Die deutsche Rentenversicherung sieht die Zahlung einer Halb- oder Vollwaisenrente vor, wenn ein oder beide unterhaltsverpflichteten Elternteile versterben. Damit soll sichergestellt werden, dass Kindern von gesetzlich Rentenversicherten die Grundlagen ihrer finanziellen Existenz nach dem Tod von Mutter oder Vater erhalten bleibt.
Inhaltsübersicht
- Wer erhält eine Halb- oder Vollwaisenrente?
- Wie hoch fällt die Waisen- beziehungsweise Halbwaisenrente aus?
- Werden beim Tod beider Eltern zwei Waisenrenten gezahlt?
- Ab wann erfolgt die Zahlung der Waisenrente?
- Für welchen Zeitraum erfolgt die Zahlung einer Waisenrente?
- Was passiert mit einer Waisenrente im Falle einer Adoption?
Wer erhält eine Halb- oder Vollwaisenrente?
Grundsätzlich kommen für den Bezug einer Halb- oder Vollwaisenrente die folgenden, unterhaltsberechtigten Personen in Frage:
- Leibliche oder adoptierte Kinder des Verstorbenen
- Pflege- oder Stiefkinder, die dauerhaft mit im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben
- Enkel und Geschwister, die entweder dauerhaft mit im Haushalt des Verstorbenen lebten oder die dieser überwiegend versorgt hat
Darüber hinaus ist die Gewährung einer Halb- oder Vollwaisenrente an die Voraussetzung geknüpft, dass der Verstorbene die allgemeine fünfjährige Wartezeit in der Rentenversicherung erfüllt oder diese vorzeitig erreicht hat. Es reicht für den Bezug einer Halb- oder Vollwaisenrente der Hinterbliebenen auch aus, wenn der verstorbene Elternteil selbst schon eine Rente empfangen hat.
Wie hoch fällt die Waisen- beziehungsweise Halbwaisenrente aus?
Grundsätzlich beträgt die Höhe der Halbwaisenrente zehn Prozent der Rente des Versicherten, auf die er Anspruch haben würde oder die er schon bezogen hat. Bei Vollwaisen erhöht sich dieser Anteil auf zwanzig Prozent. Zusätzlich erhalten die Kinder einen Zuschlag, dessen Höhe von der rentenrechtlichen Zeit – bzw. der gesammelten Rentenpunkte – abhängt, die der Verstorbene bereits absolviert hat.
Werden beim Tod beider Eltern zwei Waisenrenten gezahlt?
Nein, grundsätzlich wird nur eine Waisenrente geleistet. Dabei zahlt die deutsche Rentenversicherung stets die höhere.
Ab wann erfolgt die Zahlung der Waisenrente?
Hat der Verstorbene selbst noch keine Rente bezogen, beginnt die Rentenzahlung schon mit dem Todestag. War der verstorbene Elternteil jedoch schon Rentner, fängt die Waisenrente frühestens erst mit dem Monat an, der auf den Sterbemonat folgt. Die Auszahlung der Waisenrente findet auch rückwirkend statt. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sie maximal für zwölf Kalendermonate vor der Stellung des Rentenantrages geleistet wird.
Für welchen Zeitraum erfolgt die Zahlung einer Waisenrente?
In der Regel zahlt die Rentenkasse Waisen- und Halbwaisenrenten, bis das Kind sein 18. Lebensjahr vollendet hat. Unter den folgenden Voraussetzungen ist auch eine längere Rentenzahlung, maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich:
- Das Kind befindet sich in einer Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung
- Es absolviert ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, nimmt am Bundesfreiwilligendienst oder einem anderen Freiwilligendienst entsprechend den Regelungen des Kindergeldrechts teil
- Das Kind ist aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen
- Das Kind befindet sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen, die maximal vier Kalendermonate dauert
Was passiert mit einer Waisenrente im Falle einer Adoption?
Wenn ein verwaistes Kind, das eine Waisenrente bezieht, adoptiert wird, erfolgt die Zahlung der Waisenrente weiterhin in unveränderter Höhe.
Haben Sie weitere Fragen oder Anmerkungen zur Waisenrente? Nutzen Sie gerne unsere Kommentarfunktion weiter unten!
Halbweisenrente
Ich bin 1954 geboren und werde ab 01.10.2017 wohl in Rente gehen, mein Vater ist 1960 verstorben, habe ich einen Anspruch auf eine Halbweisenrente oder verstehe ich hier alles falsch? Vielen Dank für Ihre Auskunft
Für welchen Zeitraum erfolgt die Zahlung einer Waisenrente?
In der Regel zahlt die Rentenkasse Waisen- und Halbwaisenrenten, bis das Kind sein 18. Lebensjahr vollendet hat. Unter den folgenden Voraussetzungen ist auch eine längere Rentenzahlung, maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich: