Patienten müssen einen erheblichen Hilfsbedarf aufweisen, um in die Pflegestufe 1 (PS I) eingestuft zu werden. Für die Erfüllung dieser Voraussetzung ist es erforderlich, dass der Betroffene mindestens einmal am Tag Hilfe bei zwei Verrichtungen benötigt. Dabei sind diese Verrichtungen einem oder mehreren verschiedenen Bereichen der Grundpflege zuzuordnen.
Die Leistungen der Grundpflege
Die Grundpflege umfasst die drei Bereiche Körperpflege, Ernährung sowie Mobilität. Unter Körperpflege fällt Unterstützung durch ambulante Pflege beim Waschen, Baden und Duschen, bei der Zahnpflege, beim Frisieren und Rasieren sowie beim Toilettengang.
Die Grundpflege im Bereich der Ernährung unterstützt den Hilfsbedürftigen bei der mundgerechten Zubereitung von Mahlzeiten genauso wie bei der Nahrungsaufnahme.
Im Bereich Mobilität zählen die Hilfe beim Verlassen und Aufsuchen des Betts, beim An- und Ausziehen, beim Stehen, Gehen, Treppensteigen sowie beim Besuch von Pflegeeinrichtungen zu den Leistungen der Grundpflege.
Weitere Voraussetzungen der Pflegestufe I
Leistungsansprüche in Pflegestufe 1
Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, hat der Betroffene Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung. Sie werden in Form von Geld- oder Sachleistungen gewährt. Die Sachleistungen im Bereich der häuslichen Pflege belaufen sich in Pflegestufe 1 auf maximal 450 Euro. Übernehmen Angehörige die häusliche Pflege der hilfsbedürftigen Person, besteht ein Anspruch in Höhe von 235 Euro. Wer teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, erhält in der Pflegestufe 1 maximal 450 Euro. Bei vollstationärer Pflege beläuft sich dieser Satz auf höchstens 1.023 Euro.
Allerdings ist hier zu beachten, dass ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen dem Betroffenen bescheinigen muss, dass vollstationäre Pflege erforderlich ist. Diese Bescheinigung wird auch als „Heimbedürftigkeitsbescheinigung“ bezeichnet.
Die Private Pflegeversicherung gilt als ergänzende Versicherung, um nicht ausschließlich die genannten Konditionen setzen zu müssen.
Bildquelle: Sandor Kacso – Fotolia
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