Rentennachzahlung 2017/2018: Gesetzeslage & Steuer

RentennachzahlungNachzahlungen sind oftmals ein stetiger Begleiter von Rentenbeziehern. Denn nicht selten kommt es vor, dass die ausgestellten Rentenbescheide nicht richtig sind. Entweder fehlen die Anrechnungen von Berufsausbildungszeiten oder Beträge wurden falsch berechnet. Dies ist jedoch nicht nur bei der Alters-, sondern auch bei der Erwerbsminderungsrente der Fall. Erfahren Sie hier, was Sie bei dem Thema Rentennachzahlung berücksichtigen müssen.

Wie kommen diese Rentennachzahlungen zustande?

Das kann sehr unterschiedliche Gründe haben:

  1. Bei der Erwerbsminderungsrente kommt es beispielsweise sehr oft vor, dass zwischen der Antragstellung und der Auszahlung der Rente einige Monate vergehen. Die Zahlung erfolgt erst ab der Bewilligung des Antrages – dann jedoch rückwirkend für den gesamten Zeitraum seit Antragstellung. Anschließend müssen sich die Bezieher entweder an die Krankenkasse wenden, sofern sie im Vorfeld Krankengeld bezogen haben, oder an das zuständige Jobcenter, wenn vorher Arbeitslosigkeit vorlag. Diese verrechnen die Nachzahlung mit den im Vorhinein gezahlten Beiträgen.
  2. Bei der Altersrente nach regulärer Rentenberechnung haben viele Bezieher das Problem, dass sie fehlerhafte Rentenbescheide erhalten. Oftmals werden diese nämlich zu niedrig berechnet. Das liegt daran, dass entweder keine (korrekte) Zuordnung der Ausbildungs- sowie Berufsausbildungszeiten vorliegt oder viele Beiträge einer Altersfrührente nach Erreichen des Renteneintrittsalter nicht berücksichtigt werden. Die Folge darauf ist in der Regel eine Nachzahlung.
  3. Außerdem gibt es eine spezielle Altersrente für Frauen, bei der Geburten sowie Kindererziehung eingerechnet werden. Bei dieser zahlt man weniger Rentenabschlägen. Häufig kommt es jedoch vor, dass viele Frauen eine andere Altersrente genehmigt bekommen, obwohl ihnen die Rente für Frauen zusteht.



Viele Statistiken kommen zu dem Ergebnis, dass jeder dritte Rentenbescheid falsch berechnet wurde. Spezialisierte Anwälte gehen jedoch von einer viel höheren Dunkelziffer aus.

Rentennachzahlungen und Hartz IV

RentennachzahlungenFür Bezieher von Sozialleistungen wie Hartz IV können Nachzahlungen problematisch werden. Bis zum letzten Jahr Juli hatte man den Vorteil, dass Rentennachzahlungen nicht als Einmalzahlungen sondern als laufende Einnahmen deklariert wurden. Dadurch erfolgte lediglich eine Anrechnung im Eingangsmonat. Die Gesetzeslage hat sich jedoch geändert, seit das neue Sozialgesetzbuch II am 1. August 2016 in Kraft trat. Denn dieses besagt nun, dass die Nachzahlungen auf sechs Monate aufgeteilt und damit angerechnet werden.

Rentennachzahlungen und Steuern

Bisher war es so, dass die Zinsen der Nachzahlung ebenso besteuert wurden wie die Rente selbst. Das hat sich jetzt geändert: die Zinsen gelten nun als Kapitaleinkünfte, wodurch Rentner zusätzlich zum Altersentlastungsbetrag auch den Sparerpauschbetrag für sich nutzen können.

Dieser beträgt bei Ledigen 801 Euro und bei Verheirateten 1602 Euro. Zu viel gezahlte Steuern können sich Pensionäre dann einfach über die Steuererklärung zurückholen. Erst wenn die Zinsen und Dividenden diesen Betrag überschreiten, wird eine Abgeltungssteuer fällig.

Rentennachzahlungen als Alternative zum Sparen

Bei diesen Rentennachzahlungen handelt es sich um freiwillige Beitragsnachzahlungen, mit denen Sie:

  1. Vorhandene Versicherungslücken schließen können
  2. Vor dem Rentenalter in Rente gehen können
  3. Ausbildungszeiten ausgleichen können (bis zum Alter von 45 Jahren)
  4. Die gesetzliche Altersrente aufbessern.

Dies ist jedoch nur für die Monate möglich, in denen keine Beiträge bezahlt wurden und nur nach Antragsstellung bei der Deutschen Rentenversicherung. Ob es sich allerdings wirklich für den Einzelnen lohnt, diesen Antrag zu stellen, sollte man bei einem qualifizierten Rentenberater erfragen. Bei diesem kann man auch fehlerhafte Rentenbescheide überprüfen lassen.

Bildquelle: zitze & Zerbor – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Martina Hain kommentierte am 30. Oktober 2022 at 16:45

    Hier greift die Verjährung. Da hat sie keine Chance. Es ist tatsächlich so daß ,am sich um seine Anglegenheiten selbst kümmern muß. Für alle Leistungen muss man einen Antrag stellen. Das ist doch selbstverständlich.

  2. MICHAEL MAILINGER kommentierte am 3. November 2020 at 7:48

    bin seid dem 1.07.2020 eu rennter geworden. habe eine nachzahlung von 4 monaten 2116 euro haber nicht bekommen das geld hatt sich agl2 geholt und ich musste für ende oktober mein darlehn auf nehmen von 566 da ich miete und leben , geld war doch da die rente nachzahlung, mann sagte ja hartz4,und grundsicherung brauch mann nicht zurückzahlen,ich finde vom statt bertrogen eine abzocke hier wird mann renter und muss um darlehn betteln, widerspruch habe ich schon gemacht wie kann mann da gegen gehen gerichtlich bitte anworten

  3. Marliese Neuhaus kommentierte am 10. November 2017 at 19:55

    Es geht um meine Schwester. Sie war seit 2003 auf Grund ihres während der Studienzeit durch Arbeiten erworbenen Anspruch auf eine kleine Rente

    rentenberechtigt. Sie hat aber nie einen Rentenbescheid erhalten. Auf meine Anregung hin, die sog. ” Mütterrente ” zu beantragen, erfuhren wir von der den Antrag meiner Schwester bearbeitenden Beamtin – nach Vorlage der für die ” Mutterrente ” notwendigen Dokumente, dass sie tatsächlich zusätzlich zur ” Mütterrente ” – sie hat 3 Kinder – Anspruch aus Arbeit während der Studentenzeit hat. Sie war fast 50 Jahre Hausfrau und Mutter – sie hätte nie ,selbst auf eine eigene kleine Rente verzichtet, wenn sie gewußt hätte, dass dieser Anspruch überhaupt bestand.Wenn diese kleine Rente pro Monat von 2003 an auch nur 200,.€ betragen hätte und wäre bis heute prozrntual nicht erhöht worden, so beliefe sich der Betrag bis heute – ohne Zinsen – auf ca 37 000.-€.Auf die Frage, ob die Rente rückwirkend nachgezahlt würde, wurde das vehement verneint- nach dem Motto: wer so dämlich ist und nicht achtgibt, hat es nicht besser verdient.- Wenn dem wirklich so ist, halte ich das Verhalten der Rentenversicherung für kriminell, denn sie unterschlägt und arbeitet mit Geld, das meine Schwester sich rechtmäßig erworben hat. Noch einmal: meine Schwester hat nie einen Rentenbescheid erhalten.

    Ihrer Antwort mit Interesse entgegensehend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

    Marliese Neuhaus

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