Zwangsrente – Wenn Arbeitslose keine Wahl haben

ZwangsrenteIm Rahmen der Zwangsrente können Langzeitarbeitslose ab einem Alter von 63 Jahren vorzeitig in Rente geschickt werden, von denen die Bundesagentur für Arbeit ausgeht, dass sie aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar sind.

Diese Möglichkeit gibt es seit 2008 mit der gesetzlichen Grundlage, dass das Arbeitslosengeld II (der Bezug von Hartz IV) eine nachrangige Sozialleistung ist, die nicht gezahlt werden muss, wenn die Rente als vorrangige Leistung bezogen werden kann. Diese Maßnahme geht nicht nur zulasten der Rentenkasse, sondern benachteiligt vor allem die Betroffenen: Diese müssen mit einer geringeren monatlichen Rente auskommen, als sie hätten beziehen können, wenn sie bis zum regulären Renteneintrittsalter Einkommen bezogen hätten.

Welche geplanten Änderungen sorgten 2016 für Aufruhr?

2016 plante die Koalition diese Maßnahmen noch stringenter umzusetzen: Jobcenter sollten die Berechtigung erhalten, Langzeitarbeitslosen den Bezug von Hartz IV-Leistungen zu streichen, insofern diese den Prozess ihrer frühzeitigen Verrentung nicht aktiv unterstützen – beispielsweise indem sie benötigte Unterlagen nicht einreichen. Nach Protesten von Seiten der Gewerkschaft ver.di sowie zahlreicher Politiker und Sozialverbände setzten die Union und die SPD diesen Plan nicht um.

Abgeschafft wird die Zwangsrente damit nicht. Hartz IV-Bezieher können ab Januar 2017 jedoch nicht mehr dazu gezwungen werden, frühzeitig in Rente zu gehen, wenn diese derart gering ist, dass sie auf zusätzliche finanzielle Unterstützung zur Grundsicherung angewiesen wären.

Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen kündigte an, sich weiterhin gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund für die Abschaffung der Zwangsrente einzusetzen. Experten empfehlen Betroffenen, den Beginn der Rente möglichst lange hinauszuzögern, um etwaige Abschläge so gering wie möglich zu halten. Behilflich sein können dabei Anträge auf Fristverlängerung sowie ein Eilantrag an das Sozialgericht, welcher es der Agentur für Arbeit unterbindet, einen Rentenantrag zu stellen.

Was wären die Auswirkungen des vorzeitigen Wechsels in die Rente?

Wenn Langzeitarbeitslose vorzeitig in Rente geschickt werden, geht das zunächst einmal mit einer positiven Arbeitslosenstatistik einher. Die Auswirkungen für den Betroffenen selbst sind verheerend: Durch die vorgezogene Rente muss dieser Einbußen von bis zu 0,3 Prozent je Monat hinnehmen. Entsprechend dem folgenden Beispiel ergibt sich dabei folgendes monatliches Defizit.

Rechenbeispiel:

Für Beschäftigte, die im Jahr 1953 geboren sind, liegt die gesetzliche Regel-Altersgrenze bei 65 Jahren und 7 Monaten. Arbeitnehmer, die bis zu diesem Alter berufstätig sind, erhalten die volle Rente ohne Kürzungen. Muss ein Langzeitarbeitsloser die Zwangsrente im Alter von 63 Jahren antreten, gehen damit Kürzungen der monatlichen Rente in Höhe von 9,3 Prozent einher. Umgerechnet auf einen Rentner, der 45 Jahre lang den Durchschnittslohn bezogen hat, ergibt sich ein monatliches Minus von 113,42 €.

Um das zu verhindern, fordert beispielsweise der Rentenexperte Matthias Birkwald, die Zwangsrente grundsätzlich abzuschaffen und anstelle dessen Programme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Alter einzuführen.

Bildquelle: dessauer – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Drapalla, Christian kommentierte am 4. Juli 2020 at 10:23

    Sehr geehrter Herr Birkwald,
    ich war seither beim Jobcenter im Sozialgeldbezug und werde nun durch die Auflösung der Bedarfsgemeinschaft ( meine Frau erhält eine Ausbildungsförderung von 768.- ) an das Sozialamt verwiesen um einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt zu stellen. Das ist soweit in Ordnung. Meine Frage; kann mich das Sozialamt zwingen vor meinem 63. Lebensjahr Rente zu beantragen? ich finde dazu nur Aussagen das SGBII betreffend aber nicht das SGBXII. Gilt diese Schutzregel auch fürAntragsteller beim Sozialamt?
    Für eine Antwort wäre ich dankbar

    Mit freundlichen Grüßen

    C.Drapalla

  2. Peter Vaslivanov kommentierte am 12. Februar 2020 at 10:21

    Sehr geehrter Herr Birkwald,
    ich bin 1955 geboren und beziehe Harz IV. Ich möchte mit 65 +3 Monate Frührente beantragen. Frage:
    Kann ich dass und gibt es ein speziellen Rentenantrag? Rentenantrag R0100 sieht diese Regelung nicht vor. Gibt es einen speziellen Antrag, wie in meinem Fall?

    Für eine Beantwortung wird gebeten und verbleibe mit freundlichen Gruß
    Vaslivanov

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