Die Altersarmut betrifft bekanntlich vor allem Frauen, welche zugunsten der Kindererziehung beruflich zurückgesteckt haben. Vor wenigen Jahrzehnten war es noch völlig normal, dass die Mutter für mehrere Jahre aus dem Beruf ausgestiegen ist, um sich voll und ganz den Kindern zu widmen. Diese fünf, zehn oder sogar 20 Jahre fehlen nun aber bei den Rentenbezügen. Ein Problem, das damals nur selten bedacht wurde.
Altersarmut: Kinder als Rentenfalle
Die durchschnittliche Rente von Frauen [1] liegt derzeit nur bei etwas mehr als der Hälfte von jener, die Männer in Deutschland beziehen. Kein Wunder also, dass vor allem Rentnerinnen hierzulande von der Altersarmut betroffen sind. Ein Zufall ist das allerdings nicht. Einerseits werden Frauen nach wie vor schlechter bezahlt – was vor einigen Jahren beziehungsweise Jahrzehnten noch deutlich gravierender war. Frauen tätigen also trotz Angestelltenverhältnis oft geringere Einzahlungen in die Rentenkasse. Ein noch größeres Problem stellen aber in vielen Fällen die Kinder dar. Dadurch büßen sie nämlich ganze Versicherungsjahre ein, in denen sie aus dem Beruf ausscheiden, um sich der Kindererziehung, dem Haushalt & Co zu widmen. Und selbst, wenn sie zurückkehren, findet das oft nur in Teilzeit statt – mit entsprechend geringerem Einkommen und somit auch Renteneinbußen. Bis heute sind Frauen hinsichtlich ihrer Rente also oftmals von ihrem Ehemann abhängig. Gibt es keinen solchen, scheitert die Ehe, verstirbt er frühzeitig oder kommen andere Hindernisse dazwischen, ist die Frau plötzlich nicht mehr (ausreichend) abgesichert. Angesichts der Zunahme an nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie hohen Scheidungsraten, ist das ein Problem mit steigender Brisanz. Hinzu kommt das stetig sinkende Rentenniveau. Kindererziehungszeiten werden für deutsche Frauen also häufig zur Rentenfalle.Die Sache mit den Kindererziehungszeiten
Diese Problematik ist natürlich auch an der Bundesregierung nicht unbemerkt vorbeigezogen und so wurde in den vergangenen Jahren durch mehrere Reformen versucht, Mütter bei der Rentenversicherung gerechter zu behandeln. Seither können sie sich die Kindererziehungszeiten in verschiedenen Modellen anrechnen lassen. Zufrieden ist mit dem Modell bisher zwar noch niemand, so viel sei vorweggenommen. Doch gewiss möchte sich Frau auch kein zusätzliches Geld entgehen lassen. Schließlich ist vor allem angesichts der Altersarmut jeder Cent mehr pro Monat wertvoll. Wie aber funktioniert die Anrechnung der Kindererziehungszeiten?1. Kindererziehungsleistungen
2. Kindererziehungszeiten
Während die Kindererziehungsleistungen ein Auslaufmodell sind, können sich Mütter mittlerweile die sogenannten Kindererziehungszeiten anrechnen lassen. Der Unterschied liegt in der Finanzierung: Während die Kindererziehungsleistungen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden beziehungsweise wurden, stammt das Geld für die Kindererziehungszeiten direkt von der Rentenversicherung. Diese wiederum bezieht dafür entsprechende Beiträge vom Bund und fungiert sozusagen als Zwischeninstanz. Eingeführt wurden die Kindererziehungszeiten im Jahr 1986. Seither gilt:- Für Kinder, welche nach dem Jahr 1992 geboren, adoptiert oder in Pflege genommen wurden, kann innerhalb der ersten drei Jahre eine „Familienpause“ eingelegt werden. In diesem Fall hat die Mutter Anspruch auf die Anrechnung von Kindererziehungszeiten.
- Für den in Anspruch genommenen Zeitraum bezahlt also der Bund die Beiträge an die Gesetzliche Rentenversicherung, welche normalerweise die Mutter entrichten würde. Allerdings werden diese Beiträge nicht individuell berechnet, sondern am Durchschnitt ausgerichtet. Für Besserverdiener kann es daher dennoch zu Senkungen ihrer Rentenansprüche kommen – für Geringverdiener bedeutet dieses Vorgehen sogar ein Plus. So oder so: Im Halbjahr 2016/1 bedeutet die Geburt eines Kindes nach dem Jahr 1992 ein Rentenplus von drei Entgeltpunkten, sprich rund 80 bis 90 Euro mehr – je nach Bundesland.
- Weiterhin werden die Kindererziehungszeiten auf die Wartezeit angerechnet. Wer also beispielsweise zweimal die vollen drei Jahre „Familienpause“ einlegt, hat damit die Wartezeit von mindestens fünf Jahren erreicht und einen eigenständigen Rentenanspruch erworben.
