Neues Pflegegesetz ab 2017: Antrag am besten noch dieses Jahr

Neues PflegerechtIn einem Gastbeitrag vom 06.12.2016 macht Rechtsanwältin Brigitte Albers, Inhaberin der Kanzlei für Patienten und Senioren auf die Notwendigkeit, noch in diesem Jahr einen Antrag auf eine Pflegestufe oder auf eine höhere Pflegestufe zu stellen, aufmerksam.

Grundlegende Änderungen in der Pflegeversicherung

Ab dem 01. Januar 2017 gelten neue Regeln in der Pflegeversicherung. Es handelt sich dabei um die gravierendsten Änderungen seit ihrer Einführung vor rund 20 Jahren. Aber längst nicht alle neuen Bestimmungen sind gut für die Betroffenen. Deshalb ist es für viele Versicherte von Vorteil, noch in diesem Jahr zu reagieren. Dies gilt für zwei Gruppen von Betroffenen: erstens Menschen, die bisher noch keine Pflegestufe beantragt haben; zweitens jene, die eine höhere Pflegestufe beantragen möchten.

Pflegestärkungsgesetz II erschwert höhere Einstufung

Bei vielen Anträgen ab 2017 werden die Betroffenen weniger erhalten, als nach dem jetzigen Recht. Schuld daran sind die neuen Regeln nach dem “Pflegestärkungsgesetz II”. Es wird künftig auch schwerer, eine höhere Einstufung zu erreichen. Wer aber bis Jahresende einen Antrag stellt, wird noch nach den alten Regeln behandelt – selbst wenn die Begutachtung erst im nächsten Jahr stattfinden sollte.

Aus Pflegestufen werden Pflegegrade

Wichtig ist es, nicht bis auf den letzten Drücker zu warten und den Antrag auf jeden Fall per Einschreiben-Rückschein an die Pflegeversicherung zu schicken. Bisher gibt es in der Pflegeversicherung drei Pflegestufen. Künftig werden die Betroffenen nach fünf Pflegegraden eingeteilt. Grundsätzlich erfolgt die Überleitung in das neue System automatisch. Dabei müssen die Pflegekassen nach dem Gesetz großzügig vorgehen. Auch deshalb ist es vorteilhaft, schon 2016 eine Pflegestufe neu zu beantragen oder eine höhere Einstufung zu fordern – um von diesen großzügigen Überleitungen in das neue System zu profitieren.

Über die Autorin des Gastbeitrags und Ihre Kanzlei

Brigitte AlbersBrigitte Albers ist Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei für Patienten und Senioren. Die Kanzlei mit Sitz in Erkrath ist überörtlich tätig und auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert. Hierzu gehört das Recht der Pflegeversicherung, der Krankenversicherung, das Schwerbehindertenrecht sowie die Beratung und Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Hausbesuche sind möglich.

Kontaktdaten:
Brigitte Albers
Rechtsanwältin
Kanzlei für Patienten und Senioren
Morper Allee 7
40699 Erkrath
Tel 0211 536 704 30
Fax 0211 536 704 38
Mobil 0179 500 4810
b.albers@albers-recht.de
www.albers-recht.de


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