshöfe), beim Zoll, bei den Wirtschaftsprüfungen (u.a. Zerschlagung der Big Four – dafür Gründung der Wirtschafts-prüfungsgesellschaft Bundesrepublick Deutschland) und beim Bildungswesen (Schaffung eines zentralen Bildungswesens).

Man muss endlich akzeptieren, dass Föderalismus und kommunale Selbstverwaltung längst an Grenzen gestoßen sind. Diese Grenzen gilt es zu überwinden. Würden diese Grenzen überwunden, dann gebe es einen ganz anderen Umgang mit Geld und eine Finanzierung der Renten wäre unproblematisch!

Ich beschränke mich auf 2 Beispiele:

Kontrolle der Steuergelder

Das erste Beispiel ist die Kontrolle der Steuergelder durch die sogenannten “Profis”, also die Rechnungshöfe und die Rechnungsprüfungsämter in den Gebietskörperschaften. Wir beziehen uns also nicht auf die Kontrolle durch die Parlamente (z.B. Stadtrat, Landtag, Bundestag = parlamentarische Kontrolle).

Den Bürgern der BRD wird seit Jahrzehnten vermittelt, dass sowohl beim Bund als auch in den Ländern eine solide Finanzpolitik betrieben wird. Untrennbarer Bestandteil einer soliden Finanzpolitik ist die ordnungsgemäße Kontrolle der Steuergelder. Wie ist es darum bestellt? Eine Katastrophe! Eine ordnungsgemäße Kontrolle der Steuergelder gibt es seit Gründung der BRD nicht. Sie ist politisch nicht gewollt! Die Ursachen dafür sind vielfältig. Sie reichen u.a. von miserablen Kenntnisse der Parteien/Politiker über das Prüfungswesen, über die Ignoranz der Medien sich dieser Problematik sachlich zu stellen, über die beschämende Rolle der Wissenschaften bis zu der peinlichen Rolle der Kommunalen Spitzenverbände.

Längst hätten die Strukturen der kommunalen Finanzkontrolle im Interesse des Gemeinwohls geändert werden müssen. Die Strukturen der Finanzkontrolle basieren auf der Deutschen Gemeindeordnung von 1935. Mit ihnen wurde das Führerprinzip (von Adolf Hitler) umgesetzt. Das ist eine rein historische Betrachtungsweise. An diesen skandalösen und zudem bürgerfeindlichen Strukturen wurde bis heute festgehalten! Den neuen Bundesländern wurden diese Strukturen, trotz vieler Warnungen, aufgezwungen.

Das kommunale Prüfungswesen ist eine böse Mischung aus über Jahrzehnte gepflegter Reformunwilligkeit, Machtmissbrauch, Kleinstaaterei, Unwissenheit, Besitzstandswahrung, Volksverdummung, Unbelehrbarkeit, Unwirtschaftlichkeit und Geldverschwendung.

Begeben wir uns nun in die Abgründe dieser Thematik.

Die Rechnungshöfe – “Prächtige” Symbole für den skandalösen Zustand bei der Kontrolle der Steuergelder

Gemäß Art. 114 (2) Grundgesetz (GG) prüft der Bundesrechnungshof die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Den Gemeinden muss nach Artikel 28 Absatz 2 GG das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Diese Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung – die Finanzhoheit, die ein wesentlicher Bestandteil der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie ist. Damit verbunden ist etwas, was kaum thematisiert wird, die kommunale Finanzkontrolle, die Kontrolle der Steuergelder. Diese Festlegung bedeutet u.a., dass die Bundesländer ihre Finanzkontrolle im Rahmen des GG in eigener Verantwortung regeln können. Die Bildung von Landesrechnungshöfen ist damit nicht zwingend vorgeschrieben!

In der Realität wurden jedoch in allen 16 Bundesländer Rechnungshöfe gebildet, welche deren Haushalts- und Wirtschaftsführung prüfen. Die Landesrechnungshöfe sind selbständige, unabhängige und nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörden, die im Behördenaufbau auf derselben Stufe wie die Landesregierungen und die einzelnen Landesministerien stehen.

