Altersrente und sonstige Rentenarten in Deutschland

Altersrente, RentenartenWenn hierzulande von der Rente die Rede ist, meinen die meisten damit die Altersrente, die von der Deutschen Rentenversicherung monatlich an Berechtigte ausgezahlt wird. Doch tatsächlich existieren viele weitere Arten von Renten, die im Folgenden kurz vorgestellt werden.

Zunächst können Sie hier Wissenswerts über Renten nachlesen, deren Auszahlung die Deutsch Rentenversicherung übernimmt:

Die normale Altersrente

Dabei handelt es sich um die mit Abstand am häufigsten ausgezahlte Rente. Versicherte erwerben bereits nach fünf Jahren Versicherungszeit einen Anspruch auf diese Rentenart. Wer abschlagsfrei in Rente gehen möchte, muss das gesetzlich vorgeschriebene Alter erreichen. Seit dem Jahr 2012 steigt das Regelalter. Bisher galt die Rente mit 65, jetzt ist es die Rente mit 67 Jahren.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Durch eine Gesetzesänderung der letzten Bundesregierung können alle besonders langjährig Versicherten, die vor dem Stichtag 1. Januar 1953 geboren sind und 45 Jahre lang die Zahlung von Rentenbeiträge oder alternative Berücksichtigungszeiten vorweisen können, dürfen bereits mit Erreichen des 63. Lebensjahres in Rente gehen (Rente mit 63). Dabei erfolgt für jüngere Beschäftigte eine schrittweise Anhebung, sodass im Jahre 1963 geborene Personen dieses Privileg erst ab 65 Jahren in Anspruch nehmen können. Genauere Informationen zu dieser Anhebung finden Sie in unserem Artikel zum Renteneintrittsalter.

Die Altersrente für langjährig unter Tage Beschäftigte

Diese Rente kann nur von Bergleuten in Anspruch genommen werden. Sie müssen über einen Zeitraum von 25 Jahren ständig unter Tage gearbeitet haben oder Anpassungsgeld empfangen haben. Die Altersgrenze für diese Spezialform der gesetzlichen Rente liegt für alle Personen, die bis zum 1. Januar 1952 geboren wurden bei 60 Jahren, bei Jüngeren steigt sie Schrittweise auf 62 Jahre.

Die Altersrente bei Arbeitslosigkeit

Diese Rente kommt nur für Versicherte bis zum Geburtsjahrgang 1952 in Frage. Darüber hinaus müssen sie eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren nachweisen können und das 58. Lebensjahr und sechs Monate vollendet haben, sowie insgesamt 52 Wochen als arbeitslos registriert sein. Alternativ ist der Rentenbezug auch möglich, wenn Betroffene über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten in Altersteilzeit beschäftigt waren.

Die Altersrente für Schwerbehinderte

Auch Männer und Frauen mit einer Schwerbehinderung können vorzeitig in Rente gehen. Dafür muss die Schwerbehinderung bei Beginn der Rente vorliegen und eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt sein.

Die Hinterbliebenenrente

Diese Ansprüche können Witwen, Witwer und Waisen geltend machen (siehe Witwenrente). Verwitwete Personen bekommen eine derartige Rente, wenn der verstorbene Ehegatte die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt hat oder selbst bereits eine Rente bezieht. Außerdem müssen sie bis auf wenige Ausnahmefälle mindestens ein Jahr lang verheiratet gewesen sein. Auch für eine Waisen- oder Halbwaisenrente muss die Mindestversicherungszeit nachgewiesen werden. Diese Form der Hinterbliebenenrente wird nur an Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs oder bei der Absolvierung einer Berufsausbildung bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Diese Altersbeschränkung gilt nicht für Behinderte.

