Neue Wohngeldreform erweitert Mietzuschuss vom Staat: “Ganz besonders sollen Renterinnen und Rentner profitieren”

Wohngeldreform

Aufgrund der steigenden Energiepreise hat Bundeskanzler Olaf Scholz eine große Wohngeldreform angekündigt. Hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen prognostiziert Scholz eine Kostensteigerung von 200,- bis 300,- EUR pro Jahr (gemessen am Durchschnittsverbrauch einer 4-köpfigen Familie). Im Schnitt sei mit einer Kostensteigerung von 2 Cent pro Kilowattstunde zu rechnen.

Die angekündigte Wohngeldreform soll wie das neue Bürgergeld möglichst schon ab Januar 2023 in Kraft treten. Sie soll die Heizkostenpauschale dann dauerhaft ins Wohngeld integrieren. Der Kreis der Empfangsberechtigten soll sich zudem vergrößern, vor allem sollen Rentnerinnen und Rentner, sowie Studierende von der Reform profitieren.

Wohngeld in seiner bisherigen Form

Wohngeld soll der wirtschaftlichen Absicherung zugunsten eines angemessenen und familiengerechten Wohnens dienen. Mieterinnen und Mieter können es als Zuschuss zur Miete beantragen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Wohngeldanspruch erwächst dabei aus:

  • Der Höhe des Einkommens
  • Der Höhe der Miete
  • Der Anzahl der Haushaltsmitglieder
Tipp: Nutzen Sie doch kurzerhand den Wohngeldrechner der Regierung, um Ihren Anspruch zu ermitteln.

WohngeldreformWer Wohngeld beantragen möchte, muss einen Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei sind Unterlagen wie Mietvertrag, Verdienstbescheinigungen und der Antrag selbst Grundvoraussetzung für eine Bearbeitung. Lassen Sie sich unbedingt beraten, wenn Ihre gesetzliche Rente unter 800 – 1000 EUR liegt. Der Erfolg des Antrags ist dann auch vom allgemeinen Mietspiegel in Ihrer Region abhängig.


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