Unter dem Blickwinkel der Gewaltenteilung lassen sich die Rechnungshöfe weder in eine der drei klassischen Staatsgewalten – Legislative, Exekutive und Judikative – zuordnen, noch stellen sie eine „vierte Gewalt“ dar. Sie nehmen vielmehr als neutrales Gegengewicht zum parlamentarischen Regierungssystem eine Sonderstellung ein.

Die Aufgaben der Rechnungshöfe sind überwiegend identisch. Ihre Hauptaufgabe ist es, die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes bzw. der Bundesländer einschließlich ihrer Sondervermögen und Betriebe zu prüfen.

Die 16 Landesrechnungshöfe verfügen über rund 3.400 Beamt/innen/e, die direkt in das Prüfungsgeschehen eingebunden sind. Obwohl in den Verfassungen der Länder vorwiegend Festlegungen bezüglich der richterlichen Unabhängigkeit der Mitglieder der Landes-rechnungshöfe enthalten sind, ist der Anteil der Juristen hoch. Nach meiner Einschätzung ist ein Anteil von Juristen in den Rechnungshöfen zwischen 10 und 15 % (!) keine Seltenheit. Das erstreckt sich bis auf untere Leitungsebenen (Referatsleiter). Diese Verfahrensweise hat dazu geführt, dass an den Schaltstellen der Rechnungshöfe Fachkenntnisse die Ausnahme und nicht die Regel sind. Viele dieser Personen sind dafür fachlich völlig ungeeignet! Die Auswirkungen sind gravierend. Nie gab es bisher Aktivitäten der Politik, diesen skandalösen Zustand zu ändern.

Es gibt keine Rechtfertigung für den hohen Anteil an Juristen bei den Rechnungshöfen. Weder bei den Landesrechnungshöfen, noch beim Bundesrechnungshof. Die Auswüchse dieses Irrsinns sind enorm, sind vielfältig.

Mit gegenwärtig zwei Ausnahmen gehören alle Präsidenten der Rechnungshöfe einer Partei an. Wie vereinbart sich das mit Unabhängigkeit / Neutralität? Richtig – Gar nicht! Dadurch ist vorprogrammiert, dass u.a. brisante Prüfungsfeststellungen unter Tische gekehrt sowie “brisante” Prüfungsgebiete nicht aufgegriffen werden. Alles wird unter der Tarnkappe „Unabhängigkeit“ verborgen. Kein Bundesland wird eine Ausnahme machen.

Da die Rechnungshöfe über keine Sanktionsrechte verfügen, nicht einmal Weisungen erteilen dürfen, werden sie auch als „Ritter ohne Schwert“, „Hunde, die nicht beißen können“ oder als „zahnlose Tiger“ bezeichnet. Sie können letztlich nur durch Sachargumente die Parlamente zum Handeln bewegen. Nachdruck können die Rechnungshöfe ihren Feststellungen/Empfehlungen lediglich durch Veröffentlichungen, beharrliche Nachfragen und gelegentliche Nachprüfungen verleihen. Damit hat es sich aber. Was soll ein solches Prüfungswesen?

Seit Gründung der BRD wurde bisher am Ansehen der Rechnungshöfe nie gerüttelt. Die Strukturen der kommunalen Finanzkontrolle wurden nie infrage gestellt, in wenigen Bundesländern nur unbedeutend verändert. Für die Medien war und ist es immer wieder ein „gefundenes Fressen“, wenn die Rechnungshöfe ihre jährlichen Berichte der Öffentlichkeit präsentieren. Mit teilweise durchaus interessanten Beispielen lassen sich bequem Seiten füllen. Anmerkungen über die beschämende Rolle der Rechnungshöfe – keine Spur.

Während vielfältige kommunale Reformen in der Vergangenheit und Gegenwart in allen Bundesländern erfolgten (z.B. Gebietsreformen, Einführung des neuen kommunalen Rechnungswesens) wurden die verkrusteten Strukturen des kommunalen Prüfungswesens nicht angetastet.

Rechnungshöfe sind Relikte aus der alten BRD, die sich zu einem großen Übel unserer Gesellschaft entwickelt haben. Sie sind keine Prüfungsbehörden sondern politische Institutionen. Die Wirksamkeit von Rechnungshöfe ist unbedeutend, da diese über die Rolle des hilflosen Betrachters nicht hinaus kommen. Eine moderne Gesellschaft erfordert ein Prüfungswesen, welches neutral, fortschrittlich, wirtschaftlich und wirksam ist. Das sind die Rechnungshöfe nicht.

