Verminderte Erwerbsfähigkeit – Antrag & Voraussetzungen

Verminderte ErwerbsfähigkeitEine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne des Rentenversicherungsrechts liegt nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen vor. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, leistet die Deutsche Rentenversicherung nichts. Grund genug für unsere Autorin, einige wichtige Informationen zusammenzutragen.

Die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht in der Lage sind, ihrer Arbeit nachzugehen, übernimmt zunächst Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für sechs Wochen. Danach kommt die gesetzliche Krankenkasse für die Lohnersatzleistungen auf. Dies erfolgt jedoch je Krankheitsfall für höchstens 78 Wochen. Danach kommt für Betroffene die Erwerbsminderungsrente in Frage. Allerdings müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um diese Rente beziehen zu können:

  • Sie können nicht länger als sechs Stunden pro Tag arbeiten
  • Die verminderte Erwerbsfähigkeit bezieht sich auf Ihren bisherigen und jeden anderen Beruf und zwar unabhängig von Ihrer beruflichen Qualifikation und Laufbahn
  • Sie müssen eine Rentenversicherungszeit von mindestens fünf Jahren nachweisen, dabei werden Kindererziehungszeiten angerechnet
  • In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung haben Sie mindestens drei Jahren Pflichtversicherung gezahlt
  • Wenn Ihre verminderte Erwerbsunfähigkeit auf einen Arbeitsunfall zurückgeht, reicht bereits ein Monat Pflichtversicherung in der Rentenversicherung

Die Unfähigkeit, länger als sechs Stunden je Tag arbeiten zu können, ist durch ein ärztliches Gutachten oder ein ähnliches Dokument nachzuweisen.

Vollständige oder teilweise Erwerbsminderung

Für die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente kommt es entscheidend darauf an, wie lange Sie pro Tag noch arbeiten können. Liegt Ihre Arbeitsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden sind Sie nur teilweise erwerbsgemindert und haben dementsprechend auch nur Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente in halber Höhe. Erst wenn es Ihnen nicht mehr möglich ist, mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten, sind Sie vollständig erwerbsgemindert.

Wenn Sie eine teilweise Erwerbsminderung haben und keine passende Teilzeitstelle finden, besteht die Möglichkeit, von der Deutschen Rentenversicherung prüfen zu lassen, ob dennoch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente in voller Höhe besteht.

Die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie aufgrund einer langwierigen beziehungsweise chronischen Krankheit nicht mehr in der Lage sind, Ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen, denken Sie rechtzeitig daran, dass Sie einen Rentenantrag stellen müssen. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse, wie lange sie voraussichtlich die Lohnfortzahlung übernimmt. Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt über Ihre Situation und lassen sich ein Gutachten ausstellen, das Ihre Erwerbsunfähigkeit eindeutig belegt.

Erwerbsminderungsrente beantragenEs ist empfehlenswert, sich vor der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente eingehen beraten zu lassen. Die Deutsche Rentenversicherung unterhält in jeder größeren Stadt Auskunfts- und Beratungsstellen, in denen Sie sich von kompetenten Fachleuten weiterhelfen lassen können. Diese Experten helfen Ihnen auch, bei der Ausfüllung des Antrags auf vollständige oder teilweise Erwerbsminderungsrente. Sollten Probleme auftauchen, weil die Deutsche Rentenversicherung Ihre Ansprüche nicht anerkennen, suchen Sie sich juristischen Beistand. Schließlich geht es bei dieser Rente um Ihre Existenz. Wird der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt, bleibt in vielen Fällen nur noch der Gang zum Sozialamt.

Bildquelle: Dessauer & zitze – Fotolia


1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
2,88 von 5 Punkten, basierend auf 8 abgegebenen Stimmen.


Bewerten Sie diesen Artikel - Hinterlassen Sie gerne auch ein Kommentar!
Loading...

Kommentar schreiben

(auch anonym möglich)

Hier haben Sie die Möglichkeit den Beitrag (wenn Sie mögen anonym) zu kommentieren und Ihre Erfahrungen und Meinungen zu schildern. Wir freuen uns über jeden Kommentar! Bitte beachten Sie jedoch, dass wir politische Hetze gegenüber Minderheiten und Aufrufe zu Gewalt nicht veröffentlichen werden.