Selbstständig machen als Beamter – Was passiert mit meinen Pensionsansprüchen?

Selbstständigkeit und Pensionsansprüche

Das Beamtenverhältnis bietet Angehörigen des Staates ein Höchstmaß an Sicherheit und sorgt dementsprechend für einen komfortablen Lebensstil. Allerdings bringt das Beamtentum unflexible Strukturen und ein eingeschränktes Maß an Freiheit mit sich. Dementsprechend sehnen sich viele Staatsdiener früher oder später nach einer selbstständigen Tätigkeit, bei der sie ihre kreativen Ideen und Leidenschaften vollständig entfalten können.

Doch bevor Sie den Schritt in die Unabhängigkeit wagen, gilt es zunächst einige formelle Angelegenheiten zu klären. Insbesondere langjährig tätige Beamte stellen sich die Frage nach der Verwertung ihrer Pensionsansprüche im Alter.

Inwiefern beeinflusst der Austritt aus dem Beamtentum Ihre Situation im Ruhestand?

Grundsätzlich lässt sich hierzu sagen, dass die Auswirkungen auf Ihre Versorgung im Ruhestand wesentlich geringer ausfallen, wenn Sie bisher erst wenige Jahre als Beamter tätig sind. Mit zunehmender Zugehörigkeitsdauer und steigendem Einkommen, müssen Sie deutlich höhere Verluste, hinsichtlich Ihrer Ruhestandsversorgung hinnehmen.

Mit Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis verfallen Ihre Pensionsansprüche zunächst komplett. Allerdings erfolgt anschließend eine Nachversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung. Dementsprechend erhalten Sie Rentenansprüche für die Gesamtzeit Ihrer bisherigen Dienstlaufzeit. Die Höhe Ihrer Ansprüche sind von Ihrem Bruttoeinkommen als Beamter abhängig.

Dadurch, dass die Differenz zwischen dem Brutto- und Nettoeinkommen eines Beamten allerdings deutlich geringer ausfällt, als bei einem Angehörigen der freien Wirtschaft, fallen Ihre Rentenansprüche verhältnismäßig bescheiden aus.

Im schlimmsten Fall, bedeutet das einen Verlust Ihrer Bezüge im Ruhestand von ca. 50 %.

Das Altersgeld als Ausweg

Einen Ausweg aus dieser beinahe aussichtslosen Situation gibt es allerdings, auch wenn dieser nicht allen Beamten deutschlandweit zugängig ist. Der Bund und sechs unserer Bundesländer bieten ihren Beschäftigten eine Alternative an: Das Altersgeld. Wer mindestens 5 vollständige Dienstjahre hinter sich gebracht hat, kann einen Antrag auf Altersgeld stellen und somit 100 % seine bisher angesammelten Pensionsansprüche behalten.

Zu diesen Bundesländern zählen:

  • Baden-Württemberg,
  • Niedersachsen,
  • Hessen,
  • Sachsen,
  • Hamburg und
  • Bremen.

Der Bund erwartet dagegen mindestens 7 Dienstjahre und stellt seinen Beamten 85 % ihrer Pensionsansprüche zur Verfügung. Bei der Anrechnung der Dienstjahre müssen Sie allerdings beachten, dass beispielsweise Teilzeitstellen und Elternzeiten gesondert berücksichtigt werden.

Vorsicht bei der Beantragung

Wer sich also tatsächlich für den Weg raus aus dem Beamtentum und rein in die Selbstständigkeit entscheidet, sollte bei seinem Austritt einige grundlegende Dinge beachten. Der Antrag auf Altersgeld sollte gemeinsam mit oder vor dem Antrag auf Entlassung gestellt werden, da die Ansprüche ansonsten entfallen können. Darüber hinaus bedeutet eine durchgeführte Nachversicherung in der Rentenversicherung den Verlust des Anspruchs auf Altersgeld.

Selbstständig als Pensionär

Wesentlich unkomplizierter ist die Situation, wenn bereits eine Pension aus Altersgründen bezogen wird. In diesem Fall gilt für den Selbstständigen eine Versicherungsfreiheit in der Deutschen Rentenversicherung und die bestehenden Pensionsansprüche bleiben unberührt. Entscheidend ist hierbei lediglich, dass die Pension aufgrund des Erreichens der Altersgrenze gezahlt wird und nicht auf Dienstunfähigkeit zurückzuführen ist.


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