Hauptursachen dafür sind die mittelalterliche Gesetzgebung, der teufliche deutsche Juristenkult, Stellenbesetzungen nach Parteibuch, die Besetzung von Leitungsposten mit fachlich ungeeignetem Personal sowie der Unfähigkeit und Unwilligkeit der Politik, die Strukturen der kommunalen Finanzkontrolle im Interesse des Gemeinwohls zu ändern.

Hier ein Beispiel für das (politisch gewollte!?) Versagen der Rechnungshöfe

Neubau Flughafen Berlin/Brandenburg

Mein Lieblingsbeispiel ist die größte gegenwärtige Infrastrukturmaßnahme in Europa, der Neubau des Flughafens Berlin / Brandenburg. Bisher wurden dafür rd. 7,0 Mrd. Euro verausgabt. Die Finanzierung erfolgt durch Mittel des Bundes, von Berlin sowie vom Land Brandenburg. Abgewickelt wird diese Investition über die Flughafen Berlin/Brandenburg GmbH. Wesentliche Grundlage ist der auch im Internet abrufbare Gesellschaftsvertrag zwischen dem Bund, den Bundesländern Berlin und Brandenburg sowie der Flughafen Berlin / Brandenburg GmbH.

Darin ist im § 16 festgelegt, dass der Bundesrechnungshof und die beiden Landesrechnungshöfe Befugnisse nach § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz haben. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass die Prüfungsrechte der zuständigen Rechnungshöfe (Bundesrechnungshof, Berliner Rechnungshof, Landesrechnungshof Brandenburg) von Beginn der Maßnahme an beschränkt wurden. Beschränkt auf die Prüfung der Beteiligungsverwaltung, also auf die Dienststellen der Bundesverwaltung sowie der zwei Landesverwaltungen, welche vorwiegend Bereiche in den Finanzministerien sind. Nicht das Unternehmen selbst – hier die Flughafen Berlin / Brandenburg GmbH – sondern lediglich diejenigen Bundes- bzw Landesbehörden, welche die Beteiligung verwalten unterliegen der Prüfung. Das Unternehmen ist nur insoweit berührt, dass es vorwiegend Auskünfte zu erteilen hat. Eine solche Prüfung der Betätigung des Landes Brandenburg als Gesellschafter der Flughafen Berlin / Brandenburg GmbH erfolgte zum Beispiel durch den Landesrechnungshof Brandenburg.

Die dringend erforderlichen Kontrollen der Rechnungen und der Vergaben von Bauleistungen sowie Lieferungen und Leistungen durch die zuständigen Rechnungshöfe wurde damit bereits bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages ausgeschlossen. Ein Skandal, der seinesgleichen sucht. So eines der Gesichter der angeblich unabhängigen Finanzkontrolle der BRD. Bisher wurden also Ausgaben in Höhe von rd. 7,0 Mrd. Euro keiner Prüfung unterzogen!

Dieser skandalöse Sachverhalt wurde bisher nicht der Öffentlichkeit präsentiert. Er wurde der Öffentlichkeit verschwiegen! Ich weise dazu auf meine Darlegungen und Kommentare unter der Überschrift “Rechnungshöfe ohne Ermächtigungsgrundlage” im Internet unter https://www.klaerwerk-blog.de/2016/02/29/ber-rechnungshoefe-ohne-ermaechtigungsgrundlage-und-parlamente-die-keine-geschaffen-haben/ hin.

Rechnungsprüfungsämter – Gefangen im Behördenkäfig!

Die größte Last bei der Kontrolle der Steuergelder tragen in Deutschland die kommunalen Rechnungsprüfungsämter (RPA). Mit Ausnahme von Berlin, Bremen und Hamburg sind in allen Bundesländern RPA für die örtlichen Prüfungen zuständig. Insgesamt gibt es rd. 600 RPA, in denen etwa 6.000 Prüfer beschäftigt sind. Eine völlig unzureichende Personalausstattung.

