Steuerskandal in Deutschland: Gesetzeswidrige Besteuerung von deutschen Renten?

Steuerskandal Rente

Im Folgenden veröffentlichen wir eine Analyse von Johann Kaiser (13.11.2019). Herr Kaiser ist Vorsitzender im gemeinnützigen Interessenverband “RIA WELTWEIT – Rentnerhilfe im Ausland” ( www.riaweltweit.com | Email: riaweltweit@gmail.com). Diese urheberrechtlich in keiner Weise mit Auflagen belegte Analyse wurde zur freien Verfügung der deutschen und internationalen Presse erstellt.

Gesetzeswidrige Besteuerung von deutschen Renten?

Renten in Deutschland unterliegen der Einkommensteuer. Dieses Thema ist schon derart abgedroschen, dass es praktisch niemand mehr interessiert. Politiker, die dieses Thema eigentlich angeht und zum Wohle der alten Menschen in Deutschland entscheidend beitragen könnten, ziehen es vor, Stillschweigen zu bewahren, um keine schlafenden Hunde zu wecken.

Dass Renten besteuert werden, ist an sich schon bedenklich, dass deutsche Rentner jedoch von den Steuerbehörden unter Umgehung, Verdrehung und Falschauslegung deutscher und europäisher Rechtsnormen betrogen werden, kann nicht mehr hingenommen werden. Die Rede ist von deutschen Rentnern, die ihren wohlverdienten Ruhestand in wärmeren Gefilden verbringen und dem kalten Deutschland den Rücken gekehrt haben.

Lebensabend im Ausland? Ein Albtraum für fast jeden deutschen Rentner, der im Ausland lebt. Im Internet kursieren bereits Webseiten, die sich mit dieser Problematik kritisch auseinander setzen und schockierende, in der breiten Öffentlichkeit und selbst in Fachkreisen weitgehend unbekannte Einzelheiten veröffentlichen unter der Überschrift „Steuerskandal – Gesetzeswidrige und betrügerische Besteuerung von deutschen Rentnern.“ Selbst die deutschen gesetzgebenden Institutionen sind sich dieser Problematik nicht bewusst, haben sie doch bereits schon vor langer Zeit die Kontrolle und den Überblick über die von ihnen beschlossenen Einkommensteuergesetze verloren.

So ist es keine Ausnahme, dass neue Gesetze und Paragraphen als rechtskräftig deklariert werden, die mit höherrangigen deutschen und europäischen Rechtsnormen nicht vereinbar sind und ganz eindeutig gegen diese verstossen wie z.B. EStG § 49 (1) Abs. 7 – beschränkte Steuerpflicht für Rentner. Gesetze verstossen gegen Gesetze – im deutschen Steueralltag keine Seltenheit. Ein gutes Beispiel dafür ist die Besteuerung von deutschen Auslandsrentnern, die trotz Klein- und Kleinstrenten überproportional besteuert werden, obwohl sie deutschen und europäischen Rechtsnormen zufolge steuerfrei wären.

Einzelnes Finanzamt fällt aus der Reihe

640 deutsche Finanzämter veranlagen Rentner nach Steuerpflichten und Steuerrechten. Das ist gesetzeskonform – Klein- und Kleinstrenten von Euro 1000 und darunter sind steuerfrei – und das ist gut so. Lediglich ein Finanzamt veranlagt Rentner zwar nach Steuerpflichten, Steuerrechte dagen werden ausgeklammert und entfallen. Ergebnis: Klein- und Kleinstrenten werden überproportional mit Einkommensteuer belegt, was eindeutig gesetzeswidrig ist und eigentlich von der Justiz angegangen werden müsste. Aber Justitia hüllt sich seit mehr als 10 Jahren in Schweigen, geht es bei diesem Thema doch um Steuereinnahmen in Höhe von vielen Milliarden Euro pro Jahr.

Der Stein des Anstosses ist das in der Stadt Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelte „Finanzamt RiA – Renten im Ausland“, dass ausschliesslich für die steuerliche Veranlagungen von deutschen Auslandsrentnern zuständig ist. Neubrandenburg wird inzwischen insbesondere von deutschen über die ganze Welt verstreut lebenden Auslandsrentnern, wohlgemerkt deutschen Rentnern, als die Hochburg der deutschen Steuermafia angesehen. Das Finanzamt Neubrandenburg, das nach eigenen, amtlichen Aussagen über dem Gesetz steht, verschliesst die Augen vor allen Realitäten insbesondere vor deutschen Rechtsnormen wie dem Grundgesetz, dem Einkommensteuergesetz, den Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches sowie den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs, aber auch die in Deutschland geltenden Rechtsnormen des Gerichtshofs der Europäischen Union. Und all das ist weitestgehend niedergeschrieben auf Seite 2 aller Steuerbescheide des Finanzamts Neubrandenburg. Das jedoch stört das besagte Finanzamt überhaupt nicht, da man sich nach eigenem Bekunden Ende Sept. 2019 in einem amtlichen Brief als über dem Gesetz stehend wie folgt bezeichnet hat :

Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegen nicht im Ermessen des Finanzamts RiA.

