Die gesetzliche Krankenversicherung wird mit monatlichen Zahlungen und Bürokratie assoziiert. Besonders Rentner scheitern bei Anträgen zur Unterstützung von Gesundheitskosten oft durch Ablehnung bei den Krankenkassen. Oftmals werden dadurch Leistungen unbegründet vollständig selbst übernommen, obwohl dem Versicherten finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse zustehen würde. Doch welche Kassenleistungen stehen den Versicherten zu? Welche Leistungen sind besonders für Rentner interessant?
Anfahrtskosten zum Arzt und Krankenhaus
Das Amt bezahlt den Anfahrtsweg natürlich nur in bestimmten Fällen. Betroffen sind Versicherte bei Notfällen, etwa bei Schwangerschaften, Operationen (stationär oder ambulant) oder Serienfahrten. Letztere Option gilt für Dialysepatienten, die mehrmals pro Woche in die Klinik müssen. Patienten, die eine Strahlen- oder Chemotherapie benötigen, um ihren Krebs zu behandeln, Schwerbehinderte und Pflegebedürftige können die Anfahrtskosten zum Arzt oder Krankenhaus ebenfalls vom Amt übernehmen lassen.
Unterstützung im Haushalt
Kann nachgewiesen werden, dass es sich um einen Notfall handelt, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung zum Teil sogar sehr lange eine Haushaltshilfe. Das gilt selbst bei Schwangerschaften, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Mann berufstätig ist und sich keine andere Person im engen Familienkreis ausreichend um die Kinder kümmern kann. Dabei gilt das für den Nachwuchs mit einem Alter von maximal 12 Jahren, bei einigen Versicherungsanstalten wie der Barmer GEK auch für Kinder bis 14 Jahren. Häufigere Gründe sind jedoch, dass der Patient zu einer Kur oder Rehabilitation fährt und deshalb nicht in der Lage ist, sich um den Haushalt zu kümmern.
Die Haushaltshilfe auf Rezept kann jedoch auch Menschen zustehen, die zuhause bleiben. Etwa, wenn der Arzt Bettruhe verordnet hat, oder die restliche Genesung nach einem längeren Krankenhausaufenthalt im eigenen Haushalt komplettiert wird.
Frühuntersuchungen für Frauen und Männer
Um frühzeitig auf Krankheiten aufmerksam zu werden, bietet die gesetzliche Krankenversicherung eine Reihe an Frühuntersuchungen, die komplett vom Amt übernommen werden. Ab dem 21. Lebensjahr können Frauen eine Krebsvorsorgeuntersuchung für Eierstockkrebs vornehmen, ab dem 30. Geburtstag werden auch vorsorgliche Untersuchungen des Rektums, Dickdarms und für Brust- und Hautkrebs übernommen. Ab 45 Jahren können versicherte Männer Frühuntersuchungen auf Hoden-, Prostata-, Haut- und Dickdarmkrebs durchführen.
Kuren und Rehabilitationen
Prinzipiell sind Kur- und Rehabilitationsaufenthalte nie vollkommen kostenlos. Täglich muss eine Pauschale von 10 Euro an die Krankenversicherung gezahlt werden. Ansonsten können Rehabilitationsmaßnahmen unter bestimmten Umständen übernommen werden. Sie werden übernommen, um eine Krankheit zu erkennen, um sie zu heilen, lindern, die Beschwerden zu lindern oder um eine Pflegebedürftigkeit oder Behinderung zu vermeiden. Der Arzt muss dafür einen Antrag stellen.
Oftmals reagieren Krankenkassen mit nicht gerechtfertigten Ablehnungen – hier lohnt es sich in vielen Fällen nachzuhaken. Reagiert die Kasse nicht innerhalb weniger Wochen auf den Antrag, ist er als bewilligt zu betrachten.
