Seniorengerechter Umbau – Tipps zur Umsetzung und Finanzierung

Seniorengerechter Umbau

Je älter man wird, desto schwieriger wird es, den Alltag zu meistern – selbst im eigenen Haus. Denn dort lauern viele Barrieren: Der Einstieg in die Badewanne oder Dusche fällt schwer, das Treppensteigen schafft man nicht mehr ohne schwer zu atmen und die Rollladen jeden Morgen hochziehen geht auch nicht mehr so locker von der Hand wie früher. Oft sind die Häuser von Senioren, in denen sie schon in jungen Jahren eingezogen sind, nicht mehr auf dem heutigen Stand. Denn während man heutzutage selbst in Neubauten von jungen Familien barrierefreie Badezimmer oder elektrische Rollladen einbaut, war das zu früheren Zeiten noch Zukunftsmusik.

Was kann man wie barrierefrei umbauen?

Ein barrierefreier Umbau des eigenen Hauses ist eine Investition in die Zukunft, auch wenn man noch fit ist. Viele scheuen aber die hohen Kosten die dabei entstehen. Hinzu kommt, dass gerade Senioren nicht mehr so leicht einen Kredit von der Bank bekommen und diese trotz vorhandener Sicherheiten abgelehnt werden. Durch Fördermöglichkeiten und Zuschüsse lassen sich aber viele Maßnahmen dennoch umsetzen, ohne dass viel Eigenkapital benötigt wird.

Ein barrierefreies Bad ist eine Investition in die Zukunft. Nicht nur für Menschen mit Behinderung oder für Pflegebedürftige rechnet sich der Umbau. Das Bad gewinnt deutlich an Komfort und wird aufbereitet für zukünftige Bedürfnisse. In Neubauten werden barrierefreie Bäder nach DIN 18040-2 umgesetzt. Für Bestandsimmobilien kann diese Norm aber als Empfehlung für die Umsetzung zugrunde gelegt werden. Eine Checkliste hilft, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Nicht immer ist jedes Zubehör im Badezimmer nötig, es kommt auf die wesentlichen Faktoren an, um ein Badezimmer barrierefrei umzubauen. Dazu gehört entsprechende Bewegungsfreiheit, eine begehbare Duschtasse, Haltegriffe und Stützhilfen, die richtige Höhe des Waschtischs und die richtigen Maße, damit man alles gut und sicher erreichen kann.

Manchmal reichen auch schon kleinere Maßnahmen, die einfach selbst umgesetzt werden können, z. B. Wannenlifte, Haltegriffe oder Trittstufen, die man nachträglich an geeigneten Stellen anbringen kann. Sicherheit geht hier vor reinem Komfort, was letztendlich auch die Kosten senkt.

Barrierefreies Badezimmer

Wenn das Treppensteigen schwerer fällt oder gar nicht mehr möglich ist, helfen Treppenlifte, die nachträglich eingebaut werden können. Allerdings sind Treppenlifte nur sinnvoll, wenn eine gewisse Mobilität möglich ist, das heißt, wenn man sich ohne fremde Hilfe auf den Lift setzen kann. Für Rollstuhlfahrer ist daher ein spezieller Rollstuhllift die bessere Alternative.

Selbst die Küche kann man barrierefrei oder zumindest barrierearm gestalten. Die richtige Anordnung und Höhe von Schränken und Arbeitsflächen sowie blendfreies Licht und eine gute Ausleuchtung machen die Küche seniorengerecht. Mit neuen Küchengeräten wie einem Induktionskochfeld oder einer modernen und gut platzierten Spülmaschine, fällt die Küchenarbeit nicht schwer und man spart auch noch Energie.

Selbst Schlafzimmer lassen sich barrierefrei gestalten. Möglichst wenig Stolperfallen und gute Erreichbarkeit im Allgemeinen stehen an erster Stelle. Das bedeutet, dass man ohne Probleme das Bett erreichen und dort einsteigen kann. Vom Bett aus sollten Hilfsmittel gut erreichbar sein, der Nachttisch sollte gut zugänglich sein und im näheren Umfeld über Stromanschlüsse verfügen, damit z. B. ohne Probleme ein Notrufsystem angeschlossen werden kann. Nicht nur hier machen elektrische Rollladen Sinn. Auch eine automatische Regelung der Temperatur mittels Thermostat oder einer zeitgesteuerten Nachtschaltung der Heizungsanlage sorgen für entsprechendes Wohlbefinden in den Schlafräumen.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Ein barrierefreier Umbau des gesamten Hauses kann teuer werden. Jedoch gibt es neben günstigen Finanzierungsmöglichkeiten auch zahlreiche Fördermittel, die man in Anspruch nehmen kann.

Mit einem Bausparvertrag hat man eine solide Basis, mit dem die Finanzierung von Bauvorhaben umgesetzt werden können. Zum einen kann man damit lang- oder mittelfristig Kapital aufbauen, um später über finanzielle Mittel für einen Umbau verfügen zu können, oder man kann bei kurzfristigen Umbauplänen auch Sofortfinanzierungen in Anspruch nehmen. Durch vermögenswirksame Leistungen kann man als Arbeitnehmer zusätzlich profitieren und spart somit mit Hilfe dieser Zuschüsse das Vermögen an, das man im Alter einmal gut gebrauchen kann.