Auf diese und andere schockierenden „Ungereimtheiten“ angesprochen, gibt es selbst nach Wochen und Monaten weder vom Finanzamt Neubrandenburg noch von den Finanz- und Justizbehörden sach- und fachgerechte Stellungnahmen.

Das sind keine irrwitzigen oder aus der Luft gegriffenen Visionen mental belasteter Träumer, sondern das steht sinngemäss auf allen Steuerbescheiden des Finanzamts Neubrandenburg und ist somit amtlich bestätigt.

Inzwischen haben sich einige der über 220.000 deutschen Auslandsrentner in einem Interessenverband organisiert mit dem Bestreben, den gesetzeswidrigen Machenschaften des Finanzamts Neubrandenburg ein Ende zu setzen, um selbst und den übrigen Senioren, die im Ausland leben, den nach einem langen Arbeitsleben wohlverdienten Ruhestand insbesondere der Klein- und Kleinstrentner in Ruhe und Würde zu ermöglichen, ohne den Schikanen und Bedrohungen durch überproportionale Besteuerung, rückwirkend bis zum Jahr 2005 in Höhe von Euro 10.000 und mehr, ausgesetzt und skrupellos attackiert zu werden.

Die Betrugsstrategie des Fimanzamts Neubrandenburg ist gut durchdacht, in der deutschen Öffentlichkeit jedoch praktisch unbekannt. Während 640 deutsche Finanzämter alle Steuerpflichtigen jeden Alters, die in Deutschland leben, ohne nennenswerte Probleme steuerlich veranlagen, ist das FA Neubrandenburg nur für Rentner, die im Ausland leben, zuständig, also Senioren, die überwiegend wenig oder keine Kenntnise der chaotischen deutschen Steuerrechtsnormen haben.

Und das wird vom FA NBG schamlos ausgenutzt in zweierlei Hinsicht. Viele der Rentner sind 80 und mehr Jahre alt und beziehen seit vielen Jahren ihre Renten aus Deutschland, um davon ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Sie haben somit auch für viele Jahre nicht unerhebliche Beträge an Einkommensteuer an das FA NBG abgeführt – teils freiwillig, da Einkommensteuerschulden eine sogenannte Bringschuld ist, teils aufgrund von gesetzeswidrigen Zwangsvollstreckungs-massnahmen des Finanzamts NBG. Müssten diese Steuern vom Finanzamt zurück erstattet werden, wie das auch auf allen Steuerbescheiden in Aussicht gestellt wird, wären das ungeheure Summen, die es gilt, einzusparen, und wie? Ganz einfach. Man verwickelt die alten Leute, die lediglich nur nach geltendem Recht besteuert werden wollen, in unverständlichem Beamtenkauderwelsch und nicht endenden wochen-, monate- und jahrelange Diskussionen, bis sich das Problem aufgrund des hohen Alters der Rentner durch deren Ableben auf natürliche Weise gelöst hat. Mission accomplished! Steuerrückvergütungen haben sich somit erübrigt – das FA NBG hat wieder mal viele Tausend Euro eingesackt.

Auf der anderen Seite steht das FA NBG jedoch unter Zeitdruck, gilt es doch, seit Jahren anstehende, noch nicht beglichene Steuerschulden der alten Leute vor deren Ableben noch schnellstmöglich einzutreiben. Um das zu erreichen, werden die dann mit wiederum laut Abgabenordnung gesetzeswidrigen Zwangsvollstreckungsmassnahmen skrupellos unter Druck gesetzt und regelrecht erpresst, was in den meisten Fällen dann auch zum Erfolg führt. Und das nennt man dann ausgewogene Deutsche Steuerpolitik.

Da es das Finanzamt NBG seit Wochen und Monaten ablehnt, zu den aufgeworfenen Fragen und Beschuldigungen der vielen Auslandsrentner weltweit sach- und fachgerecht, das heisst gesetzeskonform, Stellung zu beziehen und nicht in unverständlichem und nicht nachvollziehbarem Beamtenkauderwelsch versucht, alle Argumente und Ansprüche der Rentner unter den Tisch zu kehren, hat der Interessenverband RIA WELTWEIT und auch viele der geschädigten deutschen Auslandsrentner inzwischen Strafanzeigen bei verschiedenen Polizeipräsidien ihres vorherigen Wohnsitzes in Deutschland erstattet, denn auf zivilrechtlicher Basis kann man beim FA NBG nichts erreichen, wogegen auf strafrechtlicher Grundlage jedoch Aussichten bestehen, die gesetzeswidrigen Machenschaften zumindest auf ein Minimum einzudämmen, wenn nicht sogar zum Wohle von mehr als 220.000 Auslandsrentnern ganz zum Erliegen zu bringen.