Maßnahmen bei Seh- und Hörschwäche
Während Sehhilfen eigentlich nicht zu den Kassenleistungen gehören, gibt es für bestimmte Fälle Ausnahmen. Das sind Menschen mit einer sehr starken Sehschwäche, die bei maximal 30 Prozent Sehleistung liegt und Personen unter 18 Jahren. Anders sieht es bei Kontaktlinsen aus: Verbessern sie die Sehleistung um mehr als 20 Prozent, übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten. Benötigt man immer wieder neue Brillen, kann sich eine private Augenzusatzversicherung lohnen.
Für Pensionisten häufiger interessant ist jedoch die finanzielle Unterstützung der Krankenversicherung bei Hörschwäche. Die Beiträge für Hörgeräte wurden in den vergangenen Jahren erhöht. Konkret hängt das tatsächliche Festgeld von der jeweiligen Versicherung ab, jedoch gibt es mindestens 300 Euro mehr als noch vor wenigen Jahren. Bei der AOK sind das zum Beispiel 700 Euro für das erste Hörgerät. Separat werden Reparaturen mit einer Pauschale von 150 Euro abgegolten.
Behandlungen bei den Zähnen und im Mundraum
Bei Kosten für Zahnbehandlungen übernimmt die Krankenkasse in der Regel 50 Prozent. Das trifft zum Beispiel bei metallischen Brücken an den Seitenleisten oder bei anderen Formen des Zahnersatzes zu. Deshalb kann es sich besonders für Pensionisten und Menschen mit Zahnproblemen lohnen, eine zusätzliche, private Zahnversicherung abzuschließen, besonders, um zusätzliche Kosten zu decken.
Unter Anderem übernimmt die Krankenkasse folgende Leistungen völlig:
- Ein Mal pro Halbjahr eine Kontrolluntersuchung
- Zahnsteinentfernung ( einmal jährlich)
- lokale Narkose
- Wurzelspitzenentfernungen
- Röntgen
- Ziehen von Zähnen
Füllungen werden prinzipiell von der Krankenkasse übernommen. Jedoch wird bei der Seitenleiste Amalgam verwendet, was durch seine schwarze Farbe die “Plombe” sehr leicht erkennbar macht. Schätzt man zum Beispiel eine Kunststofffüllung mehr, übernimmt die Krankenversicherung den Betrag, der für die Amalgamfüllung berechnet worden wäre, den Rest muss der Versicherte übernehmen.
Hartnäckigkeit und Recherche: Grundvoraussetzung für die Kostenminimierung im Krankheitsfall
Egal ob bei Zahn-, Hör- oder Sehbeschwerden: Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, eine Vielzahl an Kosten zu übernehmen. Anträge auf eine Kostenerstattung werden öfter ungerechtfertigt abgelehnt, als allgemein angenommen. Besonders im hohen Alter bei zunehmend häufigen Arzt- und Krankenhausaufenthalten sollte man sich deshalb der gesetzlichen Möglichkeiten bewusst sein und Anträge erneut stellen. Erfolgt innerhalb weniger Wochen keine Antwort, ist der Antrag automatisch bewilligt.
Besonders Pensionisten können von der Bandbreite an Kassenleistungen, die besonders in den letzten Jahren zum Beispiel bei Zahnarztleistungen erhöht wurden, profitieren. Wichtig ist primär die richtige Dokumentation der Aufwände. Alle Rechnungen sollten aufgehoben werden, Fahrten sollten mit Datum, Zeitpunkt und Distanz vermerkt werden. Hat man jedoch in einem bestimmten Bereich immer wieder gesundheitliche Probleme, kann eine Zusatzversicherung lohnenswert sein. Das ist besonders der Fall, wenn man auf besondere Ästhetik (zum Beispiel Kunststoff- statt Amalgamfüllung) Wert legt, die bei der gesetzlichen Krankenkasse zur Gänze vom Versicherten privat übernommen werden muss.
Bildquelle: auremar & Jan Becke – Fotolia
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