Rente ausrechnen: So schätzen Sie ab, wie hoch ihre Rentenbezüge ausfallen werden

Rente ausrechnen

Für Viele ist das Thema Rente ein Buch mit sieben Siegeln. Was werde ich im Ruhestand an Rente erhalten? Reicht das Geld aus, um meinen Lebensstandard zu sichern? Bekomme ich vielleicht nur so wenig, dass ich Grundsicherung beantragen muss? Es ist gar nicht so schwer, seine spätere Rente selbst auszurechnen oder zumindest eine grobe Einschätzung zu ermitteln.

Die Grundvoraussetzungen für eine spätere Rente

Um im Alter Anspruch auf eine Rente in Deutschland erhalten zu können, werden in erster Linie zwei Faktoren herangezogen:

  1. Das Alter: Wer eine normale Regelaltersrente ohne Abstriche beziehen möchte, muss aktuell das 67. Lebensjahr erreicht haben, sofern er nach 1964 geboren wurde. Im Falle einer Schwerbehinderung beginnt das Rentenalter bis zu 5 Jahren früher. Die Altersgrenze wird seit 2012 stufenweise entsprechend der höheren Lebenserwartung angehoben. Wer vorzeitig in Rente geht, erhält Rentenabzüge. Wer allerdings mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, darf auch schon mit 63 Jahren in Rente gehen.
  2. Die Rentenzeiten: Je länger jemand in die Rentenkasse eingezahlt hat, desto mehr bekommt er ausgezahlt. Dazu zählen die Zeiten der Schul- und Berufsausbildung, die Zeiten während eines Arbeitnehmerverhältnisses, während des Wehr-, Zivildienstes oder Bundesfreiwilligendienstes sowie Zeiten, in denen Schlechtwetter-, Winterausfall- oder Kurzarbeitergeld bezogen wurde. Auch Zeiten der Schwangerschaft, Kindererziehungszeiten, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, der Arbeitslosigkeit oder der Pflege von Angehörigen werden hinzugezählt. Vor Auszahlung der Rente müssen Warezeiten eingehalten werden, die je nach Rentenart zwischen 5 und 45 Jahren.

Die Rentenformel: So wird gerechnet

Wie wird die Rente, die man später ausgezahlt bekommt, denn nun eigentlich berechnet? Maßgeblich dafür ist die sogenannte Rentenformel. Diese setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:

  • Persönliche Entgeltpunkte: Dies ist der entscheidendste Faktor, die sich aus zahlreichen Entgeltpunkten zusammensetzen. Dazu gehören Beitrags- und beitragsfreie Zeiten, diverse Zuschläge, unter anderem für Entgeltpunkte aus geringfügiger Beschäftigung.
  • Rentenartfaktor: Dieser wird mit 1,0 bei einer normalen Altersrente bewertet, ebenso bei Renten wegen voller Erwerbsminderung, bei Erziehungsrenten und Witwen- bzw. Witwerrenten bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Sterbemonat. Ein verringerter Rentenartfaktor von 0,5 wird z. B. bei teilweiser Erwerbsminderung angerechnet, und auch bei kleinen und großen Witwen- bzw. Witwerrenten wird ein geringerer Faktor angesetzt, dabei kommt es zum Teil darauf an, wann der Ehegatte verstorben ist bzw. wann die Ehe geschlossen wurde. Auch Halb- und Vollwaisenrenten werden mit einem Faktor von nur 0,1 bzw. 0,2 angerechnet.
  • Aktueller Rentenwert: Hierfür gelten in Ost und Westdeutschland unterschiedliche Werte, die jährlich angepasst werden. Es werden dabei jeweils Veränderungen des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgeltes, des verfügbaren Nettoeinkommens und der Rentennettoquote berücksichtigt.
  • Zugangsfaktor: Dieser liegt in der Regel bei 1,0, es sei denn, die Rente wird vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen. Hier wird der Faktor um 0,003 pro Monat reduziert, wenn man vorzeitig in Rente geht. Er erhöht sich monatlich um den Faktor 0,005, sofern man länger arbeitet.
  • Und so wird die Rentenformel angewandt:
    Brutto-Monatsrente = persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert x Zugangsfaktor

    Die eigenen Rentenansprüche anhand dieser Formel selbst auszurechnen, ist allerdings aufgrund der Vielzahl von Berechnungsgrundlagen nicht gerade einfach. Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung steht ein Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner zur Verfügung, der anhand eigener Angaben zumindest eine grobe Berechnung vornimmt, an der man sich orientieren kann. Wer es genauer wissen will, kann sich auch an die Deutsche Rentenversicherung direkt wenden und bei einer örtlichen Beratungsstelle um Klärung des eigenen Rentenkontos bitten.

    Weitere Informationen zur Rentenberechnung finden Sie hier.

    Weitere Berechnungsgrundlagen: Arbeit im Ausland, selbständige Arbeit, Flexirente

    Natürlich gibt es viele Möglichkeiten, in den Genuss der gesetzlichen Rente zu kommen. Nicht nur Zeiten, in denen man als Angestellter in Deutschland gearbeitet hat, werden berücksichtigt, sondern auch die im Ausland. Hier kommt möglicherweise eine Antragsversicherungspflicht oder eine freiwillige Versicherung in Betracht, sofern im Ausland keine Versicherungspflicht besteht. Es gibt zwischen einigen Ländern und der Bundesrepublik eine Verbindung durch ein überstaatliches oder zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht. In der Regel gelten aber die Vorschriften des Staates, in dem man beschäftigt ist. Wer aus Deutschland ins Ausland umzieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung der Rentenbeiträge aus Deutschland erhalten. Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können sich freiwillig rentenversichern. Das gilt auch für diejenigen, die ihre Rente aufstocken wollen bzw. denen Versicherungszeiten fehlen, um einen bestimmten Rentenanspruch zu erreichen. Auch für Rentner, die eine vorzeitige Rente erhalten, besteht die Möglichkeit, freiwillig weiter einzuzahlen, bis sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Das gilt zum Teil auch für Arbeitnehmer, die eine vorzeitige Rente mit Abschlägen erhalten.

    Interessant ist für viele Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch etwas dazuverdienen wollen, die sogenannte Flexirente. Hierbei erhalten Arbeitnehmer mehr Rente durch die Nebenbeschäftigung, wenn sie selbst ihren Anteil dazu beitragen. Es besteh aber auch die Möglichkeit, früher weniger zu arbeiten, wenn man bereits 35 Jahre sein Rentenkonto gefüllt hat und mindestens 63 Jahre alt ist. Man erhält dann allerdings nicht mehr die volle Erwerbsrente, kann die Abschläge jedoch durch einen Nebenverdienst ausgleichen. Bis zu 6300 Euro kann man dadurch hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Verdient man mehr, werden die zusätzlichen Einnahmen zu 40 % auf die Rente angerechnet. Übersteigt die gekürzte Rente plus Nebenverdienst sogar das bisherige Arbeitseinkommen, wird der Betrag, der darüber liegt, zu 100 % auf die Rente angerechnet.

    Bildquelle: Yuri Arcurs – Fotolia


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