Einsprüche auf fast aussichtsloser zivilrechtlicher Basis durch extrem zeitaufwendige Gerichtsinstanzen werden vom FA NBG den aufmüpfigen Auslandsrentnern wärmstens empfohlen, von strafrechtlichen Massnahmen rät das FA NBG aus gut verständlichen Gründen jedoch dringend ab, denn dann müssten die Mitarbeiter des FA NBG Farbe bekennen und die gesetzeswidrigen Machenschaften mit verfassungskonformen und rechtskräftigen Rechtsnormen unterlegen, was sicherlich äusserst schwierig, wenn nicht sogar unmöglich werden dürfte frei nach einem Zitat des englischen Schriftstellter George Orwell: Die Mitarbeiter des Finanzamts Neubrandenburg haben die Fähigkeit, Tatsachen, die man kennt, zu ignorieren, wenn es unpassend für das gewünschte Ergebnis ist, aber zu verwenden, wenn es dem gewünschten Ergebnis dient.

So z.B. müssen Auslandsrentner von den Finanzbehörden ihres Wohnsitzlandes für die Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht mit Anrecht auf gesetzlich verankerte Steuervorteile schriftliche Nachweise erbringen, dass sie keine Einkünfte in ihrem Wohnsitzland haben und wenn, dann wie hoch diese Einkünfte sind, obwohl 95 % der deutschen Auslandsrentner ausschliesslich von ihren deutschen Renten leben und keine weiteren Einkünfte in ihrem Wohnsitzland haben und obwohl diese Daten darüber hinaus absolut nichts mit der Besteuerung ihrer deutschen Renten zu tun hat, denn etwaige Einkünfte im Ausland werden im Ausland besteuert und nicht in Deutschland.

Auch hier werden Fakten, wie gewohnt, genau ins Gegenteil umgewandelt, denn das FA NBG geht davon aus, dass die 80 und 90-jährigen Auslandsrentner im Ausland arbeiten und dort zusätzliche Einkünfte erzielen. Das ist völliger Schwachsinn und kann vom FA NBG auch nicht bewiesen werden und wenn, dann liegt die Beweislast nicht bei den Rentnern, sondern einzig und allein beim Finanzamt Neubrandenburg – in dubio pro reo. Das jedoch ist für das FA NBG nicht relevant, denn schliesslich steht das FA NBG nach folgenden eigenen Angaben über dem deutschen Gesetz: „Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegen nicht im Ermessen des Finanzamts RiA“.

Weitere Details sind verfügbar auf nachstehendem Webportel:

www.riaweltweit.com


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Hildegard Schmitt kommentierte am 22. Juni 2021 at 19:16

    Sehr geehrter Herr Kaiser
    Schon allein die Aufteilung bei der Rentenbesteuerung in ‘beschränkter’ und ‘unbeschränkter’ Steuerpflicht ist ein Witz! Und warum muss erst einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt werden, wo es doch jedem Deutschen rechtlich zusteht gleich behandelt zu werden!
    Ein großes Problem ist bei den Rentnern, die sich im Ausland befinden, dass sie keine Kenntnis von den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften haben, und diese Tatsache von dem FA Neubrandung ausgenutzt wird. Die meisten Renter bezahlen, um keine Probleme zu bekommen! – Gut, dass es die Organisation Riaweltweit gibt. – Danke dafür!

  2. Maritta Stender kommentierte am 19. April 2021 at 10:22

    Sehr geehrter Herr Kaiser,
    auch ich bin betroffen, und kämpfe seit Sept 2019 mit dem FA Neubrandenburg!
    Inzwischen, habe ich mich auch schon an die FDP gewandt, und auch Antworten erhalten! Diese hätte ich Ihnen sehr per Mail zugeschickt, doch Ihre Adresse, wurde nicht gefunden! Wie kann ich Sie erreichen?!
    Mit freundlichen Grüßen
    Maritta Stender

  3. Rainer Polenz kommentierte am 6. Januar 2021 at 11:52

    Ich lebe in UK und habe Probleme mit dem Finanzamt Neubrandenburg bzgl Berechnung von Srafzinsen. Wer kann mich beraten? Ich habe keinen Steueranwalt in Deutschland. Koennen Sie mir helfen?

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