- Die Anrechnung findet zudem additiv statt, sprich zusätzlich zu bereits bestehenden Rentenansprüchen, die beispielsweise aus einer Anstellung resultieren.
- Wichtig zu wissen ist zudem, dass diese Kindererziehungszeiten auch noch nachträglich angerechnet werden können – allerdings spätestens beim Stellen des Rentenantrags.
3. Mütterrente
4. Kinderberücksichtigungszeiten
Zuletzt ist noch der Begriff der Kinderberücksichtigungszeiten relevant. Dabei handelt es sich um die ersten zehn Lebensjahres eines Kindes, in welchen besondere Bestimmungen gelten. Neben den Kindererziehungsleistungen, Kindererziehungszeiten oder der Mütterrente – je nach Jahrgang – sind das folgende Regelungen:- Überschneidet sich der Zeitraum mehrerer Kindererziehungszeiten bis zum zehnten Jahr nach der Geburt des jüngsten Kindes, werden dennoch pro Kind jeweils drei Erziehungsjahre angerechnet.
- Die betreffenden Mütter oder Väter erhalten diese Mehransprüche auch, wenn sie innerhalb dieser drei Jahre ganz oder teilweise Elterngeld beziehen. Dann werden vollautomatisch von der Elterngeldstelle Pauschalbeträge abgezogen, welche die Beiträge für die Sozialversicherungen decken [4]. Endet das Elterngeld, aber noch nicht die Kindererziehungszeit, greifen wieder die pauschalen Beträge, welche sich am Durchschnitt ausrichten.
- Zudem können Mütter oder auch Väter höhere Rentenanwartschaften für jene Pflichtbeitragszeiten erhalten, welche in den Zeitraum bis zum zehnten Geburtstag des Kindes fallen – allerdings nur, wenn der Verdienst in dieser Zeit unterdurchschnittlich war. So sollen Zeiten der Teilzeitarbeit oder Niedriglohntätigkeit ausgeglichen werden, welche durch die Kindererziehungszeiten entstanden sind. Möglich ist dann eine maximale Erhöhung um bis zu 50 Prozent. Auch diese kann noch rückwirkend für Beitragszeiten ab dem Jahr 1992 beantragt werden.
Recherchequellen
[1] http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/238692/publicationFile/61815/01_rv_in_zahlen_2013.pdf [2] http://www.rechtslexikon.net/d/kindererziehungsleistung/kindererziehungsleistung.htm [3] https://rentenbescheid24.de/kindererziehungszeiten-von-wegen-kinder-erziehen-lohnt-nicht-entgeltpunkte-fuer-die-rente/ [4] https://www.elterngeld.de/elterngeld-rente/ Bildquelle: Fotolia.com; #226201154 | Urheber: fizkesWeitere Artikel bei uns lesen:
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Wie lange dauert so eine Bearbeitung , der Anrechnung der Erziehungszeiten ?
Ich habe eine Wanderfreundin, sie ist Jahrgang 1954. Sie hat 2 Kinder geboren und bekommt keine Kindererziehungszeiten angerechnet. Sie ist Köchin und hat immer gearbeitet. Sie hat sich bisher darum sehr bemüht. Sie bekam von der Rentenversicherung die Aussage, dass es diese Jahrgänge betreffen würde. Ist das richtig? Ich bin selbst 1948 geboren und habe 2 Kinder und erhalte diese Zeiten angerechnet. Ich kann mir diese Ungerechtigkeit nicht vorstellen.
Ich würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen. Die Rente meiner Freundin ist dementsprechend niedrig.
Können Kindererziehungszeiten im Nachhinein auf den anderen Elternteil übertragen werden?
guten tag,meine frau ist thailänderin hat 2 kinder in thailand vor 1992 erzogen.sie ist jetzt seit 1,5 jahren im ruhestand.nun meine frage ist es noch nachträglich möglich einen antrag auf kindererziehungszeit zu stellen.danke im voraus für die antwort.rolf schäfer.ps sind seit über 30 jahren verheiratet.
Unsere Zwillinge wurden 2003 geboren, am 12. Mai 2022 haben wir eine gemeinsame Erklärung abgegeben, dass dem Vater die Erziehungszeit der ersten 3 Jahre zugerechnet werden soll. Deutsche Rentenversicherung Bayreuth hat entschieden, dass nach objektiven Gesichtspunkten meine Frau überwiegend erzogen hat, deshalb wird unser
Antrag auf Erziehungszeit abgelehnt.
Die Rentenversicherung Bund hat meiner Frau 4 Monate Erziehungszeit zugeteilt, mit die restlichen 32 Monate pro Kind. Im Merkblatt der
Deutschen Rentenversicherung steht: Erzieht
der Vater das Kind überwiegend, ist die Rückwirkende Anerkennung der Zeiten für ihn
problemlos möglich.