
In Deutschland leben ca. 21.000.000 Rentnerinnen und Rentner. Deren Bezüge werden ab dem 1. Juli um 5,35 Prozent bzw. 6,12 Prozent steigen. Dies geht auf eine Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 22. März 2022 zurück.
Rentenentwicklung: Ein Rück- und Ausblick
Von 1960 bis heute hat sich die Zahl der Rentner in Deutschland mehr als verdreifacht: Vor 60 Jahren bezogen gerade einmal 7,87 Millionen Menschen eine Rente, im Jahr 2018 waren es 25,7 Millionen, davon waren mehr als 18 Millionen Altersrenten zu verzeichnen. Im Jahr 2019 erhielt ein Rentner, der über 45 Jahre im Berufsleben stand, Beiträge einzahlte und durchschnittlich viel verdiente im Westen 1.485,25 Euro Rente. Im Osten waren es im Durchschnitt 1.435,05 Euro. Somit erreichten die ostdeutschen Renten 96,5 Prozent des Westwerts. Ziel ist es, bis 2024 eine Gleichstellung zu erzielen.
Die Rentenerhöhung 2020 im Detail
Viele fragen sich jedes Jahr, wie die jährliche Erhöhung und die allgemeine Rentenberechnung zustande kommt. Errechnet wird sie aus einem Meisterwerk der Mathematik, der Rentenanpassungsformel. Da sie viele verschiedene Faktoren einbezieht, ist sie für Laien schwer zu durchschauen. Eine der wichtigen Komponenten ist die Bruttolohnentwicklung: Erhalten Arbeitnehmer mehr Geld, wirkt sich die Erhöhung auch positiv auf die Renten aus. Der Beitragssatzfaktor gibt die Veränderung bei den Versicherungsbeiträgen von aktiven Berufstätigen an. Mindernd auf die Rentenerhöhung wirkt sich der Riester-Faktor aus, der nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester benannt ist. Da immer mehr Arbeitnehmer auf private Altersvorsorge setzen, bleibt vom Bruttoeinkommen weniger übrig. Der Nachhaltigkeitsfaktor zieht das Verhältnis zwischen Rentnern und aktiven Beschäftigten in Betracht. Im Jahr 2019 war der Nachhaltigkeitsfaktor mir 1,0064 für Ost und West gleich.
Die Erhöhung hat nicht nur positive Folgen für Rentner
Fast 5 Millionen Rentner sind in Deutschland steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung machen. Durch die Erhöhung zur Jahresmitte rutschten beispielsweise im Jahr 2019 48.000 Menschen in die Steuerpflicht. Dann nämlich, wen der steuerpflichtige Anteil der Jahresbruttorente über den Grundfreibetrag von 9.408 Euro für Alleinstehende oder die doppelte Summe bei Paaren steigt.
Betrag der Rente, der versteuert werden muss, steigt von Jahr zu Jahr um zwei Prozentpunkte. 2020 müssen Senioren ihre Rente zu 80 Prozent versteuern. Bis 2040 unterliegt die gesamte Summe der Einkommenssteuerbemessung. Überschreitet die Rente ab dem 1. Juli 2020 die Grenzen, müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben. Wer um wenige Euro in die Steuerpflicht fällt muss jedoch keine großen Einbußen befürchten. Denn ebenso wie Arbeitnehmer können Rentner im Rahmen der Steuererklärung auch Sonderausgaben geltend machen. Dazu zählen freiwillige Beiträge für eine private Haftpflichtversicherung, Kranken- und Pflegeversicherungen, sowie Spenden. Auch außergewöhnliche Belastungen reduzieren eine mögliche Steuerschuld. Darunter versteht man Ausgaben für Pflege oder im Rahmen einer Krankheit oder eines Unfalls entstandene Kosten, die nicht von der Krankenkasse abgedeckt sind. Außerdem ist es möglich haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen: Darunter versteht der Staat zum Beispiel die Dienste von Putzpersonal oder Schornsteinfegern.
Fazit: Die Rente steigt – senken Sie Ihre Steuerlast
Auch im Jahr 2020 dürfen sich Rentner über eine signifikante Erhöhung ab 1. Juli freuen. Für Senioren aus den neuen Bundesländern gibt es aus derzeitiger Sicht 3,92 Euro mehr, im Westen 3,18 Prozent. Im Zuge der Erhöhung werden wieder tausende Rentner steuerpflichtig werden. Die Steuerlast senken sie, wenn sie Pauschalbeträge und außerordentliche Belastungen geltend machen.
Bildquelle: beeboys & Monkey Business – Fotolia
Neuste Kommentare