Witwenrente beantragen – Anspruch, Berechnung und Höhe

Witwenrente beantragenWenn der geliebte Partner und Ehegatte stirbt, leidet besonders das Herz. Aber auch die finanzielle Situation kann sich im Todesfall verschlechtern. Dies gilt besonders dann, wenn der Mann die Rolle des Versorgers übernommen hat. Da Frauen für die Kindererziehung leider nur wenige Rentenpunkte erhalten, sind sie nach dem Tod des Ehegatten meistens auf staatliche Bezuschussung angewiesen. Um die finanziellen Engpässe etwas abzufedern, sollten Witwen (aber auch Witwer) daher nicht zögern die Hinterbliebenrente in Anspruchzu  nehmen und eine Witwenrente beantragen. Wir zeigen wie.

Voraussetzungen für den Anspruch – Witwenrente beantragen



Zu Beginn des Jahres 2002 kam es zu einer Änderung der Rechtslage für die Hinterbliebenrente, man unterscheidet nun zwischen altem und neuem Recht. Zudem unterscheidet der Gesetzgeber zwischen kleiner und großer Witwenrente. Welche Regelung im Fall der Fälle Anwendung findet, ist abhängig von der persönlichen Lebenssituation.

Voraussetzung für einen allgemeinen Anspruch ist die “allgemeine Wartezeit”, der Verstorbene muss mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Eine große Witwenrente beantragen kann man dann, wenn der Hinterbliebene erwerbsgemindert war, das 45. Lebensjahr vollendet hat oder ein minderjähriges, waisenrentenberechtigtes Kind hinterlässt. Ist keine dieser Bedingungen erfüllt, wird eine kleine Witwenrente ausbezahlt.

Altes Recht: Neues Recht:
Ehepartner vor dem 1.1.2002 verstorben Ehe wurde nach dem 31.12.2001 geschlossen
Ehe wurde vor dem 1.1.2002 geschlossen Ehe wurde vor dem 31.12.2001 geschlossen, beide Ehepartner nach dem 1.1.1962 geboren
verstorbener Ehepartner vor dem 2.1.1962 geboren Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben

Wer sich für das Rentensplitting entschieden hat, hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

Witwenrente beantragen: Berechnung und Höhe



Die Höhe der Witwenrente richtet sich nach dem Rentenanspruch des Verstorbenen. Grundlage der Berechnung ist die reguläre Rentenformel, die man unserem Ratgeber zur Rentenpunkte-Berechnung entnehmen kann.

In den ersten drei Monaten, diese werden auch als “Sterbevierteljahr” bezeichnet, wird die Witwenrente in voller Höhe der Versichertenrente ausbezahlt, hier gibt es keinerlei Anrechnung des eigenen Einkommens. Danach kommt es zu Unterschieden in der Auszahlung:

Große Witwenrente (altes Recht) Große Witwenrente (neues Recht) kleine Witwenrente
60 Prozent der Versichertenrente 55 Prozent der Versichertenrente 25 Prozent der Versichertenrente
Wichtig: Das eigene Einkommen und Vermögen werden teilweise angerechnet, hier gilt jedoch ein Freibetrag. Reicht das Geld nicht, können Witwen, die das Kind des Verstorbenen erziehen, außerdem einen Zuschlag zur Kindererziehung beantragen (Erziehungsrente).

Witwenrente beantragen: Das Antragsverfahren



Sie benötigen grundsätzlich das Antragsformular für den “Antrag auf Hinterbliebenenrente”, welches Sie hier ausdrucken können.

Witwen sollten aber auch einen persönlichen Termin mit dem Rentenversicherungsträger vereinbaren. Dieser ist wichtig, da das Ausfüllen der Formulare mit einigen Schwierigkeiten verbunden ist. Nach der Bewilligung wird die Witwenrente 24 Monate (kleine Rente) lang bezahlt. Kommt das alte Recht zur Anwendung, wird die Rente unbegrenzt bezahlt.

Wird eine neue Ehe geschlossen oder Lebenspartnerschaft eingegangen, enden die Rentenzahlungen mit dem Monat der Heirat. Kommt es zu einer Scheidung oder Aufhebung dieser neuerlichen Heirat oder Lebenspartnerschaft, besteht erneut Anspruch auf Leistungen der Hinterbliebenrente, man nennt sie “Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten”.

Sie haben konkrete Rückfragen zur Witwenrente oder möchten Erfahrungen teilen? Nutzen Sie gerne unsere Kommentarfunktion!

