Mit dem Beginn des neuen Jahres treten auch neue Gesetze oder Gesetzesänderungen in Kraft, die insbesondere Rentner bzw. Verbraucher betreffen. Dabei gibt es neben Verbesserungen und Erleichterungen auch neue Auflagen und fragwürdige Anpassungen. Unsere Redaktion hat sich die wichtigsten Änderungen 2018 vorgenommen und kommentiert.
1. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt in Kraft
Insbesondere in kleinen Betrieben ist die betriebliche Altersvorsorge noch wenig verbreitet. Die Bundesregierung will dies nun mit steuerlicher Förderung ändern, um auch Geringverdienern den Abschluss einer Betriebsrente zu erleichtern. Konkret bedeutet dies, dass Arbeitgeber in diesen Fällen einen Steuerzuschuss für die Betriebsrente erhalten, um einen entsprechenden Anreiz zu haben, für die Betriebsrente zu werben. Überdies entfällt zum Jahreswechsel das Haftungsrisiko für Arbeitgeber – den Beschäftigten muss kein fester Betrag mehr zugesichert werden.
2. Anstieg der Erwerbsminderungsrente
Wer in den nächsten Jahren als Erwerbsminderungsrentner eingestuft wird, soll bis 2024 eine Erhöhnung der Bezüge von ca. 7 Prozent erhalten. Dies Erhöhung erfolgt schrittweise in Abhängigkeit zur Zurechnungszeit. Bisher lag die (volle) Erwerbsunfähigkeitsrente bei ca. 750 EUR im Monat.
3. Zulage für Riester Rente steigt, monatliche Zahlungsgarantien werden aufgeweicht
Die staatliche Zulage zur Riester Rente steigt ab 2018 von 154 EUR auf 175 EUR. Riester-Sparer müssen dafür weiterhin mind. 4 Prozent ihrer Einkünfte in den Riester-Vertrag einzahlen.
Wenn der monatliche Anspruch auf Rente aus einem Riester-Vertrag niedrig ist, können die Riester-Anbieter zukünftig den gesamten Betrag auszahlen, anstatt eine monatliche Rente zu leisten.
4. Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland
Fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung soll die Berechnung der Rentenpunkte im Rahmen der Rentenberechnung nun bundesweit vereinheitlicht werden. Ab dem 01. Juli 2018 wird der ostdeutsche Rentenwert auf 95,8 Prozent des Wertes in Westdeutschland angehoben – bis 2024 soll dann die vollständige Angleichung erfolgt sein.
5. Weniger Gebühren bei Kartenzahlungen
Ab 13. Januar 2018 fallen gesonderte Gebühren bei Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften weg. Dies geht auf die II. Zahlungsdiensterichtlinie zurück und diese Änderung gilt somit europaweit.
6. Renteneintrittsalter steigt weiterhin an
Nachdem die Bundesregierung die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters hin zur Rente mit 67 beschlossen hat, wird das Eintrittsalter um einen weiteren Monat angehoben, sodass alle Versicherte, die 1953 geboren sind, die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 7 Monaten erreichen.
7. Verbesserungen für behinderte Menschen
Zukünftig reicht ein Reha-Antrag für Leistungen für Menschen mit Behinderung. Außerdem müssen Bundesbehörden geistig behinderten Menschen Bescheide zukünftig gesetzlich verpflichtend in einfacher Sprache erklären, wenn diese dies wünschen.
8. Steuerliche Veränderungen
Der Grundfreibetrag steigt um 180 EUR auf 9.000 EUR, der Kinderfreibetrag um 72 EUR auf 4.788. Auch das Kindergeld erhöht sich um 2 EUR. Zudem wird die Abgabefrist für Steuererklärungen verlängert: Bisher war eine Abgabe zum 31. Mai des Folgejahres gefordert, diese Frist verlängert sich um zwei Monate auf den 31. Juli. Außerdem müssen keine Belege mehr eingereicht (wohl aber weiterhin aufbewahrt und auf Rückfrage vorgelegt) werden.
9. Früherkennungsuntersuchung bei Ausbuchtung der Bauchschlagader
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für alle Männer ab 65 Jahren ab 2018 einmal im Leben eine Ultraschall-Untersuchung, die zur Früherkennung einer Ausbuchtung der Bauchschlagader beitragen soll.
10. Mehr Verbraucherschutz bei Reisebuchungen
Änderungen auch im Reisebereich: Betreiber von Webseiten für Reisebuchungen müssen zukünftig haften, wenn sie Mietwagen, Flüge oder Hotelzimmer vermitteln, diese Leistungen aber nicht eingehalten werden können. Damit verbessert sich die rechtliche Lage für den Verbraucher.
11. Die Beiträge für Künstlersozialkasse sinken
Wer als Freiberufler oder Selbstständiger in der Künstlersozialkasse versichert ist, kann sich ab 2018 über eine Herabsetzung des Beitrags auf 4,2 Prozent freuen. Die Beiträge werden zentral vom Bundesarbeitsministerium festgelegt.
12. Mindestlohn gilt nun überall
Während 2017 noch als Übergangsfrist für die Unternehmen galt, um den Mindestlohn für alle Mitarbeiter einzuführen, ist er ab 01. Januar 2018 verpflichtend. Arbeitsverträge, die unter dem Mindestlohn liegen, sind sodann nicht mehr zulässig.
13. Gleiche Löhne für alle?
Jede/r Beschäftigte in einem Betrieb über 200 Mitarbeitern hat zukünftig einen “individuellen Auskunftsanspruch”. Damit kann vom eigenen Arbeitgeber erfragt werden, wie die Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit enlohnt werden.
14. Stromzähler-Technologie muss nachgebessert werden
Wer mehr als 10.000 Kilowattstunden jährlich verbraucht, ist ab 2018 verpflichtet eine neue Generation von Stromzählern zu implementieren. Das Problem: Die neuen “Smart Meter” sind nach wie vor nicht auf dem Markt. Verbraucher und Unternehmer sollten diesbezüglich die Medienberichterstattung verfolgen.
Und was halten Sie von den Anpassungen? Gibt es weitere Neuerungen? Schreiben oder lesen Sie gerne in unserem Kommentarbereich (weiter unten)!
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