Die Aufgaben der RPA bestehen darin zu prüfen, festzustellen und zu berichten. Die Prüfungen konzentrieren sich auf die Einhaltung der Ordnungsmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Sparsamkeit. Es sollen dadurch Fehler und Gesetzwidrigkeiten der Verwaltung weitgehend ausgeschlossen und unwirtschaftliches Verwaltungshandeln aufgedeckt werden. Eine wichtige Aufgabe ist es außerdem, vorbeugend Fehler und Veruntreuungen vorzubeugen bzw. zu verhindern. Schon allein die Existenz eines RPA trägt zur Erfüllung dieser Aufgabe bei. Laut gesetzlichen Regelungen sind die RPA bei der Erfüllung ihrer Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie haben, wie die Rechnungshöfe keinen Einfluss darauf, wie letztlich mit den Prüfungsergebnissen umgegangen wird bzw. welche Konsequenzen gezogen werden.

Eine Farce ist die Unterstellung dieser Ämter. Es gibt zwei Varianten. So die Unterstellung unter die Behördenleiter (Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Landräte). Diese Variante ist vorwiegend in den südlichen Bundesländern anzutreffen. In den nördliche Bundesländern sind die RPA meist den Parlamenten unterstellt. Unabhängig von der Unterstellung sind alle RPA Bestandteil der Verwaltungen. Das ist der Teufel ! Es bedeutet in der Praxis nichts anderes als „Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“! Auch ich habe das zu spüren bekommen.

Die Auswirkungen der Unterstellung sowie der Integration in die Verwaltungen sind gravierend. Der Einfluss auf die RPA ist enorm. Es handelt sich um keine Einzelfälle. Die Arbeit der RPA wird, je nach Unterstellung, vorwiegend von den Verwaltungsleitungen bzw. bei der Unterstellung unter das jeweilige Parlament, von den regierenden Parteien beinflusst. Dabei gilt stets: “Unser Haus / unsere Behörde bzw. unsere Partei muss sauber bleiben”. Selbst dann, wenn es in vielen Ecken gewaltig stinkt.

Der Grad der Beeinflussung ist vielfältig. Er reicht von der unzureichenden Ausstattung mit Personal und Sachmitteln, der Vorenthaltung von Informationen, dem Einsetzen “pflegeleichter” Amtsleiter, der Versetzung von „unliebsamen“ Prüfern in andere Ämter, der Umsetzung von fachlich nicht geeigneten Sachbearbeitern aus anderen Ämter in das RPA, der unzulässigen Einglieder des RPA in andere Ämter (z.B. Kommunalamt, Rechtsamt), der „Säuberung“ von zu kritischen Prüfungsberichten bis zur Untersagung (!) von Prüfungen. Ein Nachweis der Untersagungen von Prüfungen ist nicht bzw. kaum möglich, da das ausschließlich mündlich und unter vier Augen erfolgt.

Aufgrund meiner 20 jährigen Tätigkeit nach der Wiedervereinigung einschließlich meiner vielen Gespräche sowie umfangreicher Recherchen zu meinem Buch gehe ich davon aus, dass von den rd. 600 RPA in Deutschland mindestens 80,0 % (= 450 RPA) mehr oder weniger stark beinflusst werden.

Was ist zu tun?

Ganz einfach – Zerschlagung der völlig sinnlosen Rechnungshöfe und Bidung einer Anstalt des öffentlichen Rechts pro Bundesland. Diese Anstalt des öffentlichen Rechts ist zuständig für die Prüfung der Haushaltsmittel des Bundeslandes und der Kommunen ab einer bestimmten Größe. Das Personal kommt vorwiegend aus den örtlichen Prüfungsämtern. Das Personal der Rechnungshöfe soll nur in Ausnahmen eine Chance auf Übernahme haben. Es gibt keine Trennung zwischen örtlicher und überörtlicher Prüfung mehr. Diese Anstalten des öffentlichen Rechts werden mit Sanktionsrechten ausgestattet. Das in Kurzform zu dieser Reform.

