Rentenangleichung Ost West 2017 beschlossen

Rentenangleichung Ost WestNoch vor dem nahenden Ende der Legislaturperiode ist es der Bundessozialministerien Andrea Nahles ein weiteres Mal gelungen, eine umstrittene Rentenreform durchzusetzen. Das Kabinett verabschiedete Mitte Februar den Gesetzentwurf zur Angleichung der Renten in Ostdeutschland an das westdeutsche Niveau.

Einzelheiten der Rentenreform

Das Gesetz sieht vor, dass die Ostrenten ab dem Jahr 2018 schrittweise angehoben werden. Im Jahr 2025 soll es dann nach insgesamt sieben Erhöhungen der Ostrenten keinen Unterschied mehr zwischen der Höhe der Renten in Ost- und Westdeutschland geben. Diese Rentenreform verursacht nach Einschätzungen von Experten Mehrkosten von circa 15 Milliarden Euro. Diese Kostensteigerungen sollen zum überwiegenden Teil von den Beitragszahlern zur Rentenversicherung aufgebracht werden. Darüber hinaus ist aber auch eine Erhöhung des Bundeszuschusses zu den Renten geplant.

Rentenangleichung Ost West: Nicht nur Gewinner

Auf der Pressekonferenz, die zur Vorstellung der Reform durchgeführt wurde, äußerte sich Frau Nahles zu den Beweggründen für die Durchführung des Vorhabens vor den Neuwahlen. Sie sagte, dass es zum einen an der Zeit sei, nach vielen Jahren seit der deutschen Wiedervereinigung nun auch für ein einheitliches Rentenniveau in Ost und West zu sorgen.

RentenangleichungZum anderen räumte sie ein, dass die Reform durchaus nicht allen Versicherten Vorteile brächte und deswegen von der Großen Koalition verabschiedet wurde, da eine andere Regierungskoalition eventuell dazu nicht in der Lage ist. Damit spielte die Ministerin auf den Umstand an, dass die Rentenreform Einschnitte für die jetzigen ostdeutschen Beitragszahler mit sich bringt. Ihnen werden bislang Zuschläge auf ihre Rentenpunkte gewährt, die zu einer Höherbewertung der ostdeutschen Rentenanwartschaften gegenüber den westdeutschen führte. Diese Vergünstigung wird nun parallel zur Anhebung der Ostrenten in ebenfalls sieben Schritten von 2018 bis 2025 abgebaut.

Weiterhin erhebliche Unterschiede in Ost und West

Kritik an diesem Gesetz kam vor allem von den Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer. Sie bemängeln die zu abrupte Schlechterstellung der ostdeutschen Beitragszahler zur Rentenversicherung bei der Rentenberechnung.

Zwar nahm Frau Nahles auch dazu Stellung – doch ihren lapidarer Hinweis, dass nun eben die Löhne und Gehälter in Ostdeutschland auf westdeutsches Niveau steigen sollen, werten Beobachter als Wunschdenken. Tatsache ist, dass auch knapp drei Jahrzehnte nach der deutschen Einheit weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen der Bezahlung ost- und westdeutscher Arbeitnehmer bestehen. Doch nach den hohen Belastungen der Rentenkassen durch die Mütterrente, die Rente mit 63, sowie die eben beschlossene Ost-West-Angleichung war eine Beibehaltung der Aufwertung der ostdeutschen Rentenansprüche wohl weder politisch noch finanziell vertretbar.

Bildquelle: Gesina Ottner & fotomek – Fotolia


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