Invalidenrente: Voraussetzungen, Anspruch & Berechnung

InvalidenrenteDie Invalidenrente – auch als Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente bezeichnet – steht jedem zu, der aus gesundheitlichen Gründen vor der Pensionierung seine Arbeitskraft verliert. Voraussetzung ist jedoch, dass während der Erwerbsfähigkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt worden ist. Durch die Rentenreform haben sich die Bestimmungen von früher jedoch verändert und sind strenger geworden.

Was bedeutet Invalidität bei der Invalidenrente?

Darunter versteht man den dauerhaften Verlust geistiger oder körperlicher Kräfte, welche zur Ausübung des Berufs notwendig sind. Unwichtig dafür ist, ob der Invalide seine Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit verloren hat. In beiden Fällen kann er unabhängig vom Grad seiner Invalidität die sogenannte Invalidenrente beantragen.




Diese wird ihm allerdings nur dann zugesprochen, wenn er in den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Aus diesem Grund muss die Rente auch bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Wichtig für den Antrag ist außerdem ein fachkundiges Gutachten von einem Mediziner, welches die Berufsunfähigkeit bestätigt.

Wie hoch ist die Erwerbsunfähigkeitsrente?

Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente orientiert sich danach, wie hoch die bisherigen Beiträge gewesen sind, die in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sind. Laut Gesetzgeber beträgt die Rente 6,8 Prozent der voraussichtlichen Rente zum Zeitpunkt der Invalidität. Im konkreten Fall bedeutet das: Je jünger Sie invalide werden, desto niedriger fällt die Höhe Ihrer Erwerbsunfähigkeitsrente aus.

Maßgeblich für die Höhe ist außerdem der Grad der Behinderung. Liegt dieser bei mindestens 40 Prozent, erhält der Berufsunfähige die sogenannte Viertelrente. Ab einer Invalidität von 70 Prozent wird die volle Rente bezahlt. Außerdem gilt: Ist die Behinderung durch einen Arbeitsunfall entstanden und existiert eine Unfallversicherung, kann die Invalidenrente bei 90 Prozent des bisherigen Gehalts liegen.

Neue Regelungen bei Invalidenrente seit der Rentenreform

Der Gesetzgeber hat inzwischen den Zugang zur Erwerbsunfähigkeitsrente erschwert. So ist es heute nicht mehr möglich, diese zu beantragen, wenn die Invalidität durch Berufskrankheiten bedingt ist. Diese Möglichkeit besteht nur noch für Erwerbstätige, die vor dem 2. Januar 1961 geboren worden sind.

Einer Friseurin zum Beispiel, die aufgrund einer Allergie gegen Färbemittel ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, steht nach der Rentenreform keine Invalidenrente mehr zu. Der entscheidende Punkt ist, dass sie lediglich berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig ist, da die Allergie die Friseurin nicht davon abhält, einen anderen Beruf wie beispielsweise Verkäuferin oder Büroangestellte zu ergreifen. Der Gesetzgeber beruft sich in diesem Fall darauf, dass die Berufsunfähigkeit eine Umschulung nicht verhindert, die wiederum die Erwerbsfähigkeit erhalten kann.

Eine Invalidenrente in vollem Umfang steht einem daher nur dann zu, wenn man innerhalb einer 5-Tage-Woche aufgrund der geistigen oder körperlichen Beschwerden weniger als drei Stunden pro Tag fähig ist, zu arbeiten. Kann der Berufsunfähige jedoch mehr als drei, jedoch weniger als sechs Stunden täglich in einer 5-Tage-Woche arbeiten, erhält er laut dem Gesetzgeber eine Erwerbsminderungsrente. Eine Ausnahme stellt der Fall dar, wenn sich keine Teilzeitstelle finden lässt.

Privat vorsorgen statt sich auf den Staat zu verlassen




Um für den Falle eines Falles finanziell abgesichert zu sein, ist es seit der Rentenreform “leider” noch empfehlenswerter geworden, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Beiträge sind unterschiedlich hoch, weil sie sich nach dem Alter und Beruf des Versicherungsnehmers richten. Ein Bürokaufmann mit 30 zahlt dementsprechend deutlich weniger als ein 50-jähriger Dachdecker. Wer auf diese Weise versichert ist und invalide wird, erhält die Rentenzahlungen unabhängig davon, ob er nur berufsunfähig oder komplett erwerbsunfähig geworden ist.