Egal ob Einzelmaßnahmen oder ein größerer Umbau, bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) erhält man entweder einen zinsgünstigen Kredit oder einen einmaligen Zuschuss von bis zu 6250 Euro je Wohnung. Wer über die barrierefreien Umbaumaßnahmen noch andere Erneuerungen plant wie z. B. SmartHome Technologie oder energetische Maßnahmen, kann die verschiedenen Programme der KfW auch miteinander kombinieren und so zu einer insgesamt höheren Förderung oder einem größeren Kreditrahmen kommen.

Mit Wohn-Riester kann man ebenfalls ein Programm mit staatlicher Förderung in Anspruch nehmen. Hier gibt es allerdings einiges zu beachten: Wer einen Riester-Vertrag besitzt, kann diesen dazu nutzen, um innerhalb von drei Jahren nach Erwerb einer selbstbewohnten Immobilie einen Betrag von mindestens 6000 Euro zu entnehmen. Besitzt man die Immobilie schon länger als drei Jahre, erhöht sich die Mindestsumme auf 20.000 Euro. Die DIN-Norm der Barrierefreiheit muss zu mindestens 50% umgesetzt werden, der Rest muss zumindest barrierereduzierend eingesetzt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Geld aus dem Riester-Vertrag zu entnehmen, auch in Verbindung mit einem Bausparvertrag kann eine Kombifinanzierung umgesetzt werden. Eins sollte man auf jeden Fall bedenken: Im Rentenalter, also dann, wenn der Riestervertrag zuteilungsreif wird, kommen erhebliche Steuerlasten auf die Inanspruchnehmer zu, wobei man während der Ansparphase staatliche Zulagen erhält und wiederum Steuern sparen kann. Ob sich das Modell Wohn-Riester für den Einzelnen lohnt oder nicht, sollte man am besten durch eine Beratung beispielsweise bei den Verbraucherzentralen in Erfahrung bringen.

Auch die Bundesländer bieten zum Teil Programme zur günstigen Finanzierung an. Insbesondere Geringverdiener haben hier Vorteile. In Bayern können mit dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm zinsgünstige Darlehen in Anspruch genommen werden, die unter anderem auch für barrierefreie Baumaßnahmen verwendet werden können. Die Zinsbindung beträgt 15 Jahre, die tilgungsfreie Zeit 2 Jahre.

Die Investitionsbank Berlin vergibt mit ihrem Programm “IBB Wohnraum modernisieren” Darlehen bis 100.000 Euro pro Wohneinheit bei einem effektiven Jahreszins von 0,33%. Das Darlehen kann neben barrierereduzierenden Maßnahmen auch noch für zahlreiche andere Zwecke der selbstgenutzten Wohnraumsanierung genutzt werden.

Von der hessischen WIBank wird der behindertengerechte Umbau von Wohneigentum gefördert. Hierzu muss entweder beim Antragsteller oder einem Verwandten bis zum dritten Grad vorliegen. Neben dem behindertengerechten Umbau im Haus dürfen auch Maßnahmen im Außenbereich umgesetzt werden. Insgesamt ist das Darlehen auf 25.000 Euro begrenzt, es gelten jedoch für die entsprechenden Räume und Maßnahmen Höchstgrenzen von 5000 bis 6000 Euro.

In Rheinland-Pfalz kann das Wohnförderungsprogramm der ISB für Modernisierungsmaßnahmen aller Art in Anspruch genommen werden. Hierfür gelten Einkommensgrenzen, Zuschüsse von 5% gibt es für Kinder und Familienmitglieder mit Schwerbehinderung. Tilgungszuschüsse von 5 bzw. 7,5% werden bei bestimmten Einkommensgrenzen zusätzlich gewährt.
Bei bereits festgestellter Pflegebedürftigkeit gibt es auch die Möglichkeit, einen Zuschuss über die Pflegekasse zu beantragen. Bis zu 4000 Euro ohne Eigenanteil sind für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes drin. Benötigt man für eine bestimmte Maßnahme einen geringeren Betrag, kann der verbleibende Anteil für eine andere Anpassung verwendet werden. Den Zuschuss beantragt man bei der Pflegekasse unter Vorlage eines Kostenvoranschlags. Der medizinische Dienst der Krankenkasse prüft gegebenenfalls die Bedürftigkeit. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, erhöhen sich die Zuschüsse je Maßnahme entsprechend, sie sind aber auf maximal 16.000 Euro begrenzt.

Die richtige Beratung finden

Während die Verbraucherzentralen bei Umbauten aller Art auf verschiedenste Art und Weise beraten, gibt es speziell für den barrierefreien Umbau bzw. die Anpassung des Wohnraums bei Pflegebedürftigkeit die Wohnberatungsstellen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnraumanpassung e. V.. Hier erhält man Vorschläge für die Umsetzung sowie Informationen bezüglich entsprechender Zuschüsse. So können beispielsweise Behinderte auch Eingliederungshilfe bei den örtlichen Sozialhilfeträgern beantragen und auf diese Weise einkommens- und vermögensabhängige Zuwendungen in Anspruch nehmen. Über diese sowie die bereits genannten Möglichkeiten kann die Wohnberatungsstelle konkret Auskunft geben zudem Hilfestellung bei der Beantragung oder falls Schwierigkeiten auftreten sollten.

Recherchequellen

[1] https://www.kredite-ohne-schufa.info/mit-ueber-65-zu-alt-fuer-einen-kredit.html
[2] https://www.aktion-barrierefreies-bad.de/checkliste-barrierefreie-baeder/
[3] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/altersvorsorge/wohnriester-immobilienfinanzierung-mit-staatlicher-foerderung-7538
[4] http://www.wohnungsanpassung-bag.de/seite/259749/wohnberatungstellen.html


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