Die Steuerfahndung

Nun nun zweiten Beispiel – Zur Reform der Steuerfahndung. Da wir ein föderaler Staat sind hat jedes Bundesland eine eigenen Steuerfahndung. Welch ein Irrsinn. Dadurch ist vorprogrammiert, was jedoch kein Bundesland zugibt, dass der Einfluss auf die Steuerfahndung durch große Unternehmen und Parteien enorm ist. In einem Bundesland mehr, in dem anderen Bundesland weniger. So sieht sie aus, die Steuerfahndung der BRD 2018. Was muss geschehen? Es muss endlich die Zentrale Steuerfahndung der BRD her. Dadurch wäre es möglich jährlich Beträge in riesigen Größenordnungen mehr in die Kassen des Bundes und der Länder zu realisieren. Beträge, welche also dem Fiscus durch Steuerbetrug vorenthalten werden. Dazu bedarf es nicht mehr Steuerfahndern, sondern es wäre beispielsweis möglich von den gegenwärtig rd. 2.500 sehr ausgebildeten Steuerfahndern, 1.500 davon 3 Jahre nur in Bayern, Baden-Würtemberg, Hessen, Hamburg und Bremen einzusetzen. Der Euro würde rollen.

Fazit

Diese längst überfällige Reform bei der Kontrolle der Steuergelder würden zu einen wesentlichen sparsameren, wirtschaftlicheren Umgang mit Steuergeld führen. Das Prüfungswesen muss die Rolle des harmlosen Betrachters verlassen, was politisch seit Gründung der BRD so gewollt ist, und endlich ein Prüfungswesen im Interssse des Gemeinwohls zu schaffen. Schuld an der skandalösen Situation bei der Kontrolle der Steuergelder sind nicht die Prüfer, sondern die Strukturen. Für diese Strukturen ist die Politik verantwortlich, welche dafür die entsprechenden Gesetze beschlossen hat. Diese ist (bisher) nicht gewillt, ein anderes, ein neutrales, fortschrittliches, wirtschaftliches und wirksames Prüfungswesen zu schaffen.

Um den sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit Steuergeld beeinflussen zu können, muss das Prüfungswesen eine abschreckende Wirkung haben. Alles andere ist kalter Kaffee. Trotzdem muss ein modernes Prüfungswesen Partner einer Verwaltung sein. Es muss jedoch bei gravierenden Feststellungen Handlungsspielraum in Form von Sanktionen (z.B. Ordnungsstrafen) haben.

Genauso verhält es sich mit der Steuerfahndung. Jährlich werden riesige Beträge dem Fiscus vorenthalten.

Das sollte als Diskussionsbasis erst einmal ausreichen.

Egal was Sie anschließend machen, auf alle Fälle machen Sie es gut.

Ihr Finanzrevisor Pfiffig

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Finanzrevisor Pfiffig

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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Die Rentenkommission hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Doch die wirklich harten Fragen hat niemand aufgegriffen. Wie ich es bereits vor Monaten vorausgesagt habe. Das konnte auch nie funktionieren, da alle Mitglieder dieser Kommission von Finanzen keine Ahnung haben. Es ist eine Schande, was hier geschehen ist. Und wieder soll das Volk verdummt werden. Schamlos, skandalös verdummt werden. Ich hätte mir nie gewagt, einen solchen Abschlussbericht vorzulegen. Ich hätte mich in Grund und Boden geschämt. Doch diese Leute, diese angeblichen “Experten” sind scheinbar noch stolz auf diesen Bericht. Jämmerliche “Experten”.

    ich habe Herrn Heil auf meine Erkenntnisse zur künftigen Finanzierung der Rente hingewiesen. Aus der Portokasse hätte das finanziert werden können! Mir wurde für meine Hinweise gedankt und darauf verwiesen, dass genügend eigene “Rentenexperten” zur Verfügung stehen. Auf meine Unterstützung wäre man nicht angewiesen.

    Nun hat man den Salat, weil man nicht auf fachkundige Hinweise hören wollte. Was sind das nur für “Experten, Herr Heil und seine Rentenkommission? Wie ist es möglich, mit so harmlosen Kenntnissen Minister zu werden?

    Fragen über Fragen, doch konkrete Antworten hat keiner gegeben. Welch einen Murks haben diese Experten verbreitet. Der Murks ist so groß, dass den sogar der Minister loben muss. Was ist nur in Deutschland los?

  2. Anonymous kommentierte am 2. April 2019 at 15:23

    Das sehe ich genau so:
    FLICKSCHUSTEREI.
    Das wusste schon meine Uroma als Schneiderin, daß das teuer wird und am Ende nichts halbes oder gar ganzes dabei heraus kommt.