Bildquelle: Anja Schäfer & Gordon Grand – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. ruth kommentierte am 20. September 2021 at 11:41

    Mein Mann hat Krebs im Endstadium
    keine Heilung mehr, jetzt bekommt er ab November Erwerbsminderungsrente aber bis dahin nichts, wie soll man das alles stemmen, meine Frage lautet, was ist, wenn mein Mann früher stirbt bekomme ich einen Teil von der Rente oder gehe ich komplett leer aus?

  2. Günter Wohlfarth kommentierte am 3. Juli 2020 at 19:12

    Anfrage:
    Darf eine getrennt lebende Ehefrau die Harzt 4 bezieht, die Witwenrente in voller Höhe der Versichertenrente (Sterbevierteljahr) in Anspruch nehmen?

  3. Anonymous kommentierte am 29. Juni 2020 at 9:55

    Ich bin Witwer und alleinerziehend und arbeite Vollzeit. Ich habe jetzt meinen Rentenbescheid meiner verstorbenen Frau bekommen satte 34.19.- “große Witwenrente”. Und da ich ja arbeite bekomme ich nichts ausbezahlt.
    Ein Schande für den Sozialstaat, dass er sich am Elend der Leute bereichert. Schließlich sind ja Beiträge geflossen…
    Jetzt gibt es einen AFD Wähler mehr: mach kaputt was dich kaputt macht.

  4. Anonymous kommentierte am 14. November 2019 at 20:33

    Ich bin seit 24 Jahren Witwe und habe zwei Kinder aufgezogen, dafür habe ich eine sog. große Witwenrente bekommen(einen Witz). Ich muss jetzt meinen Rentenantrag stellen und war bei der Beratung, dort hat man mir erzählt, dass ich für meinen verstorbenen Mann auch zur Kasse gebeten werde. Ich muss für ihn (einen Toten) noch Kankenkasse und Pflegeversicherung bezahlen. Was ist das für ein Irrsinn. Ich habe bei kompeteter Stelle nachgefragt, da hat man mir erzählt, das wäre ein Fehler im Gesetz!!!
    Ich habe mehr als 45 Jahre gearbeitet und bekomme nicht genug um die Miete mit den Nebenkosten zu bestreiten. Man sagte mir, ich könne jetzt soviel arbeiten wie ich wolle. Wenn ich das mache, wird mir nur die Witwenrente gestrichen und vom Zusatzverdienst über 15.000€ per anno wird mir noch 40% abgezogen.
    Eine Frechheit.

    Aber wegen der Abzüge bei der Witwenrente von Krankenversicherung und Pflegeversicherung sollte man sich wirklich solidarisieren und eine Sammelklage beim Bundesgerichtshof einreichen.
    Das ist Betrug!
    Ebenso wie die von Staat konfiszierte Rente des verstorbenen Ehepartners, wenn die eigene Rente höher ist.
    Mein Mann hat auch einbezahlt – wofür!
    Man hätte es besser damals auf die Bank gelegt…..als dem Staat (per Gesetz) anvertraut….

  5. Wolfgang Grohs kommentierte am 6. Mai 2019 at 7:02

    Eine faire Rentenerhöhung, wovon besonders die niedrigen Renten profitieren, wäre:
    Die Gesamtkosten der Rentenerhöhung in Euro durch die Anzahl der Rentner aufteilen. So hätte der Rentner mit der kleinen Rente etwas davon, der, mit der großen Rente hat doch sowieso schon genug zum Leben.

    • Inge Breitmann kommentierte am 28. Juni 2019 at 18:49

      Das wäre den Leuten die während des Arbeitslebens Steuern gezahlt haben, sehr unfair.Viele haben Jahre ohne Steuern zu zahlen, schwarz gearbeitet, hatten damals schon mehr auf der Hand und wollen heute auch abkassieren. So geht es nicht.

  6. Carola Keßler kommentierte am 29. Januar 2019 at 16:26

    was verstehe ich unter kleiner Witwenrente?

  7. Freyha Bernedo kommentierte am 18. September 2018 at 11:13

    Ich, 77 Jahre, 4 Kinder, nach altem Recht schuldlos geschieden, erhielt bislang 1.000 € Unterhalt von meinem Ex. Der hat wieder geheiratet und ist nun verstorben. Die Dame, die unsere Ehe kaputt gemacht hat, ist nun seine gutgestellte Witwe. Mir steht (nach widerholten Gesetzesänderungen) nur ein Pflichtteil zu. Da mein Ex fleißig Kinder in die Welt gesetzt hat, ist dieser sehr mager. Unterhalt bekomme ich weiterhin nur bis zur Höhe meines Pflichtanteils – und dann? Meine eigene Rente beträgt brutto nur knapp 900 €. Nach dem alten Recht wäre ich zumindest gleichberechtigt oder sogar besser (!), d.h. standesgemäß, versorgt. Aber nun… Das Schuldprinzip gilt ja nichts mehr.

