Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung, die bisher bestehenden Pflegestufen durch neue Pflegegrade ersetzt. Der Grund dafür: Seit geraumer Zeit wird an den Pflegestufen kritisiert, die Höhe ihrer Leistungen würde den Anforderungen von Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nicht gerecht. Ganz besonders sind davon demente Menschen betroffen, die bislang mit körperlich beeinträchtigten Personen verglichen wurden und in der Vergangenheit nicht mit Pflegeleistungen rechnen konnten.
- Pflegegrad 1
- Pflegegrad 2
- Pflegegrad 3
- Pflegegrad 4
- Pflegegrad 5
- Voraussetzungen der neuen Pflegegrade als Tabelle
Diese Leistungen beinhalten die einzelnen Pflegegrade
Die bisherigen drei Pflegestufen wurden 2017 durch fünf verschiedene Pflegegrade abgelöst . Sie sollen die benötigten Leistungen pflegebedürftiger Menschen differenzierter bestimmen, um ihrem individuellen Unterstützungsbedarf besser Rechnung tragen zu können. Sowohl körperliche als auch geistige Faktoren der Pflegebedürftigkeit sollen dann gleichermaßen berücksichtigt werden.
Pflegegrad 1
- Ambulante Geldleistung: –
- Ambulante Sachleistung: –
- Ambulanter Entlastungsbetrag (zweckgebunden): 125 €
- Stationärer Leistungsbetrag: 125 €
- Bundesdurchschnittlicher, pflegebedingter Eigenanteil: –
Pflegegrad 2
- Ambulante Geldleistung: 316 €
- Ambulante Sachleistung: 689 €
- Ambulanter Entlastungsbetrag (zweckgebunden): 125 €
- Stationärer Leistungsbetrag: 770 €
- Bundesdurchschnittlicher, pflegebedingter Eigenanteil: 538 €
Pflegegrad 3
- Ambulante Geldleistung: 545 €
- Ambulante Sachleistung: 1.298 €
- Ambulanter Entlastungsbetrag (zweckgebunden): 125 €
- Stationärer Leistungsbetrag: 1.262 €
- Bundesdurchschnittlicher, pflegebedingter Eigenanteil: 580 €
Pflegegrad 4
- Ambulante Geldleistung: 728 €
- Ambulante Sachleistung: 1.612 €
- Ambulanter Entlastungsbetrag (zweckgebunden): 125 €
- Stationärer Leistungsbetrag: 1.775 €
- Bundesdurchschnittlicher, pflegebedingter Eigenanteil: 580 €
Pflegegrad 5
- Ambulante Geldleistung: 901 €
- Ambulante Sachleistung: 1.995 €
- Ambulanter Entlastungsbetrag (zweckgebunden): 125 €
- Stationärer Leistungsbetrag: 2.005 €
- Bundesdurchschnittlicher, pflegebedingter Eigenanteil: 580 €
Voraussetzungen der neuen Pflegegrade im Überblick
Pflegegrad | Grundpflege | Präsenz tagsüber | Nächtliche Hilfe | Psychosoziale Unterstützung |
---|---|---|---|---|
1 | 27-60 Minuten | nein | nein | bis 1x täglich |
2 | 30-127 Minuten | nein | 0-1x | bis 1x täglich |
2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) | 8-58 Minuten | weniger als 6 Stunden | nein | 2-12x täglich |
3 | 131-278 Minuten | weniger als 6 Stunden | 0-2x | 2-6x täglich |
3 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) | 8-74 Minuten | 6-12 Stunden | 0-2x | 6x täglich bis ständig |
4 | 184-300 Minuten | 6-12 Stunden | 2-3x | 2-6x täglich |
4 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) | 128-250 Minuten | rund um die Uhr | 1-6x | 7x täglich bis ständig |
5 | 24-279 Minuten | rund um die Uhr | mind. 3x | mind. 12x täglich |
Es gibt ab 2017 außerdem weitere Neuerungen hinsichtlich der Pflegegrade. Geplant ist, die bisher minutengenau angewandte Zeitmessung durch eine neue Messmethoden zu ersetzen. Mit der Einführung der Pflegegrade sollen neue Fälle von Pflegebedürftigen zukünftig ganzheitlich hinsichtlich ihrer Selbstständigkeit eingeordnet werden. Dazu soll ein spezielles Punktesystem mit einer Skala von 0 bis 100 dienen. Für Menschen, die bereits vor 2017 einer Pflegestufe zugeteilt waren, gilt dieses System aber nicht.
Recherchequellen
- http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze/pflegestaerkungsgesetz-ii.html
- https://www.deutsche-seniorenbetreuung.de/pflegebibliothek/pflegestufen/
- http://www.mdk.de/Fragen_und_Antworten_neuer_Pflegebeduerftigkeitsbegriff.htm
Bildquelle: Barabasa – Shutterstock & Alexander Raths – Fotolia
Hallo
Warum müssen Pflegebedürftig und Rentner immer noch GEZ bezahlen.