Zuschüsse zum Treppenlift – Chancen und Voraussetzungen der Treppenliftfinanzierung

Treppenlift ZuschüsseWenn Sie über den Einbau eines Treppenlifts in Ihr Haus nachdenken, wissen Sie vermutlich schon, dass es sich dabei um eine ausgesprochen kostspielige Angelegenheit handelt. Selbst für ein einfaches Modell, das sich unproblematisch an einer gerade verlaufenden Treppe anbringen lässt, zahlen Sie ohne Weiteres 10.000 Euro und mehr. Noch teurer wird ein Treppenlift, wenn Ihre Treppe eine oder mehrere Kurven beziehungsweise andere Besonderheiten aufweist. Zum Glück besteht die Möglichkeit, für den Einbau eines Lifts unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu erhalten. Wir zeigen Ihnen in unserem Ratgeber auf, unter welchen Bedingungen die Krankenkasse die Anschaffung eines Treppenlifts fördert.

Die Bezuschussung des Treppenlifts durch die Krankenkasse

Grundsätzlich erfolgt die Förderung des Einbaus eines Treppenlifts als Maßnahme zur Verbesserung des persönlichen Wohnumfeldes. Für diese Bezuschussung ist genau genommen nicht die Krankenversicherung, sondern vielmehr die jeweilige Pflegekasse zuständig, die zu einer Krankenkasse gehört. Die Krankenkasse übernimmt jedoch die Verwaltung der Pflegekasse und ist somit auch für Gewährung der Zuschüsse für den Einbau eines Treppenlifts zuständig.

Die Zuzahlung erfolgt dabei nicht nur zum Kaufpreis für den Treppenlift an sich, auch ein Zuschuss für die erforderlichen Einbaumaßnahmen ist möglich. Die Bezuschussung wird nur gewährt, wenn Sie eine Pflegestufe besitzen. Die Pflegekassen begründen diese Regelung so, dass der Einbau eines Treppenlifts dann förderungswürdig ist, wenn er die häusliche Pflege in den eigenen vier Wänden beziehungsweise ein weitgehend eigenständiges Leben ermöglicht.

Tipp: Die Krankenkasse gewährt nicht nur Besitzern von Eigenheimen eine Zuzahlung für den Einbau eines Treppenlifts, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Versicherten, die einen Lift in eine gemietete Immobilie einbauen lassen.

Voraussetzungen für die Förderung des Treppenlifteinbaus

Damit Sie finanzielle Unterstützung für den Einbau eines Treppenlifts von Ihrer Pflegekasse bekommen, müssen Sie eine Pflegestufe haben. Sind Sie noch nicht eingestuft, nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf. Sie schickt den medizinischen Dienst, der eine Einstufung vornimmt. Wenn Sie dabei den Pflegestufen 1,2 oder 3 zugeordnet werden, gilt dies als ausreichend für die Förderung eines Treppenlifts. Anders verhält es sich bei der Einstufung in Pflegestufe 0, weil hier zusätzlich auch das Vorliegen einer Demenz-Erkrankung erforderlich ist.

Hinweis: Die Pflegeversicherung gewährt den Zuschuss personenbezogen. Das hat zur Konsequenz, dass Ehepaare, die beide in einer Pflegestufe eingestuft sind, unter Umständen einen doppelten Anspruch auf Zuschüsse haben.

Die Höhe des Zuschusses beträgt seit der Erhöhung, die seit dem 1. Januar 2015 gilt, bis zu 4.000 Euro. Dementsprechend können Ehepaare, die beide die Fördervoraussetzungen erfüllen, bis zu 8.000 Euro erhalten.

Tipp: Warten Sie mit der Beauftragung eines Treppenlift-Unternehmens unbedingt, bis Ihnen die Entscheidung Ihrer Pflegeversicherung über den Zuschuss vorliegt. Reichen Sie mehrere Kostenvoranschläge mit dem Antrag auf Bezuschussung bei Ihrer Pflegeversicherung ein, entsprechende Formulare und Vordrucke bekommen Sie bei den Anbietern von Treppenliften oder auf einschlägigen Portalen im Internet.

Keine Förderung durch die Pflegekasse – was nun?

Sollten Sie keinen Zuschuss von Ihrer Krankenversicherung für den Einbau eines Treppenlifts bekommen, zum Beispiel weil Sie nur Pflegestufe 0 ohne Demenz besitzen, besteht die Möglichkeit, eine Förderung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit ihrem Programm Investitionszuschuss für altersgerechtes Umbauen (455) unterstützt diese Institution Senioren, die sich einen Treppenlift einbauen möchten. Der Zuschuss wird unabhängig von dem Vorliegen einer Pflegestufe in einer Höhe von maximal 5000 Euro gewährt, dabei darf er zehn Prozent der förderfähigen Investitionen nicht überschreiten.

Bildmaterial: Ingo Bartussek


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