Unfallrente: Ergänzt eine Privatversicherung den gesetzlichen Schutz?

UnfallrenteWie schnell kann es im modernen Alltag zu einem Unglück mit weitreichenden Konsequenzen kommen: Wenn Sie bei Arbeiten im Haushalt von einer Leiter stürzen oder sich beim Skifahren einen Wirbel brechen, können Sie im schlimmsten Fall lebenslag invalide werden. Zum Glück ist es möglich, sich zumindest finanziell gegen viele dieser Risiken abzusichern. Eine private Unfallversicherung leistet hohe Geldzahlungen, wenn Sie dauerhaft unter körperlichen Einschränkungen leiden.

Hinweis: Als Arbeitnehmer sind Sie auch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Sie tritt allerdings ausschließlich für die Folgekosten von Unfällen ein, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder an der Arbeitsstelle ereignen. Nach seriösen Schätzungen machen diese Unfälle jedoch nur rund ein Viertel aller hierzulande zu verzeichnenden Unglücksfälle mit Personenschäden aus.

Die Unfallrente als Bestandteil der privaten Unfallversicherung

Bezüglich der Gestaltung von privaten Unfallversicherungen kommen verschiedene Varianten in Frage. Viele Policen sehen die Zahlung einer hohen einmaligen Geldsumme im Leistungsfall vor. Diese können Unfallopfer zum Beispiel für die Finanzierung des behindertengerechten Umbaus ihrer Wohnung oder von Rehabilitationsmaßnahmen nutzen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden.

Eine monatliche Rente bildet dagegen nicht notwendigerweise einen Bestandteil der privaten Unfallversicherung, Sie können jedoch bei vielen Versicherungsunternehmen eine derartige Vereinbarung in den Vertrag aufnehmen lassen. Wenige Versicherungsunternehmen bieten eine private Unfallrentenversicherung an, die keine Einmalzahlung vorsieht.

UnfallrenteWährend ein solcher Schutz bei Rentnern oder Menschen, die kurz vor dem Renteneintrittsalter stehen und somit die monatliche Geldleistungen (bald) unabhängig von einer Arbeitsleistung erhalten, meist nicht erforderlich ist, verhält es sich bei Berufstätigen meist anders. Bei ihnen besteht die Gefahr, dass sie mit ihrem Arbeitseinkommen auch ihren Lebensunterhalt aufgrund einer Invalidität verlieren.

Tipp: Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Gesundheitsprüfung für den Abschluss bei vielen privaten Unfallversicherungen nicht erforderlich. Aus diesem Grund sollten Verbraucher, die wegen einer Krankheit oder Behinderung von Versicherungsunternehmen keine Berufsunfähigkeitspolice erhalten, den Abschluss eines Unfallversicherungsvertrages in Erwägung ziehen. Damit schützen Sie sich und Ihre Angehörigen zumindest für den Fall einer unfallbedingten Invalidität vor dem finanziellen Ruin.

Der Leistungsfall bei der privaten Unfallversicherung

UnfallrenteSie haben nur dann Anspruch auf Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung, wenn Sie durch einen Unfall erhebliche und voraussichtlich auf Dauer bestehende gesundheitliche Schäden erlitten haben. Dies tritt erst dann ein, wenn bei Ihnen eine Invalidität von 50 Prozent festgestellt wird.

Für die Ermittlung des Invaliditätsgrad verwenden Versicherer einen Katalog, der für jede Behinderung eine bestimmte Prozentzahl vorsieht. So bewirkt zum Beispiel der Verlust eines Auges eine Invalidität von 50 Prozent. Den gleichen Invaliditätsgrad zieht der Verlust eines Armes nach sich. Wenn Sie nach einem Unfall mehrere Körperglieder beziehungsweise –funktionen eingebüßt haben, erfolgt eine Addition der entsprechenden Prozentbeträge. Jede Versicherung stellt den Grad der Invalidität anhand einer eigenen Übersicht, der sogenannten „Gliedertaxe“, fest. Da diese Kataloge teilweise Behinderungen unterschiedliche bewerten, ist es sinnvoll, sich bei der Auswahl eines Anbieters über die angewandte Gliedertaxe zu informieren.

Beginn und Dauer der Zahlung

Die Zahlung der monatlichen privaten Unfallrente erfolgt rückwirkend ab dem Monat, in dem sich der Unfall ereignet hat. Sie erhalten die Leistungen lebenslang, wenn sich keine Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes und damit eine Verringerung des Invaliditätsgrads auf unter 50 Prozent einstellen. In der Regel ist in den Versicherungsverträgen vereinbart, dass die Leistungen entsprechend der Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten im Laufe der Zeit angehoben werden. Einer derartigen Dynamisierung der Beiträge kommt insbesondere dann große Bedeutung zu, wenn Sie die Versicherung in jungen Jahren und somit über einen langen Zeitraum abschließen.

Ausschlüsse von der Leistungspflicht

Jede Unfallpolice deckt nur bestimmte Schadensereignisse ab. Dagegen haben Versicherte bei Schäden, aus Unglücksfällen, auf eine der folgenden Ursachen zurückgehen, grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen:

  • Geistes- oder Bewusstseinsstörungen der versicherten Person, wie zum Beispiel bei epileptischen Anfällen, Trunkenheit oder Rauschzuständen
  • Straftaten und andere gesetzeswidrige Handlungen durch den Versicherten
  • Kriegerische Auseinandersetzungen

Bildquelle: Monkey Business & Katarzyna Bialasiewicz – Fotolia


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