  8. Friderike kommentierte am 4. Februar 2018 at 9:31

    Das geht nicht automatisch, aufs Rentenamt gehen und die Witwenrente beantragen, ganz notwendig, gehen sie bitte mit mit ihrer Mutter, da hilft ihr und sie lernen dabei auch gleich einiges.

  9. harald mueller kommentierte am 31. Dezember 2017 at 12:12

    meine exfrau mit der ich 17 jahre verheiratet war, bekommt von mir 300 euro rente. wenn meine exfrau stirbt, wer bekommt dann die 300 euro?

  10. Norbert Mader kommentierte am 22. Dezember 2017 at 21:24

    Witwenrente erhält der / die Hinterbliebene auf Antrag bei der Dt. Rentenversicherung. Dieser erlischt nach 2 Jahren, wenn kein Antrag gestellt wurde!

    Die Witwe erhält für die ersten drei Monate die volle Rente des Verstorbenen ohne Abzüge, das sog. “Sterbevierteljahr”, sodann, nach Ablauf der 3 Monate (nach altem Recht) die große Witwenrente in Höhe von 60%. Eigenes Einkommen ist bis zu einer Hhe von derzeit 31,03 € x 26,4 von Abzügen frei. Die so ermittelte Witwenrente ist als Bruttorente noch zu versichern und ggf. zu versteuern. Auskunft bei Dt. Rentenversicherung.

  11. Fear kommentierte am 14. Dezember 2017 at 9:01

    Bei der Entstehung des sozialen Generationsvertrags hat man sich das bestimmt auch ganz anders vorgestellt. Gedacht war, dass der der sich in der Erwerbsphase seines Lebens abschuftet sich später im Rentenbezugsalter ein entspannteres Leben leisten kann, während andere sich dann in der Erwerbsphase abplacken.

    Bei der stetigen Umverteilung der Gelder für die Belange neuentdeckter Randgruppen gibt es nun eindeutig zuviele Töpfe und keiner will so richtig voll sein. Ich persönlich möchte in Deutschland auch kein Rentner werden, weil ich selber schon mehr als genügend Enttäuschungen erlebt habe und gewiss nicht noch mehr davon brauche. Ein jeder kennt das Gefühl seine Energie in etwas völlig Fruchtloses investiert zu haben und die Erkenntnis daraus ist, dass es nichts gebracht hat. Am Besten scheint es wirklich, das gesparte Geld unter´m Kopfkissen zu horten und ja keinem was davon zu erzählen. Klar, wenn das jeder macht wird wieder gejammert wie unwirtschaftlich es sei, Geld nirgendswo arbeiten zu lassen.

    Alternativ könnte auch die Alterskriminalität steigen, weil man nichts mehr zu befürchten hat bzw nur gewinnen kann. 3 regelmäßige Mahlzeiten und eine 1A Krankenversorgung… das bewerkstelligen Einige die glaubten sie hätten in ihrem Leben das richtige getan, niemals mit ihrer mikrigen Rente.

  12. Anonymous kommentierte am 12. Dezember 2017 at 14:54

    Bin 73 Jahre und jetzt verwitwet. Verdiene z.Zt. 50.-Euro im Monat dazu. Bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente wurden mir sogar diese 50 Euro in Abzug gebracht und die Rente gekürzt !!!

  13. Frage: Was passiert bei einer allgemeinen Rentenerhöhung mit der Witwenrente. Steigt Sie mit oder bleibt Sie gleich?

  14. Anonymous kommentierte am 6. September 2017 at 7:06

    Ich finde es eine Frechheit, die Witwenrente zu kürzen, wenn man eigenes Einkommen hat. Man wird quasi dafür bestraft, dass man arbeitet. Doppelt bestraft, denn man hat ja den Mann verloren (meiner war erst 65 J), also hat die Rentenkasse noch nichts gekostet.

  15. Gerda Munz kommentierte am 8. März 2017 at 10:02

    Eigenes Einkommen, das über einem bestimmten Freibetrag liegt, wird bei der Witwenrente angerechnet. Warum spielt die Höhe der Witwenrente keine Rolle? Wer eine hohe Witwenrente bezieht, ist hier eindeutig im Vorteil.

    Ich bin Auslandschweizerin und beziehe auch eine Rente aus der Schweiz. Eine Mütterrente erhalte ich nicht, weil unsere Kinder in der Schweiz geboren sind und die ersten zwei Jahre dort lebten.

