Betriebsrentenstärkungsgesetz: Was steckt hinter der “Nahles-Rente”?

BetriebsrentenstärkungsgesetzWie so oft in der Vergangenheit wurde auch in diesem Jahr das “Sommerloch” in der Politik dazu genutzt, Gesetze zu verabschieden. Am 7. Juli 2017 stimmte der Bundesrat dem “Betriebsrentenstärkungsgesetz” (BRSG) zu, welches somit am 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Um ein höheres Versorgungsniveau bei Beschäftigten durch Verträge in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu erreichen, aber vermeintlich auch aufgrund Interessen Dritter, werden einige Dinge geändert. Ich habe Ihnen eine kurze Zusammenfassung der Kernaussagen erstellt und möchte Sie warnen voreilige Entscheidungen zu treffen.

Sozialpartnermodelle

Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sollen in Verbindung mit Tarifverträgen sogenannte Sozialpartnermodelle entstehen, die dann allen Arbeitnehmern in den jeweiligen Branchen, auch in kleineren Betrieben ohne Tarifverträge, zur Verfügung stehen werden.

Haftung für den Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber trifft bisher, unabhängig vom Durchführungsweg, in einem bAV-Vertrag die Zusage über eine bestimmte Leistung. Diese Leistung wird in den meisten Fällen über einen oder mehrere Drittanbieter (z. B. Versicherungen, Pensionskassen) oder durch bilanzielle Rückstellungen abgesichert. Da der Arbeitgeber für das Erreichen der Leistung haftet, sind die Zusagen meistens mit sehr renditeschwachen Garantieprodukten verbunden.

Zukünftig trifft der Arbeitgeber eine reine Beitragszusage, ist also nicht mehr für die erzielte Rendite und den Erhalt des eingesetzten Kapitals während der Beitragsphase und zum Ablauf verantwortlich („pay and forget“). Die Verträge unterstehen der Aufsicht der „BaFin“ und müssen einen ausreichenden Risikopuffer enthalten. In welchem Rahmen sich dieser Puffer bewegen wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen, es werden allerdings keine Garantien in den Verträgen enthalten sein.

Flexibilität und Kündigungsmöglichkeiten

Anders als bei heutigen bAV-Verträgen wird eine vorzeitige Kündigung des Vertrages nicht mehr möglich sein. Zudem besteht im Alter kein Kapitalwahlrecht und es ist ausschließlich eine Rentenzahlung möglich. Das angesparte Kapital steht somit nicht in Notlagen vor Rentenbeginn und auch nicht zur Finanzierung von Pflegekosten zur Verfügung.

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018Ab dem 1. Januar 2019 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 Prozent (ca. 3/4 der Sozialversicherungsersparnis) des umgewandelten Entgeltes in den Vertrag zu zahlen. Für bestehende Verträge gilt diese Regelung ebenfalls, jedoch erst ab dem 1. Januar 2022. Hier entsteht ein Effekt, wenn der Arbeitgeber bisher seine Sozialversicherungsersparnis für sich behält und keinen Zuschuss leistet.

Erhöhung der Fördergrenze

Die bisherige Höchstgrenze für Beiträge, die von der Sozialversicherung befreit sind, bleibt weiterhin bei vier Prozent von der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit 254 Euro monatlich). Zusätzlich können jedoch bis zu vier Prozent der BBG steuerfrei eingezahlt werden. Des Weiteren besteht eine Nachzahlungsmöglichkeit, wenn ein Arbeitsverhältnis für mindestens ein Jahr ruht (z. B. aufgrund von Elternzeit). Für maximal zehn Jahre können Beiträge bis zu acht Prozent der BBG nachgezahlt werden. Zudem dürfen Abfindungen, abhängig von der Dauer der Dienstzeit, eingezahlt werden.

Förderung für Geringverdiener

Für Angestellte mit einem Einkommen von maximal 2.200 Euro brutto im Monat erhält der Arbeitgeber eine Förderung von 30 Prozent auf Zusatzbeiträge, die er in eine bAV zahlt. Der Zusatzbeitrag des Arbeitgebers darf zwischen 240 Euro und 480 Euro p. a. betragen.

Freibetrag in der Grundsicherung

Renten aus staatlich geförderten Verträgen werden zukünftig bis zu 202 Euro nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet. Dies gilt auch für Bestandsverträge.

Opting-Out

Arbeitnehmer werden zukünftig automatisch zu einem gewissen Zeitpunkt (z. B. Ende der Probezeit) in der betrieblichen Altersversorgung angemeldet und müssen sich aktiv gegen einen Vertrag entscheiden, wenn sie diesen nicht wünschen. Es muss also seitens des Angestellten ein Aufwand betrieben werden, um keine bAV zahlen zu müssen.

Riester-bAV in der Auszahlungsphase

Eine Rente aus einem betrieblichen Riester-Vertrag ist nicht mehr sozialversicherungspflichtig, da auch die Beiträge nicht von der Sozialversicherung befreit sind. Hier bestand bisher eine doppelte Abgabenpflicht.

Riester-Förderung

Zu guter Letzt wird die Förderung von Riester-Renten von 154 Euro auf 175 Euro p. a. angehoben. Die Kinderzulage bleibt unverändert.

