Die Rentenversicherung in Deutschland befand sich nach dem Zweiten Weltkrieg in einer schwierigen Situation: Die Kassen waren leer, gleichzeitig musste eine große Anzahl an Rentnern mit monatlichen Zahlungen versorgt werden. Dabei stieg die Lebenserwartung auch noch ständig an. Die geringen Renten reichten nicht aus, um den Senioren einen finanziell auskömmlichen Ruhestand zu ermöglichen. Der damalige Bundeskanzler, Konrad Adenauer, sah nur einen Ausweg aus dieser Situation: Die Einführung des Generationenvertrags und des Umlageverfahrens in die Rentenversicherung. Dieses Konzept wurde im Jahre 1957 durch die Große Rentenreform durchgesetzt. Seit dieser Zeit stellen diese beiden Prinzipien die Basis des gesetzlichen Rentensystems in Deutschland dar.
Eine Generation zahlt für die vorherige
Das erklärte Ziel der Großen Rentenreform, die Sicherung des Lebensstandards im Alter, wurde über Jahrzehnte erreicht. Dies war der Regelung zu verdanken, dass die Rentenbeiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte aufbringen, für die laufenden Rentenzahlungen an die Ruheständler verwendet werden. Dies stellt eine komplette Abkehr vom System der Kapitaldeckung dar, bei dem jeder Rentner durch die von beziehungsweise für ihn gezahlten Beiträge ein Vermögen für die Altersversorgung anspart.
Auf diese Weise konnten die verheerenden Auswirkungen des Zweiten Weltkriegs auf die Rentenkassen ausgeglichen werden. Ein bislang nicht dagewesener allgemeiner Wohlstand der Rentner war die Folge. Die Öffentlichkeit begrüßte diese Neuregelung und empfand es allgemein als gerecht, dass die ältere Generation auf diese Weise am Wirtschaftswunder beteiligt wird.
Der demografische Wandel als Gefahr
Konrad Adenauers Ausspruch, dass die Leute immer Kinder kriegen, war die saloppe Formulierung einer wichtigen Voraussetzung für das Funktionieren des Umlageverfahrens: Nur wenn die nächste Generation aus einer ausreichenden Anzahl an Beitragszahlern besteht, werden die künftigen Rentner Bezüge in einer Höhe erhalten, die ihnen eine würdige Gestaltung des Lebensabends erlaubt.
Doch nach dem sogenannten Pillenknick war eben diese Bedingung nicht mehr gegeben. Die Geburtenrate ging hierzulande dramatisch zurück und liegt seit sehr vielen Jahren deutlich unter zwei Kindern pro Frau. Dieses Phänomen wird als demografischer Wandel bezeichnet und stellt die Deutsche Rentenversicherung vor immense Probleme. Diverse Rentenreformen folgten.
Verschärft wird diese Krise noch durch die permanent steigende Lebenserwartung, die zu einem Anwachsen der zu versorgenden Rentner und längeren Rentenbezugszeiten führt. Und auch der kontinuerliche Abbau des Sozialstaates seit den 1990er-Jahren trägt sicher nicht zur Lösung des Problems bei.
Die Politik setzte zuletzt auf unterschiedliche Maßnahmen, hauptsächlich neoliberal geprägt:
- Die Einführung der Riester Rente im Jahre 2002 als staatliche geförderte private Vorsorge, mit der sich der Versicherte einen eigenen zusätzlichen Kapitalstock für die Altersvorsorge aufbaut – Kritiker bezeichnen die Riester Rente allerdings als Geschenk an die Versicherungslobby
- Die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge mit fünf Durchführungswegen und einem gesetzlichen Anspruch jedes Arbeitnehmers
- Eine Hochsetzung beim Renteneintrittsalter hin zur Rente mit 67
- Das Absenken des Niveaus der gesetzlichen Rente
Dennoch sind Experten skeptisch, dass sich die gesetzliche Rente in der gegenwärtigen Form auf Dauer behaupten kann. Dies gilt umso mehr, als sich jetzt schon abzeichnet, dass künftig viele Millionen Rentner von Altersarmut bedroht sein werden.
Bildquelle: beeboys & Thomas Reimer – Fotolia
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