Die Große Koalition greift das Thema Gesetzliche Rentenversicherung auf. Politische Beobachter sind sich einig, dass das Thema Renten auch im kommenden Bundestagswahlkampf eine bedeutende Rolle spielen wird. Wir haben die voraussichtlichen Rentenpläne von Andrea Nahles und der regierenden Großen Koalition unter die Lupe genommen.
2.740.000 Menschen von Altersarmut bedroht
Die vor kurzem vom Europäischen Statistikamt Eurostat veröffentlichten Zahlen zur Lage der Rentner in Deutschland verdeutlichen, wie groß der Handlungsbedarf ist: Gegenwärtig bedroht Altersarmut nach den Analysen dieses Instituts rund 2,74 Millionen Personen, die über 65 Jahre alt sind, Vor zehn Jahren waren es lediglich 1,95 Millionen.
Diese Auffassung teilt wohl auch die Bundessozialministerin Andrea Nahles und ließ in der vergangenen Woche erste Eckpunkte der von ihr konzipierten Rentenreform verlauten. Zugleich hat sie hat dem Vorschlag ihrer Parteikollegin, der SPD-Generalsekretärin Katarina Barley, die Beitragsbemessungsgrundlage anzuheben, eine klare Absage erteilt. Nach ihrer Meinung, die von zahlreichen Experten geteilt wird, verschärft eine derartige Maßnahme die finanzielle Schieflage der gesetzlichen Rentenversicherung weiter: Denn die Anhebung der Beitragsbemessungsgrundlage führt nicht nur zu mehr Einnahmen aus Rentenbeiträgen, sondern erhöht auch die Höhe der an Gutverdiener auszuzahlenden Renten.
Die Lebensleistungsrente ist vom Tisch
Offensichtlich hat sich Andrea Nahles mit ihren aktuellen Reformplänen von der Lebensleistungsrente verabschiedet. Dieses von der Ministerin ursprünglich verfolgte Konzept sieht vor, dass geringe Renten so angehoben werden, dass sie oberhalb der Armutsgrenze liegen. Damit wollte Andrea Nahles die langjährige Berufstätigkeit und Einzahlung in die Rentensysteme von Personen mit niedrigem Einkommen honorieren. Diese Idee erweist sich tatsächlich als schwer umsetzbar: So würden von einer derartigen Lebensleistungsrente auch zahlreiche Ruheständler mit großem Vermögen und anderen Einnahmequellen für ihre Altersversorgung profitieren.
Einführung einer Mindestrente
Es ist nun vielmehr das erklärte Ziel der Sozialministerin, das Rentenniveau bis zum Jahre 2045 nicht zu stark absinken zu lassen. Gegenwärtig beträgt es rund 48 Prozent. Es wird erwartet, dass es in den kommenden Jahren kontinuierlich abnehmen wird. Allerdings soll es bis zum Jahre 2030 die Marke von 43 Prozent nicht unterschreiten. Die Ministerin sorgt sich um Rentner, die danach in den Ruhestand gehen. Seriösen Schätzungen zufolge droht ab 2030 jedem zweiten Neurentner der Absturz in die Altersarmut. Dies möchte Andrea Nahles durch ein festgelegtes Mindestniveau der Gesetzlichen Rente verhindern.
Dabei bevorzugt Andrea Nahles eine doppelte Haltelinie, die sowohl das Abrutschen der gesetzlichen Rente unter ein definiertes Niveau als auch den zu starken Anstieg der Rentenbeiträge verhindern soll. Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer begrüßte dieses Konzept ausdrücklich. Dies kann ein erster Hinweis darauf sein, dass diese zweifache Begrenzung tatsächlich demnächst eingeführt wird.
Bessere Altersversorgung von Selbständigen
Eine beachtliche Anzahl der selbständig Tätigen ist im Alter auf Grundsicherung beziehungsweise Sozialhilfe angewiesen. Aus diesem Grund diskutieren Politiker schon seit längerer Zeit die Einführung einer Pflichtversicherung für diesen Personenkreis.
Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten
Gegenwärtig erhält ein großer Teil der Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, zusätzlich auch Grundsicherung, weil die Rentenbezüge nicht zum Leben ausreichen. Die Betroffenen müssen durchschnittlich einen Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent akzeptieren.