Fazit: Es wird einiges etwas besser, einiges schlechter. Auf jeden Fall wird die betriebliche Altersversorgung nach wie vor nur selten die optimale Altersvorsorge darstellen, sie bietet jedoch in Einzelfällen eine gute Ergänzung.

Was bedeutet das Betriebsrentenstärkungsgesetz für den Verbraucher?

Auch wenn eine wissenschaftliche Analyse noch aussteht, wage ich die Prognose, dass auch zukünftig die Durchführungswege „Riester“ und „betriebliche Altersversorgung“ nur in sehr wenigen Fällen eine sinnvolle Alternative darstellen werden. Wie gewohnt werde ich auch zukünftig die Rahmenbedingungen, Vertragsmodelle und die Situation meiner Mandanten analysieren und dann eine passende Empfehlung aussprechen.

Was macht der Markt mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz?

BetriebsrentenstärkungsgesetzEine Gesetzesänderung in der Versicherungsbranche führt erfahrungsgemäß zunächst zu Aktionen mehrerer Versicherer, die zum Jahresende noch mal einen „Schlussverkauf“ der alten Produkte forcieren. So lassen sich in den o. g. Punkten einige Argumente finden, warum unbedingt noch in diesem Jahr, also vor der „Verschlechterung“, ein Vertrag abgeschlossen werden muss. Sucht man sich einzelne Punkte heraus, ist eine deutliche Verschlechterung leicht darzustellen.

Die fehlende Kapitalverfügbarkeit und der Wegfall des vorzeitigen Kündigungsrechts wären zwei Argumente, die dem einen oder anderen Mitbewerber als Argumentationsgrundlage dienen könnten, um den Endspurt einzuleiten.

Zeitdruck als Verkaufsargument?

Im Vordergrund wird aber sicher die letzte Chance auf eine Garantie stehen, mit der seit Jahrzehnten in Deutschland massenweise Altersvorsorgeverträge verkauft wurden und immer noch werden. Auch wenn ein Garantiezins von 0,9 Prozent (vor Abzug der Kosten) kein Argument für den Abschluss eines Altersvorsorgevertrages sein sollte, wird genau dieser ein Hauptgrund dafür sein, dass eine Vielzahl von Verträgen unter zeitlichem Druck noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Arbeitgeber werden auf die wichtige „Sicherheit“ für ihre Angestellten angesprochen und an die Fürsorgepflicht erinnert.

Die ersten Versicherungskonzerne haben bereits Handlungsanweisungen und Tipps an ihren Vertrieb verfasst, die in erster Linie darauf abzielen, in diesem Jahr das Neugeschäft zum Jahresende mit der Gesetzesänderung zu erhöhen. Erste Kunden wurden bereits von ihrem Arbeitgeber kontaktiert und dazu aufgefordert, unbedingt in diesem Jahr noch eine betriebliche Altersversorgung abzuschließen. Die Entscheidung für das Gesetz ist erst vor einem Monat gefallen, wir stehen also noch am Anfang.

Vorsicht vor Kurzschlussabschlüssen!

Deshalb seien Sie gewarnt und hüten Sie sich vor „Kurzschlussabschlüssen“, lassen Sie diese Angebote vorerst prüfen und lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen. Im Zuge des erhöhten Beratungsaufkommens habe ich als unabhängiger Finanzprüfer für das letzte Quartal zur Prüfung von bAV-Verträgen freie Kapazitäten in meinem Team geschaffen. Gerne können Sie mir, über die unten genannte E-Mailadresse, diese Angebote zur kostenlosen Prüfung zu senden. Sie erhalten dann ein Rating über das jeweilige Produkt.

Über den Autoren

Arthur BrüningsArthur Brünings ist ein Unternehmer im Bereich des Finanzwesens. Er setzt auf eine persönliche, individuelle und auf den Kunden zugeschnittene Beratung und hat dabei Zugriff auf den gesamten Markt. Im Interesse des Kundens zu handeln charakterisiert seinen Status als unabhängigen Makler. Seine Ambition ist es, dass sich seine Kunden intensiv mit den Möglichkeiten, Chancen, aber auch den Risiken rund um das Thema Geld auseinandersetzen, um sich über den potenziellen Mehrwert der passenden Produkte bewusst zu werden.

Kontaktdaten:

Arthur Brünings
Sadowastr. 10
10318 Berlin
Tel.: 0151/57002255
a_bruenings@taures.de

Bildquellen: zitze, Ralf Kleemann & Igor Stevanovic – Fotolia


1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
4,00 von 5 Punkten, basierend auf 3 abgegebenen Stimmen.


Bewerten Sie diesen Artikel - Hinterlassen Sie gerne auch ein Kommentar!
Loading...

Kommentar schreiben

(auch anonym möglich)

Hier haben Sie die Möglichkeit den Beitrag (wenn Sie mögen anonym) zu kommentieren und Ihre Erfahrungen und Meinungen zu schildern. Wir freuen uns über jeden Kommentar! Bitte beachten Sie jedoch, dass wir politische Hetze gegenüber Minderheiten und Aufrufe zu Gewalt nicht veröffentlichen werden.