  3. Poetzsch kommentierte am 24. September 2018 at 22:02

    Über Kommentare würde ich mich sehr freuen !

    • Anonymous kommentierte am 20. Februar 2019 at 16:45

      Der Artikel enthält leider zu wenig wie die Überschrift aussagt.Rententhema und Kommision kommt zu kurz.

      Mfg.
      J.Göttel

      • Pfiffig kommentierte am 2. März 2019 at 10:42

        Da haben Sie leider von dieser Gesamtproblematik wenig verstanden. Zu wenig! Es geht ja darum. wie man die Finanzierung künftiger Renten lösen kann. Das ist eine Lösung, welche leider nicht berücksichtigt wird. Ich kann es auch anders nennen – die Lösung sind Föderalismusreformen. Doch die sind nicht gewollt, man betreibt lieber Flickschusterei. Ständig. Föderalismusreformen sind nicht gewollt von CDU / CSU, SPD, FDP, Linken und Grünen. Weshalb eigentlich nicht?

        Ich bedanke mich für ihren Kommentar.

        • Anny kommentierte am 13. März 2019 at 13:48

          Wir werden die nötigen Kontrollen dieser politischen Strukturen um Steuerverschwendung Einhalt zu gebieten nicht erleben, weil dieser Klüngel immer zusammenhält und Juristen sind leider sehr schnell verführbar um die viele Kohle zu verdienen ob redlich oder unredlich ist vielen vielleicht egal. Die Menschen die wenig verdienen sind eher an Redlichkeit und Aufrichtigkeit interessiert. Daher kommt auch der Verdruss zur politischen Lage. Die Medien decken zwar viele Unregelmäßigkeiten auf, finden aber hinterher keinen der sich der Sache annimmt. Jeder kleiner Parkverstoß wird stärker verfolgt als Wirtschaftskriminalität.

          • Pfiffig kommentierte am 20. März 2019 at 18:57

            Gestatten Sie, dass ich lediglich etwas zur Aufdeckung durch die Medien schreibe. Die Medien mit Rang und Namen sind nicht einmal in Lage zu schreiben, dass es keine ordnungsgemäße Kontrolle der Steuergelder gibt. Seit Jahrzehnten nicht!! Weder Bild, Bild am Sonntag, Spiegel, Focus, Stern, FAZ, Süddeutsche, TAZ u.s.w. Weil diese einerseits davon nichts verstehen. Für die sind Rechnungshöfe heilige Kühe. Nicht eine dieser Zeitung hat zum Beispiel etwas zum wirklichen Skandal beim Flughafen Berlin Brandenburg geschrieben, obwohl ich sie fast alle unterrichtet habe. Ausführlich unterrichtet. Meine Hoffnungen liegen nun in den Händen der AfD und der Freien Wähler in Sachsen. So wird mit der Pressefreiheit umgegangen. Schamlos!!

        • Rolf Minderlein kommentierte am 24. Juni 2019 at 6:11

          Hallo Mr. Pfiffig,
          ihre Ausführungen sind sehr schlüssig – falls diese Maßnahmen immer noch nicht reichen könnte man sicherlich überlegen die Rentenversicherung auf eine breitere Basis zu stellen – und dies als Pflichtversicherung für ALLE definieren.
          Auch könnte man Beitragsbenmessungsgrenzen abschaffen – warum werden mehrverdienende prozentual nicht anteilig belastet?
          Im Gegenzug könnte man dann eine Maximalrente einführen.
          Aber ansonsten ist ihr Ansatz super

          • Pfiffig kommentierte am 25. Juni 2019 at 22:10

            Danke für die Blumen. Leider gibt es nur zwei Parteien, die gegenwärtig gewillt sind meine Ideen zumindest in die Öffentlichkeit zu bringen – die AfD und die Freien Wähler in Sachsen. Alle anderen Parteien (CDU/CSU, SPD, FDP, Linke und Grüne) wollen solche dringend erforderlichen Föderalismusreformen nicht. Sie wollen kein fortschrittliches Deutschland. Vorwiegend deshalb nicht, weil sie von dieser Thematik kaum bzw. keine Ahnung haben!! Unglaublich, aber leider wahr. Noch Fragen?

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