Zuschläge zu diesen Renten, die aus Steuern finanziert werden, erscheinen der Ministerin als Mittel der Wahl, für das sie sich in ihrem Reformkonzept stark macht.
Ausbau der Betriebsrente
Wie von vielen Fachleuten seit langem angemahnt, möchte Andrea Nahles mit ihren Reformplänen auch die neben der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge dritte Säule, die Betriebsrenten, stärken.
Gegenwärtig verfügen nur etwa 60 Prozent aller Beschäftigten über eine betriebliche Altersversorge, bei den Geringverdienern sind es sogar nur 47 Prozent. Da die Ministerin erkannt hat, dass Förderungsbedarf insbesondere bei der letztgenannten Gruppe besteht, schlägt sie staatliche Zuschüsse vor: Diese sollen für Betriebsrenten von Arbeitnehmern gezahlt werden, die maximal 2.000 Euro im Monat verdienen. Die Förderung wird an den Arbeitgeber ausgezahlt und zwar in Höhe von 30 Prozent der Jahresbeiträge, die zwischen 240 und 490 Euro liegen.
Mindestens ebenso wirksam für eine weitere Akzeptanz der Betriebsrenten dürfte der Plan sein, die Auszahlung derselben bis zu einer Höhe von monatlich 200 Euro nicht auf die Grundsicherung anzurechnen. Dies bedeutet für Arbeitnehmer mit kleinem Einkommen, dass sie mit dem sicheren Wissen in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen können, dass Ihnen diese später tatsächlich zugutekommt.
Erhöhung der Riester-Zulage
Auch die in letzter Zeit stark diskutierte Riester-Rente findet in den Reformentwürfen von Andrea Nahles Berücksichtigung: Geplant ist eine Anhebung der staatlichen Zulage von gegenwärtig 154 Euro auf 165 Euro pro Jahr. Dies erstaunt durchaus, denn führenden Politiker haben in den vergangenen Monaten erklärt, dass die die Riester-Rente auf der ganzen Linie gescheitert sei.
Wie bei der Betriebsrente sehen die Pläne der Ministerin vor, dass auch hier ein monatlicher Auszahlungsbetrag von maximal 200 Euro nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Eine weitere Möglichkeit, die in der Bevölkerung eher unbeliebte Riester-Rente attraktiver zu gestalten, wäre ihre Freistellung ihrer Auszahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung. Zu dieser Option hat sich Andrea Nahles allerdings bislang nicht konkret geäußert.
Nahles Rentenreform: Es bleibt spannend
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Andrea Nahles mit ihren Reformvorschlägen zumindest die drängendsten Probleme der Gesetzlichen Rentenversicherung aufgegriffen hat. Es bleibt abzuwarten, wie das noch für Mitte November angekündigte fertige Reformpaket konkret ausgestaltet sein wird. Ebenso interessant wird die Entwicklung der Diskussion um die Mütterrente werden. Vor dem Hintergrund der immer näher rückenden Bundestagswahlen 2017 erscheint es eher unwahrscheinlich, dass Horst Seehofer sein Lieblingsthema ohne Widerstand wieder fallen lässt.
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Nach 45 Jahren Arbeit sollte man egal wie alt,in die verdiente Rente gehen dürfen.Ohne Abschlähe.
Nach 45 Jahren Arbeit, ist man ausgelaugt.
Man hat in die Versicherung einbezahlt-warum also Abschlähe, für was??
Machen wir halt die Renten ( nicht Pensionen) vom “Dacks” abhängig.
Je mehr Dividende an Aktionäre ausgeschüttet wird und je mehr Abfindungen für sogenannte Manager als Betriebskosten abgesetzt werden können um so höher steigt die Rente.
Als zweites Standbein ziehen wir dann noch die Produktivität heran, je höher um so mehr Rente.
Aus der Rentenkasse dürfen keine Gelder mehr für Sachfremde Leistungen herausgenommen werden.
Dies muss auch gelten für die zukünftigen Pensionen, da ja keine Rückstellungen vorhanden.
Beitragsbemessungsgrenzen werden abgeschafft, jeder zahlt von seinem Einkommen und Nebeneinkünften inkl. Gewinnen aus Spekulationen den gleichen %tualen Anteil.