Die Erwerbsminderungsrente

Die Anforderungen für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente bzw. Invalidenrente sind hoch. Sie ist nur beziehbar, wenn der Betroffene noch nicht das Regelalter für die Altersrente erreicht hat. Entscheidend für den Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente ist die aufgrund einer Behinderung oder schweren Erkrankung dauerhaft bestehende Unfähigkeit, mindesten sechs Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten zu können. Außerdem muss auch hier wiederum eine Wartezeit von fünf Jahren Mindestversicherungszeit erfüllt sein.
Neben diesen Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden zahlreiche andere Geldleistungen, die Verbraucher monatlich beziehen als Renten bezeichnet. Die drei wichtigsten sind im Folgenden aufgeführt:

Die Betriebsrente

Jeder Arbeitnehmer hat hierzulande einen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine Betriebsrente, also betriebliche Altersvorsorge. In der Regel erfolgt dabei eine steuer- und sozialversicherungsfreie Umwandlung von Teilen des Bruttogehalts in Beiträge zu den entsprechenden Vorsorgeformen. Neben der arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrente übernehmen aber auch manche Arbeitgeber die Zahlung der Vorsorgebeiträge.
Es stehen insgesamt fünf verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung, dabei handelt es sich um:

  • Die Direktzusage, für die der Arbeitgeber eine entsprechende Rückstellung in der Bilanz des Unternehmens bildet
  • Die Pensionskasse, die als eigenständiges Versicherungsunternehmen die Beiträge der Versicherungsnehmer sammelt
  • Die Unterstützungskasse, die durch den Pensionssicherungsverein geschützt ist
  • Die Direktversicherung als besondere Form der Lebensversicherung
  • Der Pensionsfonds, der sich aufgrund seines hohen Aktienanteils insbesondere für risikofreudige Versicherte eignet

Die Berufsunfähigkeitsrente

Die Berufsunfähigkeitsrente beziehen ausschließlich Personen, die eine entsprechende Versicherung privat abgeschlossen haben und die in den Klauseln des Versicherungsvertrages festgelegten Bedingungen für den Leistungsfall erfüllen. In der Regel umfassen diese Klauseln eine Definition der Berufsunfähigkeit, die besagt, dass der Versicherte in Folge einer Krankheit oder eines Unfalls voraussichtlich für die Dauer des Prognosezeitraums (meist drei Jahre) nicht mehr in der Lage ist, in seinem bisher ausgeübten Beruf tätig zu sein. Damit bietet diese Versicherung einen wesentlich umfassenderen Schutz als die gesetzliche Rentenversicherung mit ihrer Erwerbsminderungsrente.

Die gesetzliche Unfallrente

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet monatliche Zahlungen in Form einer Unfallrente, wenn Betroffene durch einen Unfall am Arbeitsplatz, in der Ausbildungsstätte beziehungsweise Schule oder dem Weg dorthin zu Schaden gekommen sind. Auch bei Vorliegen von anerkannten Berufskrankheiten haben Arbeitnehmer Anspruch auf diese Rente. Zusätzlich muss ein Gesundheitsschaden vorliegen, der mindestens über 26 Wochen besteht und zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent führen.

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Bildquelle: Gesina Ottner – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Nico kommentierte am 28. August 2020 at 15:16

    Rente mit 63 und BG / Unfallrente und Grundrente. Wie wird berechnet? Danke für hilfreiche Hinweise.

  2. Anonymous kommentierte am 27. Februar 2018 at 13:57

    Gute Übersicht, allerdings fehlt mir hier noch die Erwähnung von privaten Rentenarten, wie z.B. der Rürup-Rente (https://xn--rrup-renten-vergleich-8hc.de/). Nicht nur für Selbstständige kann sich diese Arte von Rente lohnen, sondern insbesondere auch für gut verdienende ältere Arbeitnehmer.

    Ich schätze die Flexibilität, die solch ein Rentenmodell im Vergleich zur gesetzlichen Rente liefert und staatlich gefördert (mitsamt Steuervorteilen) wird sie auch. Abgeschlossen habe ich sie aber noch nicht, wäre dankbar für weitere Informationen.

    Freundlicher Gruß

  3. Anonymous kommentierte am 23. Januar 2018 at 21:32

    Ich habe in Deutschland nie gearbeitet und Rente eingezahlt, aber meinen verstorbenen Ehemann schon.
    Ich bekomme von einer Berufsgenossenschaft eine Witwenrente.
    Nun werde ich 65 jahr und weiß nicht wie und was ich machen soll. bleibt mir die Witwenrente erhalten???? und Kindererziehungsgeld ??? muss man die beantragen? Ich finde keinerlei Information.

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