Bildquelle: Halfpoint – Fotolia.com


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Anonymous kommentierte am 25. Juli 2021 at 21:32

    wenn ich das da oben so lese und die gesetzlichen voraussetzungen lese um eine invaldidenrente zu bekommen, steht mir das kozten an; mein mann hat 45 jahre auf dem bau geschafft, davon 30 in deutschland und den rest hier in canada..da wird es fuer uns wohl nichts geben…und wenn wir unsere eingezahlten rentenbeitraege ausgezahlt haben wollen, werden wir abgewiesen…unser geld das man uns zwangsweise vom lohn genommen hat!!!!…ohne uns zu fragen…ich nenne das diebstahl…

  2. Anonymous kommentierte am 14. September 2020 at 7:55

    Hallo ,, ich bin schon rentner und hatte voriges Jahr einen Motorradunfall ,, wie wirkt sich eine Invalidität auf meine Rente aus ?
    LG Kurt

  3. Zeljko kommentierte am 1. Juli 2020 at 23:18

    Hallo , ich bin jetzt 55 Jahre und seit mehr als 10 Jahren habe ich eine GdB 60+G (Immunsystem -Rheuma, ständige Schmerzen.).Seit meinem 15 Lebensjahr in dauerbeschäftigung. Bin trotz meiner Einschränkung weiter auf der Arbeit in Vollzeit ,als Handwerker. Aber auch mehrmals im Jahr für länger als 4 Wochen krankgeschrieben. Immer wieder Arztbesuche ohne Aussicht auf Besserung… Ich würde versuchen eine Invalidenrente zu erhalten. Was währe die richtige und sicherste Vorgehensweise dieses zu bewerkstelligen. Wer ist der Vertrauens- Ansprechpartner in erster Linie ..Duisburg…

  4. Tom Scott kommentierte am 24. Oktober 2019 at 15:43

    Hallo! ich lebe in Österreich und bekomme I-Pension 250 Euro für 10 Jahre arbeiten. Habe in D von 1976 – 2003, mit Unterbrechung von 4 Jahren Schweiz, gearbeitet. Verdient habe ich nie viel. Ich hoffe auf 500 Euro. Ist das vernünftig angesetzt? Oder zu hoch/niedrig? Wie lange wird der Prozess dauern, bis da Rente kommt? In der Schweiz dauert es angeblich 10-12 Monate. Für jede schlaue Antwort wäre ich sehr dankbar.

    • higgins kommentierte am 15. November 2020 at 17:57

      in der schweiz geht es nur bei j^sehr klaren fällen 12 monate, es kann jahre dauern

    • oliver kommentierte am 20. März 2024 at 5:06

      ich haBE MEHR ALS 5 JAHRE GEWARTET die schweizer tun alles damit der gdb gesenkt wird.ich verliere mein augenlicht anhand einer krankheit soll aber noch arbeiten gehen
      bekomme für 10 jahre schweiz 400 euro

  5. timsit abraham kommentierte am 14. Oktober 2019 at 7:19

    hallo ich arbeitte in deutsland von 1976 bis 1999 dan bin ich in meine heimat israel zuruk hb weiter garbeitt in israel dim 2006 bin ich inwalid geworden zum 100% hb arzte orufung auch in deutschland gemacht und gewonnen und bekome nur 219 oero kan das sein ?wurde mich bedanken in antwort von inen zu bekomen ich bin heute 65 jahre alt

  6. hartmann gerhrd kommentierte am 13. August 2019 at 8:12

    ich bin 59 jahre alt und habe volle invalide rente.meine frage ist darf ich auf nebenher auf 450 eur.arbeiten.

  7. Harald Wehner kommentierte am 10. November 2017 at 23:02

    Ick bin Deutscher und habe jahrelang in die Rentenkasse eingezahlt,lebe jetzt aber in Australien und bin Invalide.In Deutschland habe ick Antrag auf Invalidenrente gestellt.Der Antrag läuft jetzt schon seit über 18 Monate und become immernoch kene Rente.Was ist los in D-schland das dat so lange dauert?”Asylanten” bekommen nach 2 Wochen Geld.

    • Franz Kaltwirt kommentierte am 1. April 2019 at 5:13

      Mit Klienten in Australien gibt es immer wieder das Problem, dass die Deutsche Rentenversicherung gutachten über die australische Rentenversicherung anfordert. Verfahren bei den Australieren dauern aus Erfahrung aber immer mehr als 24 Monate!

      • Harald Wehner kommentierte am 21. Juli 2019 at 8:56

        Falsch Fritz,es konnte kein Abkommen zwischen BRD-Finanz-GmbH und Australien zu stande kommen,da es nach BVG-Karlsruhe am 25.7.2012 festgestellt wurde unter Paragrph 31(1) das es seit 25.7.1956 keine rechtskraeftige Regierung gibt. Alle Gesetze und Verordnungen sowie Wahlen seit 1956 rechtswiedrig und verfassungs wiedrig sind.

    • zimmermann kommentierte am 14. Mai 2020 at 20:49

      dann hättest du in deutschland bleiben sollen

  8. Kahl Uta kommentierte am 9. Juni 2017 at 11:58

    Ich hatte nach Invalidenrente in Österreich gefragt. Dieser Kommentar betrifft aber die BRD. Hier gibt es den Begriff allerdings nicht, es heißt Erwerbsminderungsrente, vor 2001 Erwerbsunfähigkeitsrente

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