
Die Grundvoraussetzungen für eine spätere Rente
Um im Alter Anspruch auf eine Rente in Deutschland erhalten zu können, werden in erster Linie zwei Faktoren herangezogen:- Das Alter: Wer eine normale Regelaltersrente ohne Abstriche beziehen möchte, muss aktuell das 67. Lebensjahr erreicht haben, sofern er nach 1964 geboren wurde. Im Falle einer Schwerbehinderung beginnt das Rentenalter bis zu 5 Jahren früher. Die Altersgrenze wird seit 2012 stufenweise entsprechend der höheren Lebenserwartung angehoben. Wer vorzeitig in Rente geht, erhält Rentenabzüge. Wer allerdings mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, darf auch schon mit 63 Jahren in Rente gehen.
- Die Rentenzeiten: Je länger jemand in die Rentenkasse eingezahlt hat, desto mehr bekommt er ausgezahlt. Dazu zählen die Zeiten der Schul- und Berufsausbildung, die Zeiten während eines Arbeitnehmerverhältnisses, während des Wehr-, Zivildienstes oder Bundesfreiwilligendienstes sowie Zeiten, in denen Schlechtwetter-, Winterausfall- oder Kurzarbeitergeld bezogen wurde. Auch Zeiten der Schwangerschaft, Kindererziehungszeiten, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, der Arbeitslosigkeit oder der Pflege von Angehörigen werden hinzugezählt. Vor Auszahlung der Rente müssen Warezeiten eingehalten werden, die je nach Rentenart zwischen 5 und 45 Jahren.
Die Rentenformel: So wird gerechnet
Wie wird die Rente, die man später ausgezahlt bekommt, denn nun eigentlich berechnet? Maßgeblich dafür ist die sogenannte Rentenformel. Diese setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:- Persönliche Entgeltpunkte: Dies ist der entscheidendste Faktor, die sich aus zahlreichen Entgeltpunkten zusammensetzen. Dazu gehören Beitrags- und beitragsfreie Zeiten, diverse Zuschläge, unter anderem für Entgeltpunkte aus geringfügiger Beschäftigung.
- Rentenartfaktor: Dieser wird mit 1,0 bei einer normalen Altersrente bewertet, ebenso bei Renten wegen voller Erwerbsminderung, bei Erziehungsrenten und Witwen- bzw. Witwerrenten bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Sterbemonat. Ein verringerter Rentenartfaktor von 0,5 wird z. B. bei teilweiser Erwerbsminderung angerechnet, und auch bei kleinen und großen Witwen- bzw. Witwerrenten wird ein geringerer Faktor angesetzt, dabei kommt es zum Teil darauf an, wann der Ehegatte verstorben ist bzw. wann die Ehe geschlossen wurde. Auch Halb- und Vollwaisenrenten werden mit einem Faktor von nur 0,1 bzw. 0,2 angerechnet.
- Aktueller Rentenwert: Hierfür gelten in Ost und Westdeutschland unterschiedliche Werte, die jährlich angepasst werden. Es werden dabei jeweils Veränderungen des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgeltes, des verfügbaren Nettoeinkommens und der Rentennettoquote berücksichtigt.
- Zugangsfaktor: Dieser liegt in der Regel bei 1,0, es sei denn, die Rente wird vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen. Hier wird der Faktor um 0,003 pro Monat reduziert, wenn man vorzeitig in Rente geht. Er erhöht sich monatlich um den Faktor 0,005, sofern man länger arbeitet.
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