Der Tod eines Menschen – was ist jetzt bürokratisch zu tun

Bürokratie bei SterbefallDer Verlust eines geliebten Menschen ist eine große emotionale Belastung. Trauerarbeit ist jetzt sehr wichtig. Die erforderlichen bürokratischen Erledigungen, die nach einem Sterbefall auf Angehörige zukommen, erschweren die Situation leider zusätzlich. Doch sind sie in der Bundesrepublik unausweichlich. Wir haben die wichtigsten bürokratischen Aufgaben zusammengefasst.

Ausstellung eines Totenscheins

Unmittelbar nach dem Ableben eines Menschen muss ein Arzt kontaktiert werden. Er stellt den Totenschein aus. Hat sich der Tod direkt in einem Pflegeheim oder einem Krankenhaus ereignet, kümmert sich das zuständige Personal um die ersten Schritte [1].

Sterbeurkunde und Erbschein

Diese beiden Dokumente sind elementar, damit Angehörige der verstorbenen Person alle nun anstehenden Formalitäten erledigen können. Die Sterbeurkunde wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Mit Hilfe von Internetportalen lassen sich die Behördengänge inzwischen auf ein Minimum reduzieren, denn offizielle Dokumente können inzwischen komfortabel online beantragt werden, darunter auch die Sterbeurkunde [2]. Auf der Plattform lassen sich alle nötigen Angaben zum Verstorbenen ausfüllen und die Beantragung ist schnell und einfach durchgeführt. Gegen eine Bearbeitungsgebühr ersparen sich Angehörige den zeitaufwändigen und mitunter nervenaufreibenden Gang zum Standesamt. Nahezu alle Standesämter in Deutschland sind über die Schnittstelle des Onlineportals erreichbar.

Zum Beantragen der Sterbeurkunde wird wiederum folgendes benötigt:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Totenschein
  • Personenstandsunterlagen (z. B. Heiratsurkunde)

Welche Dokumente neben Personalausweis und Totenschein außerdem erforderlich sind, hängt vom Familienstand der Verstorbenen ab. Die Tabelle macht auf die benötigen Schriftstücke je nach Einzelfall aufmerksam:

verheiratet verwitwet geschieden ledig
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Sterbeurkunde Partner
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Scheidungsurteil
Geburtsurkunde
Tipp: Die Sterbeurkunde wird womöglich für mehrere Erledigungen als Original benötigt, weshalb es sich lohnt, direkt bei der Beantragung mehrere Ausführungen anzufordern.

Mit dem Erbschein können sich Erben gegenüber Dritten als solche legitimieren. Ausgestellt wird das Dokument beim Nachlassgericht. Dort wird auch das Testament eingereicht. Da die Kosten für das Schriftstück vom Erbe abhängen und relativ hoch ausfallen können, sollte geklärt werden, ob ein notarielles Testament als Nachweis anerkannt wird. In einigen Fällen ist dies möglich.

Persönliche Dokumente für die Bestattung

Bürokratie bei SterbefallUm eine Bestattung organisieren zu können, müssen die persönlichen Unterlagen der Verstorbenen vorliegen. Der Personalausweis zählt hier dazu. Entscheidend ist der Totenschein. Fehlt dieses Schriftstück, kann der Bestatter nicht aktiv werden. Abhängig vom Familienstand werden außerdem Geburts- oder Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners oder das Scheidungsurteil benötigt. Zur Beauftragung eines Bestattungsunternehmens haben Angehörige nach dem Eintreten des Todes 36 Stunden Zeit. Währenddessen gilt es zu prüfen, ob Verstorbene eine Sterbegeldversicherung, einen Vorsorgevertrag oder eine Bestattungsverfügung abgeschlossen haben. Zur Erklärung:

  • Vorsorgevertrag: Er besteht zwischen Bestattungsunternehmen und Verstorbenem und regelt die Finanzierung und Organisation der Bestattung.
  • Sterbegeldversicherung: Dient der Entlastung der Hinterbliebenen und soll die Kosten der Bestattung decken beziehungsweise senken. Ob das angesparte Geld ausreicht, hängt davon ob, ob die Versicherung rechtzeitig abgeschlossen wurde.
  • Bestattungsverfügung: Hält persönliche Wünsche zur eigenen Bestattung fest und entlastet die Angehörigen, weil wichtige Entscheidungen bereits im Vorfeld vom Verstorbenen getroffen wurden.

Der Bestatter überführt den Verstorbenen zum Sitz des Bestattungsunternehmens und bereitet die Bestattung gemäß der Wünsche von Verstorbenen beziehungsweise Angehörigen vor. In einem oder mehreren Gesprächen werden diverse Punkte, wie Sarg, Blumenschmuck, Kleidung des Verstorbenen, Ablauf der Trauerfeier, musikalische Begleitung, geregelt. Auch das Aufsetzen einer Traueranzeige lässt sich gemeinsam mit dem Bestattungsunternehmen organisieren. Der Leichnam verbleibt bis zur Beisetzung in der Leichenhalle.

Behörden und Unternehmen informieren

Bürokratie bei SterbefallUm diverse Verträge kündigen zu können, müssen zahlreiche Unternehmen über den Tod des Vertragspartners informiert werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Vermieter
  • Versicherungen
  • Telefonanbieter
  • Stromanbieter
  • Vereine
  • Abonnements

Auch Krankenkassen und Arbeitgeber sollten innerhalb von 72 Stunden nach dem Ableben davon unterrichtet werden. Angehörige müssen gleichzeitig daran denken sämtliche Daueraufträge rechtzeitig zu löschen, die der Verstorbene eingerichtet hatte. Das beugt unnötigen Kosten vor. In der Regel genügt für den Nachweis eine Sterbeurkunde als Kopie. Zudem verlangen Finanzamt und Versorgungsamt nach der Aufklärung über den Todesfall. Letztere Behörde allerdings nur, wenn der oder die Verstorbene allein gelebt hat. Ehepartner von Verstorbenen haben Anspruch auf Rentenfortzahlung, wenn eine Rente bezogen wurde. Diese Fortzahlung muss beantragt werden. Alles Wichtige dazu unter deutsche-rentenversicherung.de [3].

Wir wünschen Ihnen viel Kraft für die bevorstehende Zeit.

Bildquellen: carolynabooth; A_Different_Perspective; congerdesign (pixabay)

Recherchequellen

[1] http://www.fr.de/leben/recht/von-totenschein-bis-testament-was-nach-einem-todesfall-zu-tun-ist-a-1488937
[2] https://www.antrag24.de/
[3] https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/00a_witwer_und_witwenrente/05_beginn_ende_einer_witwenrente.html

Lesen Sie bei Interesse ergänzend unsere Beiträge zu Witwenrente und Trauersprüchen.


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Lars kommentierte am 21. Oktober 2019 at 7:39

    Es ist traurig, dass im Sterbefall auch bürokratisch so viel zu tun ist. Aber leider führt da kein Weg dran vorbei. Natürlich müssen Krankenkassen und Arbeitgeber über das Ableben informiert werden. Als meine Tante gestorben ist, haben wir eine Feuerbestattung abgehalten. So konnten wir alle gut Abschied nehmen!

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