    Seit ich verwitwet bin, erhalte ich aus der Schweiz einen Zuschlag für verwitwete Personen, aber keine Witwenrente, weil in der Schweiz jeweils die höhere Altersrente ausbezahlt wird. In meinem Fall ist das meine eigene Rente. Nun wird mir von der Rentenversicherung der Verwitweten-Zuschlag als eigenes Einkommen angerechnet, weil er aus der eigenen Versicherung bezahlt wird.

    Der Zuschlag für Verwitwete sollte eigentlich ein Ausgleich anstelle einer Witwenrente sein.

    Ich habe den Eindruck, dass man, wo immer es möglich ist, Witwen/Witwer zur Kasse bittet, weil sie keine Lobby haben. Es wurde immer gesagt, man soll für die Rente vorsorgen. Wer es getan hat, wird mit der Anrechnung des eigenen Einkommens auf die Witwenrente dafür auch noch bestraft. Wehe aber wenn die Boni und Abfindungen bei Managern angetastet werden sollen, dann geht ein Geheule los, weil das ein Eingriff in die Eigentumsrechte sei. Na, ja, es geht ja auch nur um ein paar Nullen!

  16. Wolfgang F. kommentierte am 4. März 2017 at 9:31

    Ich bin ganz Ihrer Meinung – unter dem Anstrich von Rationalität werden Menschen benachteiligt, für deren Belange es keine Lobby-“Arbeit” gibt (auch im Lobby-“Gewerbe” kann man Rentenansprüche erwerben). Man will nicht zahlen, ganz einfach, man nimmt´s vom Wehrlosen, der nicht laut schreit. Neues Recht – altes Recht = total ungerecht, inclusive Rechtsunsicherheit für die Zukunft. Mal sehen, was man sich noch so ausdenkt.

  17. Monika kommentierte am 4. Februar 2017 at 16:15

    Mein Vater ist leider letzten Monat im Alter von 88 Jahren verstorben und meine Mutter bekommt eine kleine eigene Rente, kann aber davon die Ausgaben nicht bestreiten. Beide waren 63 Jahre verheiratet. Was müssen wirb tun damit sie die Witwenrente bekommt, oder geht das automatisch?

  18. Ananühme Beteiligung kommentierte am 31. Oktober 2016 at 6:37

    Ich finde es einfach sehr schwach von Vater Staat, das in unserem System der , der arbeitet auch noch bestraft wird .Diejenigen die das Harz Geld bekommen , bekommen es schließlich j von denen die arbeiten .
    Und überhaupt finde ich das fieser Staat seine Azozialität selbst verschuldet .
    Ich arbeite 12 Stunden täglich bis zu 210 Stunden im Monat Un was kommt dabei raus .
    Es ist nur beschämend was mit den Menschen die in Arbeit sind bzw. die in Rente sind gemacht wird. Traurig

  19. Anonymous kommentierte am 13. Oktober 2016 at 6:01

    Was ist denn in Deutschland eigentlich los. Wie kann es sein das der Hartz IV Satz schneller steigt, als die Rente. Eine Witwe bekommt 60 Prozent Witwenrente und wenn es nicht reicht, ist sie Arm. Ein Hartz IV geht zum Amt und Lebt gut. Warum kann ich nicht in Rente gehen, wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe, aber noch nicht das Rentenalter habe. 45 Jahre Arbeiten, das muss doch reichen.

  20. Magdalene W. kommentierte am 22. September 2016 at 6:31

    Ich bekomme nur die Hälfte der Rente beim Tod meines Mannes, obwohl ich es war, die jahrelang die Kinder großgezogen und damit auf Erwerb verzichtet hat?? Was passiert denn mit dem Geld, das von der Witwenrente über bleibt? Hätten wir nicht gebaut wäre ich beim Tod meines Mannes nicht nur Witwe, sondern auch ARM!

  21. Anonymous kommentierte am 27. März 2016 at 7:28

    Es ist wie fast jedes Gesetz in diesem Land-Gummi.Was soll das Alt-Neu oder Ost-West soch ein Wahnsinn.

  22. Ich sage der Gesetzgeber sollte Menschen die lange gearbeitet haben und bezahlt haben nicht bestrafen mit Abschlägen ,weil niemand die Krankheit sucht,Beispiel einer hat einen schweren Unfall und ist geschieden,weil sein Frau ihn verlassen hat,er arbeitet bis sein aku leer geht,er kann sich nicht Privat versichern,weil dein Geld in Unterhaltskosten weg gehen,und wird noch später mit Abschlägen bestraft zusätzlich,wo ist hier die Gerechtigkeit?

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