Der Tod ist wahrlich kein angenehmes Thema. Besonders jedoch, wenn eine schwere chronische oder lebensbedrohliche Erkrankung festgestellt wird, stellt sich die Frage nach einem würdevollen Leben und schließlich Sterben. In Deutschland wird dazu seit Jahren eine hitzige Debatte geführt, die jetzt wieder vermehrt in den Medien auflebt.
Noch bis zum 23. November beschäftigt sich die ARD-Themenwoche mit den vielschichtigen Fragen um Leben und Tod, auch die Sterbehilfe wird thematisiert und diese ist derzeit so aktuell wie nie zuvor. Nächste Woche diskutiert der Bundestag über einen Gesetzesentwurf zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe.
Sterbehilfe “sachlich” indiskutabel
Kaum jemand kann sachlich über das Thema Sterbehilfe diskutieren, denn hier stoßen zwei Grundrechte des Menschen aufeinander – die Erhaltung des Lebens sowie die Selbstbestimmung über den eigenen Sterbezeitpunkt. Besonders die katholische Kirche nimmt einen klaren Standpunkt ein und sieht in der Sterbehilfe einen gefährlichen Trend zur Entwertung des Lebens. So gehöre das Leiden zum Leben dazu, Gott allein dürfe über den Sterbezeitpunkt entscheiden. Erschwerend zur Debatte kommt außerdem der Vergleich zur Euthanasie im Dritten Reich hinzu, hier wurden gezielt Kranke und Behinderte getötet.
Würde man die aktive Sterbehilfe erlauben, könnten sich Angehörige unliebsamer Angehöriger entledigen – so die häufig geäußerte Angst. Nach einem Gesetzesentwurf der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sollen Sterbehelfer, die Geld für ihre Dienste annehmen, künftig strafrechtlich verfolgt werden. Ende August hatte das Bundeskabinett den Entwurf gebilligt, nächste Woche soll im Bundestag diskutiert werden. Doch es gibt Ausnahmen von der Regel, etwa ehrenamtliche Helfer, Verwandte und andere dem Sterbenden nahestehende Menschen, aber auch Ärzte oder Pfleger, die eine persönliche Beziehung zum Betroffenen aufgebaut haben, sollen strafrechtlich nicht verfolgt werden.
Erhaltung der Menschenwürde
Ein Großteil der Deutschen spricht sich in Umfragen immer wieder für die Sterbehilfe aus, nicht nur für den assistierten Suizid, sondern auch für die aktive Form, die durch die Gabe von Medikamenten durchgeführt wird und in der Schweiz möglich ist. Häufig bestimmt die Angst vor dem langen Leiden und Schmerzen den Wunsch nach einem verkürzten Leben. Zwar haben die Palliativmedizin und die Hospizbewegung viel für einen würdevollen letzten Lebensabschnitt getan, doch in einigen Situationen genügen selbst diese Maßnahmen nicht. Darauf geht auch dieser Artikel ein: gedenkseiten.de/magazin/vorsorge/sterbehilfe/.
Wenn die Selbstachtung sinkt, weil man ständig auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist, körperliche Bedürfnisse wie Toilettengänge von Fremden erledigt werden müssen und die Lebensqualität erheblich eingeschränkt ist, wollen todkranke Menschen oft früher sterben. Derzeit sind in Deutschland der assistierte Suizid sowie die indirekte Sterbehilfe straffrei, die aktive Sterbehilfe bleibt verboten.
…
Bildnachweise: Das verwendete Bild ‘Cincinnati – Spring Grove Cemetery & Arboretum “Cross Silhouetted on Foggy Morning Tree”‘ wurde vom Fotografen David Ohmer erstellt. Das Bild ‘Engelsstatue’ von der Fotografin Lisa Spreckelmeyer. Beide Werke unterliegen der CC-Lizenz (BY 2.0) | http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/deed.de
Neuste Kommentare